Hallo,
mein Freund besitzt eine Eigentumswohnung und bezieht ALG 2.
Ich würde nun gerne zu ihm ziehen. Ich arbeite vollzeits und verdiene dabei 900,00 EUR netto. Ich fahre zur Arbeit jeden Tag insgesamt 100 Kilometer.
Ich würde nun gerne zu ihm ziehen. Ich hatte mir das so gedacht, dass wir uns die Nebenkosten teilen würden und er weiter das ALG 2 beziehen kann.
Nun habe ich aber gehört, dass das so nicht geht. Wenn ich zu ihm ziehen würde, dann würde er gar kein Geld mehr bekommen und ich müsste ihn voll mitfinanzieren (was beim besten Willen finanziell nicht möglich ist).
Gibt es da vielleicht irgendeine Einkommensgrenze.. Ich meine, weil ich so wenig verdiene, könnte es da sein, dass er sein Alg 2 doch weiter beziehen kann?
Vielen Dank vorab!
Mandy
Freund hat Eigentumswohnung =Zusammenlegung aller Einkünfte?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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mandy_2007
- Beiträge: 1
- Registriert: 11.11.2007 10:15
Hallo mandy_2007
Wenn ihr zusammenwohnt werdet ihr spätestens nach einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft angesehen mit den üblichen Folgen.
Was unter Bedarfsgemeinschaft zu verstehen ist kannst Du im SGB II §7 (3) nachlesen.
Was das Einkommen, abzugsfähige Kosten und eventuelle Freigrenzen betrifft ist das im
SGB II § 11 genauer geregelt.
Die Durchführungshinweise zu den genannten §§ findest Du hier bei Tacheles.
Und dann gibt es noch die Wissensdatenbank/Fachinformationen mit einzelnen Antworten zu diversen Fragen.
Für einen ersten Überblick kannst Du Deine Zahlen mal in einen der Rechner eingeben und schauen was am Ende noch rauskommen könnte.
Als Kosten der Unterkunft werden bei selbstgenutztem Wohneigentum nur die Zinsen, nicht aber die Tilgung anerkannt. Also bei Miete nicht die an die Bank zu zahlende Gesamtrate eingeben.
Zusammenziehen gut überlegen und die Erfahrungen anderer nutzen.
Gruss
Wenn ihr zusammenwohnt werdet ihr spätestens nach einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft angesehen mit den üblichen Folgen.
Was unter Bedarfsgemeinschaft zu verstehen ist kannst Du im SGB II §7 (3) nachlesen.
Was das Einkommen, abzugsfähige Kosten und eventuelle Freigrenzen betrifft ist das im
SGB II § 11 genauer geregelt.
Die Durchführungshinweise zu den genannten §§ findest Du hier bei Tacheles.
Und dann gibt es noch die Wissensdatenbank/Fachinformationen mit einzelnen Antworten zu diversen Fragen.
Für einen ersten Überblick kannst Du Deine Zahlen mal in einen der Rechner eingeben und schauen was am Ende noch rauskommen könnte.
Als Kosten der Unterkunft werden bei selbstgenutztem Wohneigentum nur die Zinsen, nicht aber die Tilgung anerkannt. Also bei Miete nicht die an die Bank zu zahlende Gesamtrate eingeben.
Zusammenziehen gut überlegen und die Erfahrungen anderer nutzen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.