Neue Arbeit - kein ALG2 mehr

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Tabuszb
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Neue Arbeit - kein ALG2 mehr

Beitrag von Tabuszb »

ich und mein Lebenspartner beziehen ALG 2.

Mein Problem ist das ich seit dem 05.11.07 bei der Firma Netto auf 300€-Basis arbeite und den ersten Lohn aber erst Ende Dezember erhalten werde.
Heute wurde uns per Brief mitgeteilt das unser gesamter Anspruch auf ALG 2 eingestellt wird, bis wir der ARGE einen Nachweis schriftlich von der Firma Netto geben können wieviel ich verdiene.
Das heisst wir haben heute auch in der Nettozentrale angerufen und sie schicken uns eine Nachweis über meinen Verdienst, den ich ja aber erst Ende Dezember sehen werde.
Den Nachweis muss ich dann in der ARGE abgeben und sie berechnen dann wieviel ALG2 wir beide zu erhalten haben.
Dies bedeutet jedoch das wir für nächsten Monat kein Geld mehr erhalten haben (was ja heute passiert wäre) und somit keine Rechnungen und selbst Essen und Co nicht kaufen bzw bezahlen können.
Ich wollte auf diesem Wege einmal Anfragen ob es so richtig ist wie die ARGE mit uns umgeht. Denn dadurch das Ich jetzt eine Arbeit angenommen habe, und mit der Sachlage die sich jetzt ergeben hat, treibt man uns ja in den finanziellen Ruin.

Vielen Dank im vorraus.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Die Einstellungen der Leistungen erfolgen erst ab Januar. Sie können die Leistungen nicht sofort versagen, es bezieht sich immer erst ab der nächsten Leistung.

Denn auf den letzten Drücker jemanden mitzuteilen, das er kein geld bekommen wird, das funktioniert einfach nicht.

Sollte ich im Unrecht sein tut es mir leid, aber ich behandle das Thema HartzIV gerade ausführlich, und dort wurde mir das so gesagt.

Steht im Bescheid *.....bis zur Vorlage .... werde ich die Leistung ganz oder teilweise versagen*, heisst das nicht, das ihr heute bzw. zum 1. kein Geld bekommen werdet. Das wäre unlogisch, bzw. nicht nachvollziehbar ...
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Tabuszb
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Beitrag von Tabuszb »

Also im Schreiben von der ARGe steht drin:

"Da das hieraus erzielte Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgülltigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt."

Wie schon geschrieben ich habe angegeben das ich nur auf 14,5h-basis eingestellt bin. Weiss nicht wieviel ich verdienen muss damit ich da keinen anspruch mehr haben kann.

Und wir bekommen wirklich kein Geld für Dezember bis die Sachlage für die geklärt scheint. Das Schreiben wurde von der ARGE am 28.11 verfasst und heute lag es in der Post.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Tabuszb hat geschrieben:Also im Schreiben von der ARGe steht drin:

"Da das hieraus erzielte Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgülltigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt."

.
das stand in unserem damals auch drin, als mein Mann anfing zu arbeiten. Das Schreiben wurde dort am 27. des Monats aufgesetzt und die Leistung wurde aber erst für den Anspruchsmonat darauf eingestellt. Deshalb kommt mir das so komisch vor, weil es eigentlich so nicht sein darf wie man es bei Euch gemacht hat.

Denn die können ja sowieso erst im Nachhinein anrechnen, wenn es Geld gab. Und dann errechnen inwiefern ihr überzahlt wurdet. Im Monat November ist das nicht der Fall, da Du in dem Monat noch kein Geld bekommen hast. Somit wäre für Dezember eigentlich noch die Zahlung erfolgt und hinterher dann gegengerechnet worden. So läuft das *eigentlich* ab. Dein SB hat wohl ziemlich schnell gehandelt, m.E. aber zu schnell .....
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maleite
Beiträge: 46
Registriert: 12.12.2005 10:08

Beitrag von maleite »

Denn die können ja sowieso erst im Nachhinein anrechnen, wenn es Geld gab. Und dann errechnen inwiefern ihr überzahlt wurdet. Im Monat November ist das nicht der Fall, da Du in dem Monat noch kein Geld bekommen hast. Somit wäre für Dezember eigentlich noch die Zahlung erfolgt und hinterher dann gegengerechnet worden. So läuft das *eigentlich* ab. Dein SB hat wohl ziemlich schnell gehandelt, m.E. aber zu schnell .....[/quote]

Hallo...

Ja leider macht das jeder Sachbearbieter im eigenen Ermessen.([color=red]Denke ich)[/color]Wir kennen das auch, das man trotz Arbeit dann da steht ohne Geld!
Mein Mann hat im ersten Monat(Oktober) seiner Arbeit ,in darauffolgenden Monat am 18.11 für 7 Tage Lohn bezogen,....Gehaltsnachweis beim Amt abgegeben...
Am 30.11 dann nur 300.- Euro überwiesen bekommen ohne jeglichen Bescheid.Anzunehmen wäre???? Das der Sachbearbeiter den Lohn der am 18.12. kommt geschätzt hat.Bis dahin kein Geld um Miete zu bezahlen usw.Ist das rechtens?Wenn ich das hier von Dir lesen..könte man glauben das das "Im Ermessen" jeden Sachbearbeiters liegt! ODER???????
Würde mich auch dringend interessieren!!!
Tabuszb
Beiträge: 16
Registriert: 30.11.2007 12:05

Beitrag von Tabuszb »

Also heute ist keine Geld auf unser Konto eingegangen, somit werden wir wohl keines sehen für Dezember bis der Sachverhalt geklärt ist für den zuständigen Bearbeiter. Und ich denke das auch der Folgeantrag solange nicht bearbeitet wird, zumindest hat die Dame bei der ARGE uns da keine Hoffnung gemacht.
Ich muss dazu sagen das wir sowas schonmal durchgemacht haben, da bin ich in eine Maßnahme durch das Arbeitsamt gekommen und habe auch erst wieder Geld gesehen, als ich von der Firma die im Auftrag des Arbeitsamtes die Maßnahme durchgeführt hat, den Bescheid über meinen "Lohn" abgegeben hatte.
Damals wurde sogar einer ganzen Familie das ALG 2 vorläufig "gesperrt" weil ihre Tochter bei der Maßnahme dabei war.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Weia, bei geringfügiger Tätigkeit wurde gleich vorläufig eingestellt? Das ist echt hart... Und relativ ungewöhnlich.

Aber egal: Stellt bitte dringend einen Antrag nach § 23, Abs. 4 SGB II. Das ist ALG 2 als Darlehen.

Henry
Tabuszb
Beiträge: 16
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Beitrag von Tabuszb »

Das Darlehn haben wir angesprochen bei der netten Dame von der ARGE, sowohl Sie als auch eine Ihrer Kollegin meinte das es keine möglichkeit gibt auf Geld im vorraus, um das fiasko erstmal zu beheben.
Aber werde am Montag nochmal hinmachen und Nachfragen.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Ähä, es gibt die Möglichkeit nicht? Und wozu gibts dann den § 23, Abs. 4 SGB II? Druck ihn dir aus und halt ihn ihnen unter die Nase. Mönsch, nee....

Henry
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