Urlaubsanspruch bei Qualifizierungsmaßnahme der ARGE????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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goodlucks
Beiträge: 31
Registriert: 22.11.2005 18:44

Urlaubsanspruch bei Qualifizierungsmaßnahme der ARGE????

Beitrag von goodlucks »

Hallo
Ich bin momentan bei einer Qualifizierungsmaßnahme der ARGE. So weit so toll! Nun stellt sich aber unter uns Teilnehmern die Frage, ob wir bei dieser 6monatigen Maßnahme irgendeinen Urlaubsanspruch erwirken? Da wir in dieser Maßnahme zwei Praktiken von je einem Monat durchführen und nun die Weihnachtstage anrücken, sollen wir wenn möglich, die Stunden zwischen den Feiertagen vor oder nacharbeiten.
Gibt es bei so einer Maßnahme einen Anspruch pro Kalendermonat so, wie als wenn ich einen normalen Job hätte???
Danke schon mal vorab!!

goodlucks
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Goodlucks,

ich denke es kommt wohl auf die Qualifizierung an. Wenn es ein 1€Job ist, hat man ja üblicherweise Anspruch auf 2 Tage Urlaub im Monat.


Gruß, DC
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goodlucks
Beiträge: 31
Registriert: 22.11.2005 18:44

Beitrag von goodlucks »

Nein, es handelt sich hierbei um eine Weiterbildung/Qualifizierungsmaßnahme im Bereich Metall. Vier Monate unterricht an einer schulischen Einrichtung und zwei Praktiken in einem Betrieb mit jeweils einen Monat länge.

goodlucks
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Goodlucks,

da die Sache zeitlich befristet ist und dich ja (hoffentlich) vorwärts bringt, denke ich nicht dass du Anspruch auf Urlaub hast. Wenn ich mich selber für eine Weiterbildung anmelden würe, hab ich ja auch nicht automatisch Anspruch auf Urlaub.

Gruß,DC
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Also ich mache ab dem 3.12 eine Qualifizierung als Pflegehelferin und mir wurde gesagt das in den 6 Monaten 10 Tage Urlaub sind :roll:
Habe jetzt ende November 10 Wochen in einem Altenheim schon mal erfahrungen gesammelt und bekomme dafür auch 4 Tage Urlaub also warum solltest Du keinen bekommen,frag doch einfach mal nach :)
goodlucks
Beiträge: 31
Registriert: 22.11.2005 18:44

Beitrag von goodlucks »

Danke für die Antworten. Habe heute mal nachgefragt und es sieht so aus: Pro Monat erwirtschaftet man einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen. Im ersten Monat einer Maßnahme geht man leider leer aus. Wieso das so ist weiß ich leider nicht. Die 2,5 Tage sind meiner Meinung nach gesetzlicher Anspruch. Inwiefern dies auf andere Maßnahmen umzulegen ist kann ich leider auch nicht sagen. Zumindest hat man einen Anspruch auf die Tage um auch mal andere Sachen zu erledigen :)
Freundliche Grüße
goodlucks
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