Hallo
Ich bin momentan bei einer Qualifizierungsmaßnahme der ARGE. So weit so toll! Nun stellt sich aber unter uns Teilnehmern die Frage, ob wir bei dieser 6monatigen Maßnahme irgendeinen Urlaubsanspruch erwirken? Da wir in dieser Maßnahme zwei Praktiken von je einem Monat durchführen und nun die Weihnachtstage anrücken, sollen wir wenn möglich, die Stunden zwischen den Feiertagen vor oder nacharbeiten.
Gibt es bei so einer Maßnahme einen Anspruch pro Kalendermonat so, wie als wenn ich einen normalen Job hätte???
Danke schon mal vorab!!
goodlucks
Urlaubsanspruch bei Qualifizierungsmaßnahme der ARGE????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Goodlucks,
da die Sache zeitlich befristet ist und dich ja (hoffentlich) vorwärts bringt, denke ich nicht dass du Anspruch auf Urlaub hast. Wenn ich mich selber für eine Weiterbildung anmelden würe, hab ich ja auch nicht automatisch Anspruch auf Urlaub.
Gruß,DC
da die Sache zeitlich befristet ist und dich ja (hoffentlich) vorwärts bringt, denke ich nicht dass du Anspruch auf Urlaub hast. Wenn ich mich selber für eine Weiterbildung anmelden würe, hab ich ja auch nicht automatisch Anspruch auf Urlaub.
Gruß,DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Also ich mache ab dem 3.12 eine Qualifizierung als Pflegehelferin und mir wurde gesagt das in den 6 Monaten 10 Tage Urlaub sind
Habe jetzt ende November 10 Wochen in einem Altenheim schon mal erfahrungen gesammelt und bekomme dafür auch 4 Tage Urlaub also warum solltest Du keinen bekommen,frag doch einfach mal nach
Habe jetzt ende November 10 Wochen in einem Altenheim schon mal erfahrungen gesammelt und bekomme dafür auch 4 Tage Urlaub also warum solltest Du keinen bekommen,frag doch einfach mal nach
Danke für die Antworten. Habe heute mal nachgefragt und es sieht so aus: Pro Monat erwirtschaftet man einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen. Im ersten Monat einer Maßnahme geht man leider leer aus. Wieso das so ist weiß ich leider nicht. Die 2,5 Tage sind meiner Meinung nach gesetzlicher Anspruch. Inwiefern dies auf andere Maßnahmen umzulegen ist kann ich leider auch nicht sagen. Zumindest hat man einen Anspruch auf die Tage um auch mal andere Sachen zu erledigen
Freundliche Grüße
goodlucks
Freundliche Grüße
goodlucks