muß mein freund unterhalt zahlen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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christina1
Beiträge: 6
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muß mein freund unterhalt zahlen

Beitrag von christina1 »

hallo erstmal..

ich habe ein kind von 5 wochen von meinem freund, dazu noch ein sohn von 5 jahren, der aber aus einer vorherigen beziehung stammt, jetzt wollte ich wissen, ob er für mich und meine jüngste tochter unterhalt zahlen muß, da ich alg2 beziehe,


lg
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

Wohn dein Freund mit im Haushalt? Dann nicht!

Wenn er nicht im Haushalt lebt muss er unterhalt zahlen! Mind. 199 Euro! Falls es selber Harz 4 bekommt muss die uvk einspringen!

Allerdings bist du verpflichtet alles zu tun um an den unterhalt zu kommen!

Dass heißt anwalt e.t.c!

Mein mann und ich habe es damals so gemacht dass er mir den unterhalt gezahlt hat und ich dem amt schriftlich eingereicht habe dass ich ihn bekomme!

Denkt immer daran jeden monat den er nicht zahlt ist 1 monat mehr schulden :-(
christina1
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Beitrag von christina1 »

hallo

danke für deine antwort.

er wohnt sozusagen nicht bei mir im haushalt, hält sich aber momentan bei mir auf, da er urlaub hatte und hier war um mir bei der kleinen etwas zu helfen.
Henry01
Beiträge: 291
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Beitrag von Henry01 »

Na ja,

bei verheirateten Paaren wohnt im Normalfall der Göttergatte auch nicht in der Wohnung, wenn er beim Bund ist. Dann ist er auch nur besuchsweise ab und zu mal da.

Und wenn eure Beziehung oder eure Wohnverhältnisse genauso ausgelegt sind, dann könnte es schon Probleme mit dem Amt geben. Haben sich die Kontrolleure bei der Besichtigung denn nicht geäußert, wie sie es sehen?

Was hat er denn vor dem Bund gemacht? Stand er in Arbeit, die jetzt nur wegen dem GWD unterbrochen ist?

Henry
christina1
Beiträge: 6
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Beitrag von christina1 »

er ist jetzt seit 7 jahren beim bund.

die vom amt haben nur zu mir gesagt, das wir mit einem gehaltsnachweis von ihm vorbeikommen sollen und dann sehn wir weiter.. sie meinten auch, das er mir und der kleinen unterhaltspflichtig wäre..

aber wenn er doch noch zuhause bei den eltern wohnt, und nur besuchsweise hier ist, ist es dann auch ein eheähnliches verhältniss???
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

Nein! Denn niemand kann dir verbieten besuch zu bekommen und schon gar nicht den vater deines kindes!
christina1
Beiträge: 6
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Beitrag von christina1 »

ja, aber die wollen soweit ich das verstanden haben, sein gehalt anrechnen, so das ich vom amt nix mehr bekomme, und er mich und die kinder unterhalten soll, obwohl er ja nicht hier wohnt :?: :?:
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo christina1
Die Einkommensverhältnisse des Kindesvaters werden zur Berechnung des Unterhalts benötigt. Schau mal im BGB
Alg2 ist eine nachrangige Leistung, Untehaltsansprüche gehen vor.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
christina1
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Beitrag von christina1 »

ja und wer weiß wie sich das dann alles errechnen würde?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo christina1
Schau mal bei einem der Unterhaltsrechner 1 oder Unterhaltsrechner 2 ob Dir da was weiterhilft.
Gruss
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Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

Hallo & guten Morgen.

Zum Thema Kindesunterhalt hätte ich auch folgende Frage:
Kindesvater ( nie verh. gewesen mit mir ), ab 01.12.07 Altersrente=1104.-Euro
unterhaltspfl. Tochter, 19 J., in Ausbildung = ca. 572.- Euro Vergütung
Mutter ( ich ), ALG 2.
Muss der Vater noch Unterhalt für d. Tochter zahlen, solange sie in Ausbildung ist? Oder lohnt sich der Gang zum Jugendamt nicht...
Gruss Ladyguenes
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

Ja Unterhalt muss bez. werden!

soviel ich weiß !!

Was ist denn mit den jahren davor ! hat er immer bez.? Hast du ein titel?
ayumi
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Beitrag von ayumi »

@Ladyguenes,
Also ich kann mal wieder nur sagen, wie es bei uns ist. Meine Tochter(22) studiert. Sie bekommt Bafög, ich ALG 2. Ihr Vater muss Unterhalt zahlen. Allerdings ist das Jugendamt dafür nicht mehr zuständig. Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, muss das Kind selbst tätig werden. Meine Tochter musste, da der Vater nicht zahlen wollte, eine Anzeige bei der Polizei machen. Wegen Unerhaltspflichtverletzung oder so ähnlich. Dann geht das seinen Gang.

LG Simone
Zuletzt geändert von ayumi am 17.11.2007 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
Ladyguenes
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Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

ja, die jahre zuvor hat er immer bezahlt, ohne einschränkungen und einen titel gibts auch.
aber ich hab gehört, sobald die tochter einkommen hat ( bestimmte höhe ), muss er nix mehr zahlen.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hi zusammen,

ein Vater eines unehelichen Kindes muss Unterhalt für das Kind und für die Mutter zahlen (bis das Kind 3 ist)
Die Beträge sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt, soviel ich weiß gilt seit diesem Jahr, Kindesunterhalt geht vor Unterhalt für den Elternteil bei dem das Kind wohnt.

@ Ladyguenes
Richtig ist, Kinder sind solange Unterhaltsberechtigt, bis sie die erste Ausbildung abgeschlossen haben. Allerdings sind ab dem 18.Lebensjahres beide Eltern unterhaltsverpflichtet.
Gegenüber Erwachsenen Kindern liegt der Eigenbedarf bei monatlich 1.100 Euro (die der Vater quasi für sich haben darf).

Düsseldorfer Tabelle

Gruß, DC
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Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

Gu Mo, D_C, vielen Dank für Deine Antwort! Verstehe ich richtig, dass, wenn er eben die 1100.- Euro Altersrente hat, diese als Eigenbedarf ansehen kann und deshalb nix zahlen muss?
Und die Ausbildungsvergütung meiner Tochter also reichen muss. Naja, dachte ich mir schon. C`est la vie.
Da kann man sich ja den Weg auf`s Jugendamt sparen. Gruss Ladyguenes :)
Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

da ich mich auch mit dem thema kindesunterhalt hab ich auch ne weile gesucht, da es ja ab januar 2008 ne neue regelung dazu geben soll..
ich bin dabei auf folgendes gestossen, und fand es ganz hilfreich..

ich hoffe das ich den link hier posten darf... :roll:

http://www.bmj.bund.de/enid/eda30fe0519 ... ht_pw.html
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
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D_C
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Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Mausebär,

super Link!

Wo ist eiegntlich der Thread mit der Linksammlung? Ich find ihn nicht mehr.

Gruß, DC
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