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Frage zum Thema zusammen ziehen

Verfasst: 09.11.2007 22:49
von HaJa
Hallo,

ich wollte mal fragen ,b mir jemand weiter helfen kann?

Also mein Freund und ich würden gerne zusammen ziehen und jetzt wollte ich wießen was man beachten muss!?

Mein Freund macht eine Schulischeausbildung und bezieht ALG2 ich bin leider immer noch arbeitslos und beziehe auch ALG2.

Ich wohne schon allein in eine 1Zi.Wohnug und zu klein für 2Personen, mein Freund lebt noch bei seinen Eltern.
Spielt dann noch das alter eine rolle oder ist das außen vor?

Würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte!


MfG
HaJa :D

Verfasst: 09.11.2007 23:19
von Melinde
Hallo HaJa
Alter spielt bei Auszug aus dem Elternhaus eine Rolle wenn der betreffende unter 25 Jahren alt ist.
Das SGB II § 22 (2a) sagt dazu:

..."(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen...."


Ohne Genehmigung wird er keine Miete und so bekommen, Dein Mietanteil wird um die Hälfte verringert weil noch eine weitere Person in der Wohnung lebt und die andere Hälfte zahlen muss.
Also wegen Genehmigung nachfragen, wer wollte einem jungen Glück Steine in den Weg werfen?
Gruss und Alles Gute

Verfasst: 09.11.2007 23:31
von HaJa
Danke für die schnelle Antwort!

Mal schauen was das Amt sagt!

Hoffe natürlich das es klappt, wenn nicht dann wäre es schon ziemlich doof!


LG
HaJa