Wiederspruch, was passiert jetzt ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Jens
Beiträge: 56
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Wiederspruch, was passiert jetzt ?

Beitrag von Jens »

Hallo,

Neulich erhalte ich eine Einladung von meinem Sachbearbeiter.
Ich gehe hin und er beschuldigt mich das ich eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma abgelehnt hätte. Ich bestreitete dies und teilte es ihm auch einen Tag später schriftlich mit. Trotz meiner Stellungsnahme kam einige Tage später ein Bescheid der mir die Leistungen für 3 Monate um 1/3 kürzt. Begründet wurde dies wieder damit das ich eine Stelle abgelehnt hätte. Ich habe nun wieder schriftlich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Nun würde ich gern wissen wie das nun weitergeht. Können die meinen Widerspruch einfach ablehnen ?
Geht das ganze vor Gericht jetzt ?
Ich habe sowieso den Verdacht das mein Sachbearbeiter und diese Zeitarbeitsfirma sozusagen Hand in Hand arbeiten. Das heist die Zeitarbeitsfirma liefert ihm Gründe um Leuten das Geld zu kürzen.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Über Deinen Widerspruch soll die Behörde innerhalb von 3 Monaten entscheiden. Wird dieser abgelehnt, kannst Du dagegen Klage einreichen.

Hälst Du die Kürzung für "rechtswidrig", kannst Du auch sofort um einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht ersuchen und die aufschiebende Wirkung deines Widerspruches gegen die Vollstreckung der Kürzung beantragen.

So hat es zumindest bei mir, von mir laienhaft beschrieben, der Rechtssekretär meiner Gewerkschaft gemacht.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Jens
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Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

mm ok denke ich warte erstmal was sich tut, dann kann ich immer noch klagen.
Obwohl ich das schcon eine ziemliche Schweinerei finde, bin mir ziemlich sicher das war ein abgekartetes Spiel, aber beweisen kann man es halt nicht
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