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wenn ich zu meinem Kind ziehe

Verfasst: 14.11.2007 10:08
von dana18
bekomme ich dann auch Harz 4 oder wird sein Einkommen voll angerechnet.
gruß dana

Verfasst: 14.11.2007 10:16
von Ladyguenes
hallo dana. wenn dein kind verdient, wird das geld mit angerechnet. kommt drauf an, wie hoch der betrag ist. gruss ladyguenes

Verfasst: 14.11.2007 10:42
von dana18
hallo ladyguenes,
ich habe mich von meinem mann getrennt und mein sohn würde mich aufnehmen ich brauche auch keine miete zu zahlen aber meine lebensmittel und so welche möglichkeiten habe ich, arbeiten gehen kann ich nicht da ich meinen behinderten sohn pflege
gruß dana

Verfasst: 14.11.2007 11:49
von Melinde
Hallo dana18
Du kannst bei ARGE Antrag auf Alg2 stellen, es wird dann geprüft ob Bedürftigkeit vorliegt. Unterhaltspflichten des getrennten Mannes sind natürlich vorrangig.
Inwieweit Dir als erwerbsfähige eine Arbeit zugemutet werden kann steht hier bei Hinweise ab Seite 4 unten.
Weil Du bei Einzug beim Sohn mit einem Angehörigen in einem Haushalt lebst bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft und es wird vermutet das Dein Sohn Dich unterhält.
Vermutung kann man widerlegen wenn das entsprechende Zusatzblatt ausgefüllt werden soll.
Wenn Du weder Miete noch Nebenkosten zahlen brauchst entsteht kein Bedarf an Kosten der Unterkunft und es werden daher auch keine derartigen Kosten übernommen. Wegen der rasant steigenden Energiepreise wäre allerdings zu überlegen ob nicht besser doch eine Vereinbarung mit dem Sohn getroffen werden sollte das Du einen (z.B. qm mässigen) Anteil daran zahlst. So eine schriftliche Vereinbarung wäre quasi ein Mietvertrag zu 0,00 € Miete aber verbrauchsanteilige Nebenkosten. Nur mal so als Idee denn allein schon die Heizkosten werden bei mehr Personen in der Wohnung deutlich steigen.
Gruss

Verfasst: 14.11.2007 12:09
von dana18
Hallo Melinde,
danke Du hast mir sehr geholfen, ich brauche nicht viel möchte aber nicht meinen Sohn auf der tasche liegen, ich bin ja froh das ich bei ihm wohnen darf, nur verhungern möchte ich nicht 8)
gruß dana