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dinge veräußern im ALG2
Verfasst: 02.12.2007 18:24
von Kayelicha
was passiert den wenn du alg2 beziehst und zb was verkaufst..
nehmen wir mal an jemand verkauf jetzt sein auto für (500 euro)..
wird ihm dieser "besitz" dann als verdienst angerechnet obwohl er unter 5000 euro ist und das ja kein gewinn sondern nur ein "wechsel" ist?
Verfasst: 02.12.2007 18:51
von Melinde
Hallo Kayelicha
Der Verkauf des Autos wäre eine Vermögensumwandlung.
Es ändert sich nur der Aggregatzustand, von Auto in Bargeld.
So wie bei Wasser, Eis oder gasförmig.
Gruss
Verfasst: 02.12.2007 19:46
von Kayelicha
demnach darf es nicht als verdienst angerechnet werden?
gibt es dafür ein gesetz oder ähnliches?
Verfasst: 02.12.2007 22:51
von Melinde
Hallo Kayelicha
Im Gesetz steht das mit der Vermögensumwandlung nicht genau mit diesem Wort beschrieben aber in den Fachinformationen zum SGB II ist das genauer am Beispiel Lebensversicherungs-Auszahlung erklärt:
.....“ Anliegen:
Ein 55-Jähriger ALG II-Bezieher hat Vermögen in Form einer Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 10.000 €. Er löst diese auf und bekommt die 10.000 € auf sein Girokonto überwiesen.
Ist dieser Geldeingang als Einkommen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen?
Antwort:
Beim Rückkauf einer Lebensversicherung wird kein Einkommen erzielt, sondern bestehendes Vermögen umgewandelt. Der Betrag in Höhe von 10.000,- € war schon vor der Ausbezahlung in Form der Versicherung vorhanden - er ist nicht neu hinzugekommen; er war nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II geschützt.
Somit handelt es sich bei dem Geldeingang um Vermögen, das genau so wie die ursprüngliche Lebensversicherung zu behandeln ist.
In dem genannten Fall hat die Vermögensumwandlung folglich keine Auswirkung auf den Alg II-Bezug (Freibetrag: 11.750.- €).
Das gleiche gilt auch bei Auszahlung der Lebensversicherung wegen Fälligkeit. Hier ist jedoch zu beachten, dass es sich bei den Schlussüberschussanteilen um (einmaliges) Einkommen handelt.“
Gruss