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muß mein freund unterhalt zahlen

Verfasst: 16.11.2007 11:06
von christina1
hallo erstmal..

ich habe ein kind von 5 wochen von meinem freund, dazu noch ein sohn von 5 jahren, der aber aus einer vorherigen beziehung stammt, jetzt wollte ich wissen, ob er für mich und meine jüngste tochter unterhalt zahlen muß, da ich alg2 beziehe,


lg

hi

Verfasst: 16.11.2007 11:18
von babydoll123456
Wohn dein Freund mit im Haushalt? Dann nicht!

Wenn er nicht im Haushalt lebt muss er unterhalt zahlen! Mind. 199 Euro! Falls es selber Harz 4 bekommt muss die uvk einspringen!

Allerdings bist du verpflichtet alles zu tun um an den unterhalt zu kommen!

Dass heißt anwalt e.t.c!

Mein mann und ich habe es damals so gemacht dass er mir den unterhalt gezahlt hat und ich dem amt schriftlich eingereicht habe dass ich ihn bekomme!

Denkt immer daran jeden monat den er nicht zahlt ist 1 monat mehr schulden :-(

Verfasst: 16.11.2007 11:20
von christina1
hallo

danke für deine antwort.

er wohnt sozusagen nicht bei mir im haushalt, hält sich aber momentan bei mir auf, da er urlaub hatte und hier war um mir bei der kleinen etwas zu helfen.

Verfasst: 16.11.2007 12:21
von Henry01
Na ja,

bei verheirateten Paaren wohnt im Normalfall der Göttergatte auch nicht in der Wohnung, wenn er beim Bund ist. Dann ist er auch nur besuchsweise ab und zu mal da.

Und wenn eure Beziehung oder eure Wohnverhältnisse genauso ausgelegt sind, dann könnte es schon Probleme mit dem Amt geben. Haben sich die Kontrolleure bei der Besichtigung denn nicht geäußert, wie sie es sehen?

Was hat er denn vor dem Bund gemacht? Stand er in Arbeit, die jetzt nur wegen dem GWD unterbrochen ist?

Henry

Verfasst: 16.11.2007 13:28
von christina1
er ist jetzt seit 7 jahren beim bund.

die vom amt haben nur zu mir gesagt, das wir mit einem gehaltsnachweis von ihm vorbeikommen sollen und dann sehn wir weiter.. sie meinten auch, das er mir und der kleinen unterhaltspflichtig wäre..

aber wenn er doch noch zuhause bei den eltern wohnt, und nur besuchsweise hier ist, ist es dann auch ein eheähnliches verhältniss???

ich

Verfasst: 16.11.2007 14:03
von babydoll123456
Nein! Denn niemand kann dir verbieten besuch zu bekommen und schon gar nicht den vater deines kindes!

Verfasst: 16.11.2007 19:00
von christina1
ja, aber die wollen soweit ich das verstanden haben, sein gehalt anrechnen, so das ich vom amt nix mehr bekomme, und er mich und die kinder unterhalten soll, obwohl er ja nicht hier wohnt :?: :?:

Verfasst: 16.11.2007 21:25
von Melinde
Hallo christina1
Die Einkommensverhältnisse des Kindesvaters werden zur Berechnung des Unterhalts benötigt. Schau mal im BGB
Alg2 ist eine nachrangige Leistung, Untehaltsansprüche gehen vor.
Gruss

Verfasst: 16.11.2007 22:27
von christina1
ja und wer weiß wie sich das dann alles errechnen würde?

Verfasst: 16.11.2007 23:27
von Melinde
Hallo christina1
Schau mal bei einem der Unterhaltsrechner 1 oder Unterhaltsrechner 2 ob Dir da was weiterhilft.
Gruss

Verfasst: 17.11.2007 10:37
von Ladyguenes
Hallo & guten Morgen.

Zum Thema Kindesunterhalt hätte ich auch folgende Frage:
Kindesvater ( nie verh. gewesen mit mir ), ab 01.12.07 Altersrente=1104.-Euro
unterhaltspfl. Tochter, 19 J., in Ausbildung = ca. 572.- Euro Vergütung
Mutter ( ich ), ALG 2.
Muss der Vater noch Unterhalt für d. Tochter zahlen, solange sie in Ausbildung ist? Oder lohnt sich der Gang zum Jugendamt nicht...
Gruss Ladyguenes

ich

Verfasst: 17.11.2007 11:58
von babydoll123456
Ja Unterhalt muss bez. werden!

soviel ich weiß !!

Was ist denn mit den jahren davor ! hat er immer bez.? Hast du ein titel?

Verfasst: 17.11.2007 12:18
von ayumi
@Ladyguenes,
Also ich kann mal wieder nur sagen, wie es bei uns ist. Meine Tochter(22) studiert. Sie bekommt Bafög, ich ALG 2. Ihr Vater muss Unterhalt zahlen. Allerdings ist das Jugendamt dafür nicht mehr zuständig. Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, muss das Kind selbst tätig werden. Meine Tochter musste, da der Vater nicht zahlen wollte, eine Anzeige bei der Polizei machen. Wegen Unerhaltspflichtverletzung oder so ähnlich. Dann geht das seinen Gang.

LG Simone

Verfasst: 17.11.2007 12:19
von Ladyguenes
ja, die jahre zuvor hat er immer bezahlt, ohne einschränkungen und einen titel gibts auch.
aber ich hab gehört, sobald die tochter einkommen hat ( bestimmte höhe ), muss er nix mehr zahlen.

Verfasst: 19.11.2007 21:22
von D_C
Hi zusammen,

ein Vater eines unehelichen Kindes muss Unterhalt für das Kind und für die Mutter zahlen (bis das Kind 3 ist)
Die Beträge sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt, soviel ich weiß gilt seit diesem Jahr, Kindesunterhalt geht vor Unterhalt für den Elternteil bei dem das Kind wohnt.

@ Ladyguenes
Richtig ist, Kinder sind solange Unterhaltsberechtigt, bis sie die erste Ausbildung abgeschlossen haben. Allerdings sind ab dem 18.Lebensjahres beide Eltern unterhaltsverpflichtet.
Gegenüber Erwachsenen Kindern liegt der Eigenbedarf bei monatlich 1.100 Euro (die der Vater quasi für sich haben darf).

Düsseldorfer Tabelle

Gruß, DC

Verfasst: 20.11.2007 06:59
von Ladyguenes
Gu Mo, D_C, vielen Dank für Deine Antwort! Verstehe ich richtig, dass, wenn er eben die 1100.- Euro Altersrente hat, diese als Eigenbedarf ansehen kann und deshalb nix zahlen muss?
Und die Ausbildungsvergütung meiner Tochter also reichen muss. Naja, dachte ich mir schon. C`est la vie.
Da kann man sich ja den Weg auf`s Jugendamt sparen. Gruss Ladyguenes :)

Verfasst: 20.11.2007 09:41
von Mausebär
da ich mich auch mit dem thema kindesunterhalt hab ich auch ne weile gesucht, da es ja ab januar 2008 ne neue regelung dazu geben soll..
ich bin dabei auf folgendes gestossen, und fand es ganz hilfreich..

ich hoffe das ich den link hier posten darf... :roll:

http://www.bmj.bund.de/enid/eda30fe0519 ... ht_pw.html

Verfasst: 20.11.2007 18:53
von D_C
Hallo Mausebär,

super Link!

Wo ist eiegntlich der Thread mit der Linksammlung? Ich find ihn nicht mehr.

Gruß, DC