Abzug von bewilligten Kosten für Miete rechtens??????
Verfasst: 01.11.2007 11:15
Einer meiner begleiteten AGLII-Bezieherinnen -sie bekommt 0,69 € Leistungen zum Lebensunterhalt + Kosten für Unterkunft und Heizung von 280,- €- werden von dem Mietanteil gegenwärtig 60,- € für Raten aus in der Vergangenheit von der ARGE erhaltenen Darlehnen zur Bezahlung von Stromrechnungen (Jahresendabrechnung) abgezogen (Festbetrag vorrangig BA).
Ist es gestattet?
Die Miete gehört doch dem Vermieter der Wohnung und eine Mietkürzung wäre m. M. doch nur bei Mängeln an der Mietsache möglich. Diese Mängel liegen jedoch nicht vor.
Im vorliegenden Bescheid wird darauf hingewiesen:
-Die Ihnen zustehende monatliche Leistung enthält in der Regel auch die zu berücksichtigen Kosten für Unterkunft und Heizung.
-Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie damit für Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter/Eigentümer und Energielieferanten selbst verantwortlich sind.

Ist es gestattet?
Die Miete gehört doch dem Vermieter der Wohnung und eine Mietkürzung wäre m. M. doch nur bei Mängeln an der Mietsache möglich. Diese Mängel liegen jedoch nicht vor.
Im vorliegenden Bescheid wird darauf hingewiesen:
-Die Ihnen zustehende monatliche Leistung enthält in der Regel auch die zu berücksichtigen Kosten für Unterkunft und Heizung.
-Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie damit für Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter/Eigentümer und Energielieferanten selbst verantwortlich sind.




