25 und nun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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steff410
Beiträge: 1
Registriert: 03.11.2007 14:49

25 und nun?

Beitrag von steff410 »

Hallo !

Ich Steffi bin nun 25 und möchte meinen eigenen Antrag auf Harz V stellen . Da ich weder eine Arbeit noch eine Lahrstelle gefunden habe . An einer schweren Erbkrankheit leide ,die vom Amtsarzt so bestätigt wurde.
ich wohne bei meinen Eltern,werde dort auch wohnen bleibeb.
Ich stelle den Antrag in erster Linie um wieder krankenversichert zu sein, da meine Eltern mich kleiden ,ernähren aber das Geld für die Krankenversicherung nicht aufbringen können.
Nun zu meinen Problem . Ich muß für den Antrag die Verdienstbescheinigung vom Chef meines Vaters vorlegen . Mein Vater weigert sich diese bei seinem Chef zu erbitten . Er ist der Meinung das seine Abrechnungen und der Eingang seines Lohnes auf dem Konto ,von dem man ja lückenlose Auszüge der letzten drei monate vorlegen muß , ausreichend seien um den Verdienst zu bescheinigen.
Genauso verhällt es sich mit einer Mietbescheinigung von unserem Hausbesitzer.
Bitte was kann ich tun um diese Dinge ausschließen zu können bei meinem Antrag.
Meine Eltern verlangen weder Mietbeitrag noch sonst irgendwas von mir .
Ich stelle den Antrag wegen der Krankenversicherung und damit ich etwas eigenes Geld habe und meine Eltern nicht um jeden Cent anbetteln muß.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen?

Gruß Steffi
Si
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Na ja,

das Amt will hier wohl die Unterhaltsvermutung nach § 9, Abs. 5 SGB II prüfen. Du musst belegen, dass deine Eltern dich nicht nicht oder nicht ausreichend unterstützen.

M. E. n. darf das Amt die Messlatte dabei nicht zu hoch anlegen. Einkommen kann durch Lohn- oder Steuerbescheid nachgewiesen werden, Miete durch den Mietvertrag und gut...

Wenn gar nichts hilft, bestehe auf eine Ablehnung deines Antrages und gehe in Widerspruch und Klage.

Henry
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