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Gemeinsames Sorgerecht, getrennt wohnend, muss er Unterhalt

Verfasst: 29.11.2007 16:44
von JungeMama87
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Mein Partner und ich haben eine gemeinsame Tochter und auch das gemeinsame Sorgerecht, mein Partner und ich wohnen getrennt, da er aus beruflichen Gründen umziehen musste. Nun die Frage: Muss er Unterhalt für die Kleine bezahlen?!

Wenn ja, muss man da wirklich zum Jugenamt und so nen "Unterhaltstitel" machen oder würde es auch genügen, wenn wir dem AAmt einen Dauerauftrag bzw. den Kontoauszug vorlegt und zusätzlich, dass er noch eine schriftliche Erklärung macht, dass er jeden Monat den Unterhalt an mich überweist!?

Ich danke schon im Voraus für eure Antworten!!!

Verfasst: 29.11.2007 16:59
von Ladyguenes
hallo mama. wenn er finanziell kann, muß er unterhalt zahlen. ist doch klare sache.
wenn du den kontoauszug der arge vorlegst, wo der betrag draufsteht, reicht das aus. dauerauftrag geht auch. er muss keine erklärung machen, dass er in zukunft unterhalt bezahlt. das weiß er doch selber noch nicht 100 % - ig. seid ihr verheiratet?
gruss ladyguenes. :wink:

Verfasst: 29.11.2007 17:42
von JungeMama87
Danke erstmal für die Antwort!

Also, so ne klare Sache ist das für mich nicht, schließlich haben wir beide das Sorgerecht.

Und nein, wir sind nicht verheiratet. Wieso würde das denn ne Rolle spielen?! (Nicht das ich jetz deswegen gleich heiraten würde, dazu bin ich meiner Meinung nach noch zu jung)

Verfasst: 29.11.2007 18:00
von Ladyguenes
also meiner meinung nach ( hab mich schlau gemacht ) muss er auch unterhalt zahlen, wenn das gemeinsame sorgerecht besteht.
nat. musst du ihn nicht heiraten*lach* :lol:

huhu

Verfasst: 29.11.2007 18:04
von babydoll123456
Die gemeinsame sorge hat nix mit dem unterhalt zu tun :-)

Verfasst: 29.11.2007 18:37
von Henry01
Das gemeinsame Sorgerecht ist eigentlich die Normalität, wenn (verheiratete) Eltern sich trennen. Dann bräuchte ja gar niemand Kindesunterhalt zu zahlen.

Was ich jetzt nicht so recht verstehe: Der Umzugsgrund war "beruflicher" Natur? Also seid ihr jetzt nicht "gefühlsmäßig" getrennt sondern führt halt eine Wochenendehe oder so ähnlich?

Henry

Verfasst: 29.11.2007 20:04
von JungeMama87
Ja, also wir sind noch ein Paar, und führen momentan eine Wochenendbeziehung.

Verfasst: 30.11.2007 00:40
von Henry01
Dann besteht eigentlich weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft, ihr müsstet (wie bisher?) gemeinsam berechnet werden, wobei seine Ausgaben für den Zweitwohnsitz einkommensmindernd zu berücksichtigen wären.

Will das Amt es nicht so machen oder hast du dort angegeben, dass ihr euch getrennt habt?

Henry