Erstbezugsgeld etc....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sweetnomi
Beiträge: 5
Registriert: 08.10.2007 11:21

Erstbezugsgeld etc....

Beitrag von Sweetnomi »

Hallo ich bins nochmal!!!!
Habe da noch so ein bar fragen wegen den Umzug.
Kann ich eigendlich Möbelgeld beantragen fürn Erstbezug???? Habe das damals bei der 1. Wohnung nicht gemacht weil ich riesen glück hatte.Die Küche hab ich von nem alten Kumpel bekommen.Die hat er kaum benutzt.Die Wohnstubeneinrichtung hat mein Freund nem Kunden für 100€ beim Bodenverlegen ausn Kreuz geleiert(die war gute 1000€Wert).Das "Ehebett" kam 50 eus beim An und Verkauf und das Kinderbett gabs zu Weihnachten von Oma.Was wir noch nie hatten war ein Kleiderschrank.
Und den rest haben wir einfach aus unseren ehemaligen Kinderzimmern mitgenommen als wir zam gezogen sind.Inzwischen ist aber die Anbauwand sehr kaputt.Das Sofa geht auch langsam in die Knie und die Küche(ok die geht noch-mal schauen was so alles den Umzug überlebt!)
Auch renovierungskosten haben wir nie beantragt.
Haben wir da noch irgendwelche ansprüche.Oder gilt das wirklich nur für den Erstbezug auch wenn wir dafür nie Gelder beantragt hatten?
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