Nachzahlung dringend!!!!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
vaterarge
Beiträge: 26
Registriert: 09.08.2007 20:44

Nachzahlung dringend!!!!!!!

Beitrag von vaterarge »

Hallo,

ich habe seit dem Jahr 2005 ein Gewerbe, nun hab ich es abgemeldet.
Ich bekam seit 2005 14,75 Euro abgezogen als Einkommen.

Die Arge wollte jetzt die Steuerbescheide für 2005 und 2006 ebenso hab ich auch gleich die Gewerbeabmeldung vorgelegt.

Nun sagte mir meine SB das ich eine Nachzahlung erhalten werden für November und Dezember also wegen den 14,75 Euro.
Allerdings hab ich diese Beiträge seit 2005 abgezogen bekommen und anhand der Steuerbescheide von 2005 und 2006 sehen sie ja das ich 0 Einnahmen hatte.

Wie lange rückwirkend kann ich auf die Nachzahlung bestehen, weil das Geld fehlte mir ja all die Jahre.


mfg
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von Confused »

darf ich fragen warum du dann wenn du NULL Einnahmen hattest nicht früher zur AGRE gegangen bist und hast das überprüfen lassen sondern kommst erst jetzt wo du doch für 2 monate eine Nachzahlung bekommen sollst mit deinen "Forderungen" ?
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

Confused hat geschrieben:darf ich fragen warum du dann wenn du NULL Einnahmen hattest nicht früher zur AGRE gegangen bist und hast das überprüfen lassen sondern kommst erst jetzt wo du doch für 2 monate eine Nachzahlung bekommen sollst mit deinen "Forderungen" ?
was hst du für ein gewerbe gehabt?
so lange keine umsätze ?
hast du nur für das finanzamt gearbeitet-steuerberater ?

MFG Dieter
vaterarge
Beiträge: 26
Registriert: 09.08.2007 20:44

Re

Beitrag von vaterarge »

Hallo,

also ich hatte ein An- und Verkauf mit Möbel der lief halt nicht so gut dann habe ich das geschäft gekündigt und mein Firmenbus verkauft, danach hatte ich das Gewerbe noch laufen die ganze Zeit.

Ich hatte das mal angesprochen da hiess es ja warten wir mal ab weil ja das Gewerbe noch läuft und ich bekam weiterhin das geld abgezogen,

Sehen wir es mal so wenn die Arge jemand überzahlt nach Monate fordern Sie das geld ja auch zurück, also warum sollte das umgekehrt nicht genauso der Fall sein?

mfg
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von Confused »

naja wir können es aber auch so sehen Hartz IV wird nach bedürftigkeit bezahlt, hättest du es gebraucht dann wärst du wahrscheinlich schon früher mal auf die Idee gekommen, oder meinst du nicht ?
vaterarge
Beiträge: 26
Registriert: 09.08.2007 20:44

Re

Beitrag von vaterarge »

hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben habe?

Ich hatte das mal angesprochen mit den 14,75 Euro, da hiess es wir lassen das mal so weil sich ja noch was ändern könnte
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Re: Re

Beitrag von Confused »

vaterarge hat geschrieben:hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben habe?

Ich hatte das mal angesprochen mit den 14,75 Euro, da hiess es wir lassen das mal so weil sich ja noch was ändern könnte
jo, das habe ich gelesen und trotzdem hab ich geschrieben was ich geschrieben habe :) da ich davon ausgehe das du, der ja eine eigene forma hatte, mit sicherheit auf dein recht bestanden hättest, oder bist du eher der unterwürfigere typ ?
vaterarge
Beiträge: 26
Registriert: 09.08.2007 20:44

Re

Beitrag von vaterarge »

Sagen wir es mal so die 14 Euro haben mich nicht umgebracht, nein der Typ bin ich eher nicht aber ich hab hier ne Frage gestellt um ne vernünftige Antwort zu erhalten was auch bis jetzt immer geklappt hat, aber nun muss ich feststellen das ich wohl einen Lebensberater erwischt habe hehe ;)

Also wer was zum Thema schreiben will, bitte nur professionelle Antworten zum Thema gg


mfg
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo vaterarge
Bis zu 4 Jahre rückwirkend können Nachzahlungen erbracht werden.
Stell Antrag auf Nachzahlung, bei Ablehnung dieses Antrags Widerspruch einlegen und ggf. Überprüfungsantrag nach § 44 SGBX stellen.
Der Sachverhalt mit den 0 € Einnahmen ist ja nun ARGE bekannt und Du hast vollkommen recht die 14,75 € für die vergangene Zeit nachzufordern. Monat für Monat hat Dir das Geld gefehlt und mit diesem Betrag hättest Du einige Liter Milch, etliche Laib Brot oder sonstiges kaufen können.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
vaterarge
Beiträge: 26
Registriert: 09.08.2007 20:44

Re

Beitrag von vaterarge »

Herzlichen Dank Melinde,

soll ich das formlos stellen also einfach was schreiben, hast du irgendwas handfestes wo das steht mit den 4 jahren?


mfg
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Schaumal:
"...§ 44
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag."
Würde das formlos schreiben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten