Habe einmal eine Frage, wo eigentlich die Grenzen der Abzüge liegen:
1. Leistungen zum Lebensunterhalt= ?
2. Kosten für Unterkunft und Heizung= ?
Die RL sind sicherlich schon an der unteren Grenze angesiedelt, doch wieviel darf von diesen Beträgen noch abgezogen werden. z. B. durch Darlehnsraten?
Gibt es Einkommen, von denen nichts abgezogen werden darf?
Sind alle Einkommen anzurechnen oder gibt es auch Ausnahmen davon?
Bin für jede Antwort dankbar!
Wo ist die Verhungergrenze?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wo ist die Verhungergrenze?
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Ralf Hagelstein
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Ein "Kürzung" der RL für einen lägeren Zeitraum als 3 Monate z.B. wegen Rückzahlungen, sollte m.E. nicht mehr als 10% der RL ausmachen.
Für eine Kürzung der anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung wenn sie angemessen sind, ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt.
Was als Einkommen und was nicht anzusehen ist, wird in § 11 SGB II geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
Näheres gibt es dann in den Hinweisen der BA zu § 11 SGB II:
http://www.my-sozialberatung.de/files/H ... 7-9-10.pdf
Für eine Kürzung der anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung wenn sie angemessen sind, ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt.
Was als Einkommen und was nicht anzusehen ist, wird in § 11 SGB II geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
Näheres gibt es dann in den Hinweisen der BA zu § 11 SGB II:
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DANKE, grosses DANKE!
Hallo und wieder einmal ein grosses DANKE für eine SUPER-Antwort!
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