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Kündigung-wohnung
Verfasst: 07.11.2007 00:37
von seraphine
so ich mal wieder mit einer frage
ich habe nun arbeit in einer anderen stadt gefunden

freue mich riesig da ich ja mit 41 und einem kind von dreieinhalb schlichtweg nicht vermittelbar war. teilweise auch zu überqualifiziert
umzug ist kein thema dem stimmt arge zu, auch umzugskosten kein thema. so nun meine frage wie schaut es denn mit der kündigungszeit für meine jetzige wohnung aus? kündigungsfrist sind 3 monate aber der arbeitgeber würde gerne wollen dass ich schon am 01.01.08 anfange zu arbeiten. allerdings verdiene ich auch nicht so super gut dass ich 2 monate lang 2 mieten zahlen könnte. ich werde die wohnung am 15.11 kündigen und könnte am 15.03.08 umziehen.
wer kann mir auskunft geben. freue mich wahnsinnig endlich arbeit gefunden zu haben aber die wohnung hängt mir am bein

Verfasst: 07.11.2007 01:45
von DjTermi
Hi,
die Kündigungsfrist muss Du einhalten.
Beantrage Fahrtkostenbehilfe für die Fahrt zur Arbeit. Andere möglichkeit sehe ich da nicht.
Verfasst: 07.11.2007 02:18
von Ralf Hagelstein
Wegen der doppelten Miete Antrag auf Übernahme bei der jetzigen Arge stellen.
Wenn der (wahrscheinlich ablehnende) Bescheid kommt, mit einem RA vor Ort das weitere Vorgehen absprechen und entsprechend handeln.
Die Kommunen und SG/VG handeln hier z.T. m.W. nach noch uneinheitlich.
Verfasst: 07.11.2007 11:31
von nonsens
nebenher würde ich evtl noch versuchen, einen geeigneten Nachmieter zu finden, da lassen Vermieter dann auch mal gern mit sich reden, die Wohnung etwas früher abzugeben. Zumindest hat das bei uns auch so geklappt.
Wohngesellschaften machen das auch ab und an, einfach mal erkundigen. Das wäre noch eine Lösung für Dein Problem.
Verfasst: 08.11.2007 12:51
von Melinde
Hallo seraphine
Glückwunsch zur Arbeitsstelle.
Stell gleich auch einen Antrag auf Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten.
Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehört neben Maklergebühren auch doppelte Mietzahlung.
Schau mal in diesem
Urteil ist zwar aus Hessen aber vielleicht hilft das bei der Argumentation trotzdem.
Hoffentlich hast Du Erfolg mit der doppelten Mietübernahme. Der Grund für den Umzug ist doch mit Sicherheit förderfähig.
Gefordert wurde doch auch von Dir, jetzt kann ARGE auch mal Fördern.
Gruss
Verfasst: 08.11.2007 13:27
von seraphine
herzlichen dank für eure antworten!
@melinde, danke dir für die glückwünsche

es war die letzten zwei einhalb jahre sehr schwer für mich von hartz4 zu leben. als alleinerziehende mutter ist es schon sehr, sehr schwierig. letztendlich wird man dafür, dass frau sich für das kind entschieden hat, bestraft.
ich habe mich der arge gegenüber fair verhalten

habe wirklich alles, alles angegeben obwohl viele meinten ich solle es doch nicht machen. ich bin froh das trotz allen schwierigkeiten es hier in deutschland unterstützung gibt. in anderen ländern muss man zusehen wo man bleibt. das ist vielen die über die arge schimpfen obwohl sie hilfe erhalten nicht ganz bewusst. danke dir auch für den link. ich werde hier berichten was sich aus der ganzen sache ergebn hat. viell. hilft es ja auch anderen.
ganz viele liebe grüße