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alg2 schwangerschaft zusammenziehen

Verfasst: 28.11.2007 23:40
von kubi77
hallo @ll,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bzw. hoffe ich, dass ich hier richtig bin.

hintergrund: meine freundin ist schwanger von mir, hat bereits eine 9 jährige tochter und bezieht alg2. ich bin fast mit dem studium fertig und dann wollten wir zusammenziehen. heiraten wollen wir vorerst noch nicht.
ich rechne mit einem bruttoverdienst von 3000-3500 brutto. wäre natürlich alleinverdiener für uns 4.

da ich aber bildungkredit, bäfög etc. zurückzahlen muss, frage ich mich jetzt wie das ganze für meine freundin berechnet wird. gibt es denn evtl. andere stellen die uns helfen können (z.b. wohngeld), bzw. steht uns denn überhaupt was zu?

weitere frage was kann denn alles als abzugsfähig (einkommen mindernd) angesehen werden. hat den hintergrund, dass ich vor jahren z.b. 2 lebensversicherungen (für die altersvorsorge) abgeschlossen habe, gibt es für mich und vielleicht auch für meine freundin da freibeträge etc.?
hat sonst vielleicht jemand tipps wie wir das angehen können?

mein gehalt hört sich erstmal sicherlich für den ein oder anderen recht hoch an, aber für 4 köpfe in hh ist das bei leibe nicht viel.

danke für eure hilfe
und liebe grüße

Verfasst: 29.11.2007 11:56
von Henry01
Ihr werdet aufgrund des Kindes unweigerlich eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Inwieweit ihr dann Anspruch auf ALG 2 hab, solltest du ausrechnen. Gib erstmal dein Brutto bei einem der vielen Einkommensrechner im Netz ein und rechne aus, was es netto ist. Und dann überprüfe mit einem ALG 2 Rechner, ob ihr Anspruch habt. Vergiss aber nicht, dass die Kinder ja noch Kindergeld erhalten und ggf. das 9 jährige noch Unterhalt/UVG...

Ggf. wäre auch noch die Möglichkeit von Kindergeldzuschlag. Auch dafür gibt es Rechner im Netz.

Mehr kann man hier nicht sagen, da man dann Miete und sonstiges Einkommen kennen müsste.

Henry

Verfasst: 29.11.2007 15:43
von kubi77
hi erstmal danke für die infos!

also unterhalt zahlt der vater leider nicht. sonstiges einkommen ist auch nicht vorhanden (bis auf das kindergeld und ggf. 300 mutterschaftsgeld).

miete wird sich so auf 600 -650 euro kalt belaufen.

Verfasst: 29.11.2007 18:34
von Henry01
Die Wohnung dürfte für ALG 2 zu teuer sein. Die Richtlinien von Hamburg findest du hier: Infoline-Hamburg.

Ansonsten nutze einfach mal einen Wohngeld, ALG 2 und Kinderzuschlagsrechner, die es derer im Netz viele gibt und prüfe mal nach, womit ihr am besten fahrt.

Henry

Edit: Link angepasst - Ralf Hagelstein - Moderator

Verfasst: 29.11.2007 23:08
von Ralf Hagelstein
Ich habe mal den Link zu den aktuellen Fachlichen Vorgaben Hamburgs in Henry`s Beitrag gesetzt.

Verfasst: 30.11.2007 00:42
von Henry01
Danke sehr.

Henry