Trennung wohnung jetzt zu gross?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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jean21
Beiträge: 53
Registriert: 04.07.2007 17:38
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Trennung wohnung jetzt zu gross?

Beitrag von jean21 »

hallo

Mein Mann und ich haben uns getrennt!Jetzt ist die frage ob meine wohnung dan zu gross ist? :?:

Mein mann nimt unseren erstgeboren mit!

Das heisst wir sind dan 3 personen in einer 90 qm wohnung 4 zkb
620 warm!

Ist die wohnung zu gross und müsste ich dan in 6 monaten raus?
Da ich erst vor 3 monaten hier eingezogen bin und alles neu renoviert habe und wirklich einen haufen geld in die wohnung gesteckt habe will ich garnicht hier raus.
Habe auch erst vor 7 wochen mein baby bekommen und will mir und meinen kindern den stress eigentlich ersparen! :roll:

Und wieviel bekommt mein mann bezahlt für seine neue wohnung mit einem kind?

ich hoffe ich habe nicht so viele fragen gestellt!

LG jean
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Es können im Durchschnitt die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:

Ca. 45-50qm für eine Person

Ca. 60qm oder zwei Wohnräume für zwei Personen

Ca. 75qm oder drei Wohnräume für drei Personen

Ca. 85-90qm oder vier Wohnräume für vier Personen

Für jedes weitere Familienmitglied ca. 10qm oder ein Wohnraum mehr
Ich hoffe, das hilft weiter.

Im Sache (Mann) habe ich nichts gefunden :roll:
Doch hier in Düsseldorf musste eine Bekannte nachweisen das Sie sich tatsache von ihrem getrennt hatte und 2 Leute vom Amt sind mehrere male bei ihr zu unterschiedlichen Zeiten aufgekreuzt um zu gucken ob Sie wirklich alleine wohnt!
Haben Schlaf & Badezimmer durchforstet und sind dann wieder gegangen.
Jetzt soll Sie eine sperre bekommen weil man in ihrer Wohnung noch gegenstände von ihm im Bad vorgefunden hat.
Also wenn dein Mann weg ist dann gib ihm alles mit :wink:
(Finde es aber eigentlich schade da ihr gerade ein Baby bekommen habt)
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Die Tatsache, das sich noch Badutensilien von einem Mann im Bad befinden, bzw. Sachen und andere Dinge im Schrank, ist noch lange kein Grund, die Leistungen einzustellen.

Das Amt muss nachweisen können, das sich der Lebensgefährte/Gatte noch in der WOhnung regelmässig aufhält.

Wenn Kinder im SPiel sind, darf er das sogar. Er sollte natürlich nur aus Besuchszwecken bzw. Babysitter dort sein. Das ist rechtens!

Bei meiner damaligen Trennung von meinem Mann (die wir gottseidank dann doch nicht komplett durchgezogen haben) kam auch jemand vom Amt zu mir. Im Badezimmer standen Spray, Duschgel etc. Ich hatte 2 Zahnbürsten für die Kinder und ebenso 2 in meinem Becher, da ich nun mal seit Kindheit an mit 2 Zahnbürsten lebe. Das hat man auch nicht verstanden, aber eben jeder Mensch hat seinen eigenen Tick..........

Im Schrank hingen noch Sachen von ihm, sein PC war noch hier usw. Auf die Frage hin, warum das so ist, habe ich denen gesagt, das er zwar schon eine eigene Wohnung habe, allerdings aus Zeitgründen(Arbeit) er diese nicht sofort komplett einrichten kann. Ich habe dann sein Zeug nur noch zum Unterstellen hier´gehabt. Es wurde selbst gefragt, wieso im Ehebett 2 mal Bettzeug drin ist. Daraufhin meinte ich zu ihr, das ich erstens mit soviel Bettzeug schlafe wie ich gern möchte, das ich zweitens evtl auch meine Kinder dort drin liegen habe und drittens, das es ihr egal sein muss, wieviele Decken ich dort drin beherberge.

Lasst Euch nicht immer gleich verunsichern, dann sollten die Leute vom Amt in der Nachbarschaft nachfragen oder eindeutige Nachforschungen machen, wann sich der Partner wo aufhält. Trennung heisst nicht gleich, das man ein Kontaktverbot zum anderen verhängt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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