Hallo ich bins nochmal!!!!
Habe da noch so ein bar fragen wegen den Umzug.
Kann ich eigendlich Möbelgeld beantragen fürn Erstbezug???? Habe das damals bei der 1. Wohnung nicht gemacht weil ich riesen glück hatte.Die Küche hab ich von nem alten Kumpel bekommen.Die hat er kaum benutzt.Die Wohnstubeneinrichtung hat mein Freund nem Kunden für 100€ beim Bodenverlegen ausn Kreuz geleiert(die war gute 1000€Wert).Das "Ehebett" kam 50 eus beim An und Verkauf und das Kinderbett gabs zu Weihnachten von Oma.Was wir noch nie hatten war ein Kleiderschrank.
Und den rest haben wir einfach aus unseren ehemaligen Kinderzimmern mitgenommen als wir zam gezogen sind.Inzwischen ist aber die Anbauwand sehr kaputt.Das Sofa geht auch langsam in die Knie und die Küche(ok die geht noch-mal schauen was so alles den Umzug überlebt!)
Auch renovierungskosten haben wir nie beantragt.
Haben wir da noch irgendwelche ansprüche.Oder gilt das wirklich nur für den Erstbezug auch wenn wir dafür nie Gelder beantragt hatten?
Erstbezugsgeld etc....
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde