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wann muss ich der arge mitteilen das ich keine leist. brauch

Verfasst: 17.11.2007 01:56
von joyce04
hallo an alle ......ich brauche hilfe
ich habe mich von meinem ehemann getrennnt und beziehe seit 01.04.07 hartz 4 mein mann hat für mich und meine tochter unterhalt gezahlt.
ich habe nur von der arge die kosten für die wohnung Warm 328 euro und 80 zum leben bekommen. den rest unterhalt und kindergeld von meinem mann. wir haben uns nicht scheiden lassen sondern nur getrennt.
lange rede kurzer sinn....jetzt meine frage.
ich möchte mit meinem mann wieder zusammen ziehn und jetzt weiss ich nicht wann ich das der arge mitteilen muss, ich brauch ja dann keinen leistungen der arge. ich möchte auch meine wohnung kündigen zum 1.12.07 somit nach 3 monatiger kündigungsfrist bräuchte ich nur noch bis ende februar unterstüzung..
kann mir jemand helfen.
danke im vorraus.

Verfasst: 17.11.2007 02:19
von Ralf Hagelstein
Einfach das passende Formular auswählen, ausfüllen und abgeben:
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