dinge veräußern im ALG2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Kayelicha
Beiträge: 27
Registriert: 25.11.2007 06:07

dinge veräußern im ALG2

Beitrag von Kayelicha »

was passiert den wenn du alg2 beziehst und zb was verkaufst..
nehmen wir mal an jemand verkauf jetzt sein auto für (500 euro)..
wird ihm dieser "besitz" dann als verdienst angerechnet obwohl er unter 5000 euro ist und das ja kein gewinn sondern nur ein "wechsel" ist?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Kayelicha
Der Verkauf des Autos wäre eine Vermögensumwandlung.
Es ändert sich nur der Aggregatzustand, von Auto in Bargeld.
So wie bei Wasser, Eis oder gasförmig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Kayelicha
Beiträge: 27
Registriert: 25.11.2007 06:07

Beitrag von Kayelicha »

demnach darf es nicht als verdienst angerechnet werden?
gibt es dafür ein gesetz oder ähnliches?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Kayelicha
Im Gesetz steht das mit der Vermögensumwandlung nicht genau mit diesem Wort beschrieben aber in den Fachinformationen zum SGB II ist das genauer am Beispiel Lebensversicherungs-Auszahlung erklärt:

.....“ Anliegen:
Ein 55-Jähriger ALG II-Bezieher hat Vermögen in Form einer Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 10.000 €. Er löst diese auf und bekommt die 10.000 € auf sein Girokonto überwiesen.
Ist dieser Geldeingang als Einkommen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen?

Antwort:
Beim Rückkauf einer Lebensversicherung wird kein Einkommen erzielt, sondern bestehendes Vermögen umgewandelt. Der Betrag in Höhe von 10.000,- € war schon vor der Ausbezahlung in Form der Versicherung vorhanden - er ist nicht neu hinzugekommen; er war nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II geschützt.
Somit handelt es sich bei dem Geldeingang um Vermögen, das genau so wie die ursprüngliche Lebensversicherung zu behandeln ist.
In dem genannten Fall hat die Vermögensumwandlung folglich keine Auswirkung auf den Alg II-Bezug (Freibetrag: 11.750.- €).
Das gleiche gilt auch bei Auszahlung der Lebensversicherung wegen Fälligkeit. Hier ist jedoch zu beachten, dass es sich bei den Schlussüberschussanteilen um (einmaliges) Einkommen handelt.“

Gruss
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