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Einzahlung auf Konto ?
Verfasst: 14.11.2007 20:25
von Andy7733
Hallo, nach 6 Monaten muß man ja wieder seine Kontoauszüge der Arge vorlegen um eine Bewilligigung der Fortzahlung zu bekommen. Bei mir auf dem Konto war eine Einzahlung von mir selbst, von 250 euro. Die Arge´meinte, daß wenn ich nicht nachweise um was für eine Einzahlung von 250 euro es sich handelte; sie dann diesen Betrag als Einkommen anrechne. Sie haben ihn vorab mal auch vom Hartz4 Geld schon abgezogen. Meine Frage nun : wenn dises Geld mir ein Freund geliehen hat und ich es einzahlte, dann ist das doch kein Einkommen..oder

Verfasst: 14.11.2007 21:53
von buxi
Hallo,
ich lese das immer mal wieder hier im Forum, daß bei manchen ALGII Empfängern die Kontoauszüge kontrolliert werden. Ich hab mich schon gefragt warum das bei mir nicht so ist. Nicht daß ich deshalb traurig darüber wäre

ich frag mich nur nach welchem Chema kontrolliert wird. Warum ist das denn so, daß manche dauernd ihre Kontoauszüge vorlegen müssen und manche nur beim Erstantrag vor 3 Jahren (so ists bei mir gewesen und seither gar nix mehr).
Doch nun zu Deiner Frage, Dein Freund kann Dir schriftlich bescheinigen daß er Dir das Geld für einen bestimmten Zweck gegeben oder geliehen hat. ZB. Kleidung/ Winterstiefel und Annorak/ Für Dich oder Dein Kind/Kinder....Belege hast Du nicht aufbewahrt.......
Gruß buxi
Verfasst: 15.11.2007 08:45
von Ladyguenes
...ich musste auch nur einmal am anfang meine kontoauszüge darlegen, dann nie mehr! an was das wohl liegen könnte? am bundesland oder am alter? wer weiss...gruss ladyguenes

Verfasst: 15.11.2007 09:54
von luna23
also ich hab auch schon öfter gelesen das kontrolliert wurd.
ka wonach die da gehn.
ich hab meine sachen auch nur beim erstantrag vor 3 jahren vorlegen müssen und dann nich mehr.
bin 24 fast 25. und wohn in berlin ^^ nur zur info.
Verfasst: 15.11.2007 10:09
von Kossi
Ihr glücklichen...
ich musste bei den letzten beiden Fortzahlungsanträgen die Auszüge der letzten 3 Monate lückenlos abgeben..

..
was für ein generve...
Woran das liegt,kein Plan,kenne auch Leute die mussten noch nie etwas abgeben in der Richtung.
Nochmal zum Fragesteller,lass Dir doch von Deinem Freund einen Schuldschein schreiben und gib an das Du das Geld zum Begleichen von Rechnungen etc. gebraucht hast. Oder zum Ausgleichen Deines Kontos... Das sollte reichen.
Viel Glück
LG kossi
Verfasst: 15.11.2007 10:45
von Andy7733
Kossi hat geschrieben:Ihr glücklichen...
ich musste bei den letzten beiden Fortzahlungsanträgen die Auszüge der letzten 3 Monate lückenlos abgeben..

..
was für ein generve...
Woran das liegt,kein Plan,kenne auch Leute die mussten noch nie etwas abgeben in der Richtung.
Nochmal zum Fragesteller,lass Dir doch von Deinem Freund einen Schuldschein schreiben und gib an das Du das Geld zum Begleichen von Rechnungen etc. gebraucht hast. Oder zum Ausgleichen Deines Kontos... Das sollte reichen.
Viel Glück
LG kossi
Ja so gehts mir auch immer; ich hatte diesmal meine Kontoauszüge kopiert und da fehlten ein paar Blätter, worauf gleich ein Schreiben kam das ich Blatt xx und x noch nachreichen müße. Bei mir sind die immer besonders genau. Vielleicht liegts daran das ich mir nix gefallen lasse von denen und mich dann auch schriftlich beschwere wenn sie mal wieder nix überwiesen haben oder mich beschwere wenn sie behaupten wie letztes Mal, daß die Arge gar keinen Fortzahlungsantrag bekam obwohl ich glücklicherweise eine Kopie mit Eingangsstempel hatte.
Und überhaupt; die Arge geht das gar nix an für was ich das Geld brauche..ich denke leihen kann ich mir soviel ich will.
Verfasst: 15.11.2007 17:46
von maria1106
Natürlich kannst du dir Geld leihen, was ich allerdings schon wieder frech finde ist: DASS DIE DAS GELD SCHON MAL ABGEZOGEN HABEN ! Bevor irgentwas geklärt ist ! Sowas ist einfach nicht normal oder ?
Also lass dir von dem , der so nett war und dir das Geld geliehen hat was schriftliches geben!
LG
Silvia
Verfasst: 15.11.2007 23:25
von Melinde
Und immer wieder sei daran erinnert:
Unter Kumpels geht geliehenes von Hand zu Hand, das spart Ärger.
Brennt es bei einer Rechnung die sonst über Konto (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung) geht aber wegen Ebbe nicht ausgeführt werden kann, dann auf das Konto des Gläubigers direkt einzahlen was man geliehen bekommen hat.
Wohnt der Kumpel weiter weg und man trifft sich nicht persönlich, dann kann er auch direkt so eine Rechnung begleichen.
Verfasst: 16.11.2007 13:39
von Corica
Frage. Konto ist belastet mit 1000€
Bekomme ALG 2.
Bei der Bank darf ich 1000 € Überziehen.
Kann ich das Konto durch einen Fremden ausgleichen Lassen?
Auf 0 €. Das ich keine Zinsen bezahlen muß.
Nur zur Invormation!!!!!!!!!
MFG Dieter
Verfasst: 13.12.2007 17:55
von Mholzmichel
lass Dir lieber das Geld geben und das KTO in Ruhe.
Das muss sich von der Überweisung der Arge langsam wieder füllen.
Verfasst: 14.12.2007 18:58
von Ellichen
Klar, aber was ist, wenn die Arge wieder kontrolliert und festgestellt wird, dass nichts vom Konto abgehoben wurde und nachfragen, wovon haben Sie gelebt? Könnte doch sein, ich würde da lieber in kleinen Raten arbeiten
Verfasst: 21.07.2009 20:44
von Andy7733
Hallo,
so nun habe ich nach 2 Jahren vor ca. 6 Wochen die 250 Euro durch KLage über das Sozialgericht wieder bekommen. Sogar mit der Entschuldigung der ARGE das dies so lange dauerte..pfff..
Bei der ARGE hielft nur eins Leute: Klagen Klagen und nochmal Klagen..dann werden die vorsichtiger.
Die Devise der ARGE lautet offiziell fördern und fordern aber in Wirklichkeit ist die Devise: Sperren und kürzen
..also klagt gegen Sie was das Zeugs hält. Bei jedem falschen Furz verklagen. Denn so wie die uns dauernd rechtliche Fallen stellen wollen, so müßt ihr das mit denen auch machen.
Servus
Verfasst: 19.08.2009 15:48
von darkprincess47
ich kenn das auch.. seufzzz.. alle 3 Monate wieder.. Kontoauszüge.... Bei den ersten Male macht man noch fehler.. zahlt Geld ein, damit die Rechnung überwiesen werden kann, natürlich bringt das Ärger... Mit Bescheinigung von Tochter, das sie mir das Geld geliehen hat.. und so.. jetzt schlauer.. werden offene Rechnungen direkt vom anderen Konto dann bezahlt.. umständlich aber geht nicht anders...
Genauso, wenn man bei E Bay, was verkauft...Das Geld muß auch auf andere Konten.. sonst Einkommen!! Schwachsinn
Verfasst: 19.08.2009 17:23
von Andy7733
Ja mit ebay ist das auch so ne Sache. Aber bis 100 Euro sind ja frei. Aber wenn du gefälligkeitshalber für jemand bei ebay was verkaufst und der dir das bescheinigt, können die Aasgeier von der ARGE auch nicht viel dagegen sagen.