WG mit Hartz4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Daniela
Beiträge: 2
Registriert: 07.11.2007 11:57

WG mit Hartz4

Beitrag von Daniela »

Hallo alle zusammen,
ich brauche dringend Hilfe.

Ich habe mich gerade von meinem Freund getrennt, ich habe keine Arbeit und desshalb muss ich mich arbeitslos melden und Hartz4 beantragen.
Ich habe vor zu einer Freundin zu ziehen die schon Hartz4 bekommt.
Die Wohnung in der sie wohnt kostet 300 euro.
Jetzt meine Frage , welche Abzüge bekommt meine Freundin wenn ich zu ihr ziehe?
Bitte antwortet mir schnell!
Danke schon mal im vorraus

Gruß Daniela
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Daniela
Wenn Du zur Freundin ziehst werden die Kosten der Unterkunft durch die Anzahl der Bewohner geteilt. Jeder erhält dann „kopfteilig“ seinen Anteil an den Wohnkosten.
Macht am besten einen Untermietvertrag, Zustimmungserklärung zur Untervermietung des Vermieters besorgen.
Gehören alle Einrichtungsgegenstände in der bisherigen Wohnung Deinem Freund kannst Du auch Erstausstattung für Wohnung beantragen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Daniela
Beiträge: 2
Registriert: 07.11.2007 11:57

Beitrag von Daniela »

hallo
danke für deine antwort, das hilft mir sehr viel weiter!
Kannst du mir erklären wie das mit einem Untermietvertrag läuft?
Was muss ich und auch meine Freundin dann bei der Arge angeben??

Gruß Daniela
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Daniela
So einen Untermietvertrag findet man als Formular z.B. auch im Internet und dann braucht man noch ein formloses Schreiben in dem der Vermieter seine Zustimmung zur Untervermietung gibt. Dabei gibt es nur ganz wenige Gründe das er da was gegen haben kann und wird bestimmt JA sagen wenn Du ihn deswegen ansprichst.
Bevor ihr aber diesen Untermietvertrag unterschreibt zuerst bei ARGE Termin machen, mit allen Unterlagen dort aufkreuzen und den Antrag auf Alg2 stellen.
Da Du demnächst wohl auf der Strasse stehen wirst wegen der Trennung schilderst Du Deine Situation genau und dann hoffen wir mal das sich die Bearbeitung und Genehmigung nicht endlos hinzieht.
Welche Unterlagen Du für den Antrag brauchst ist hier schon mal beschrieben.
Angeben bei ARGE müsst ihr die den Tatsachen entsprechenden Verhältnisse unter denen ihr wirtschaftet.
Um der Vermutung vorzubeugen das ihr als „Einstehensgemeinschaft“ gemeinsam haushaltet und dann jeder nur 90% der Regelleistung bekommt wäre es sinnvoll wenn euer Zusammenwohnen so gestaltet ist das jeder getrennt sein Ding macht. Wie z.B. im Wechsel die Haustreppe wischen, Wäsche waschen zwar in einer Maschine aber jeder für sich, Lebensmittel und sonstiges kauf jeder selber ein und lagert sie auch getrennt.
So wie das z.B. bei meiner Oma war. Die hatte in ihrer Wohnung auch immer 1 oder 2 Zimmer an andere vermietet die vorübergehen in der Stadt gelebt haben. Da war die einzige Gemeinsamkeit das wir als Enkel das grosse Wilhelm Busch Buch anschauen durften.
Gruss
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