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Frage zur Wohngemeinschaft zwecks Miete!!!

Verfasst: 10.11.2007 10:55
von chillaNRW
Hallo, ich habe eine Frage zur Wohngemeinschaft. Also ich lebe seid kurzen in einer WG, wenn jemand mehr Wohnraum ( aber nicht das vorgegebene überschreitet was die ARGE verlang) in Anspruch nimmt als der Mitbewohner, dementsprechend auch mehr Miete zahlt, wird trotzdem die Gesamtmiete durch die Bewohner geteilt und der Anteil bewilligt?

z.b. 500 Euro Gesamtmiete
aber eigentlich 300Euro für die eine Person
und 200Euro für die andere.
Also wird nur 250 Euro bzw. 245 Euro bewilligt


Oder bekommt man den, vereinbarten Anteil????


Wäre für die antwort sehr dankbar bzw. wenn was im Gesetzt steht, welcher § es ist, denn dann kann man Widerspruch zur Not einlegen.
Danke euch!!!!!!

Verfasst: 11.11.2007 01:09
von Melinde
Hallo chillaNRW
Die Kopfteilmethode wird in Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaften angewendet. Nur wenn nichts anderes vereinbart ist wird nach Köpfen geteilt.
Es kommt darauf an was ihr vertraglich vereinbart habt.
Ausser zusammen eine Wohnung bewohnen bestehen im Zusammenleben bei einer Wohngemeinschaft keine Gemeinsamkeiten, kann also auch nicht einfach alles in einen Topf geworfen und durch 2 geteilt werden.
Wäre dann genauso wie wenn der Vermieter eines Mietshauses die Heizkosten einfach mal so durch die Anzahl der Hausbewohner teilen würde, ohne Berücksichtigung von umbautem (beheitzen) Raum oder nach Messgeräten.
§ der das genau regelt kenne ich nicht.
Gruss

Verfasst: 11.11.2007 01:14
von Ralf Hagelstein
Melinde hat geschrieben: § der das genau regelt kenne ich nicht.
Gruss
Gibts auch nicht. Da kann man sich nur an der Rechtsprechung im eigenen Bundesland und/oder die der Bundesgerichte halten.

Verfasst: 11.11.2007 15:42
von chillaNRW
Danke für die Antwort, wir haben aber einen Zwishenmietvertrag wo wir vereinbart haben das der eine Teil mehr Miete zahlt also der andere, da er auch mehr Wohnraum in anspruch nimmt. Also gilt so ein Zwischenmietvertrag oder nicht?Er wurde nur zwischen mir und meinem Mitbewohner vereinbart nicht mit dme vermieter, wenn das wichtig sein sollte.

Verfasst: 12.11.2007 01:35
von Ralf Hagelstein
Der Begriff "Zwischenmietvertrag" ist mir unbekannt, ich kenne lediglich den Begriff des Untermietvertrages, den der Hauptmieter nach grundsätzlicher Erlaubnis des Eigentümers mit dem Untermieter abschließt.

Entspricht ein Untermietvertrag den gesetzlichen Regeln, gilt dieser auch so m.E. für die ARGE.

Für die weitere Vertiefung zu dem Thema noch 2 links:
http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?t=3326

http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?t=2061