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SteuerNACHZAHLUNG???

Verfasst: 19.11.2007 20:18
von buxi
muß auch wieder mal ne Frage hier los werden....
daß Steuerrückzahlungen als einmalige Einnahme von der Arge verrechnet wird hat man ja hier schon oft genug lesen können, doch wie verhält es sich im umgekehrten Fall??? Was ist wenn ich als Arbeitnehmer aufstockend ALGII beziehe und eine Steuernachzahlung bekomme? Übernimmt diesen Betrag dann auch die Arge?
Danke für Antworten Gruß buxi

Verfasst: 19.11.2007 22:48
von Ralf Hagelstein
Da bin ich mal auf Tipps von Termi und Henry gespannt. :wink:

Verfasst: 20.11.2007 15:05
von Henry01
Theoretisch wäre das möglich, da ja bei korrekter Steuerabführung das anrechenbare Nettoeinkommen des letzten Jahres niedriger gewesen wäre.

Einfach mal mit Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X einreichen und abwarten.

Rechtsprechung dazu gibt es m. K. n. nicht.

Henry

Verfasst: 20.11.2007 19:46
von maria1106
Bei uns war es so dass wir bei Selbstständigkeit zum Jahres Ende mit der Arge " abgerechnet" haben und mussten ca 750 an die ARGE zurück zahlen soweit sogut. Die Foderung die allerdings der Steuerberater an uns hatte sowie das Finanzamt wurde nicht berücksichtigt !

LG
Silvia