Abzug von bewilligten Kosten für Miete rechtens??????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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moselkerl
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Abzug von bewilligten Kosten für Miete rechtens??????

Beitrag von moselkerl »

Einer meiner begleiteten AGLII-Bezieherinnen -sie bekommt 0,69 € Leistungen zum Lebensunterhalt + Kosten für Unterkunft und Heizung von 280,- €- werden von dem Mietanteil gegenwärtig 60,- € für Raten aus in der Vergangenheit von der ARGE erhaltenen Darlehnen zur Bezahlung von Stromrechnungen (Jahresendabrechnung) abgezogen (Festbetrag vorrangig BA).
Ist es gestattet?
Die Miete gehört doch dem Vermieter der Wohnung und eine Mietkürzung wäre m. M. doch nur bei Mängeln an der Mietsache möglich. Diese Mängel liegen jedoch nicht vor.
Im vorliegenden Bescheid wird darauf hingewiesen:
-Die Ihnen zustehende monatliche Leistung enthält in der Regel auch die zu berücksichtigen Kosten für Unterkunft und Heizung.
-Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie damit für Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter/Eigentümer und Energielieferanten selbst verantwortlich sind.
:?: :?: :?: :?: :?:
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Hallo,

ich halte diese Kürzung der KdU für unrechtmäßig.
Es fehlt m.E. die Gesetzesgrundlage.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Da wird garantiert nichts an der KdU gekürzt. Ich würde eher mal davon ausgehen, dass aufgrund des Einbehaltes der 60 Euro und aufgrund sonstig vorhandenem Einkommens (sonst wäre der Bedarf für LU höher als 0,69 Euro), z. B. ALG 1, Rente, Unterhalt..... die Miete nicht in voller Höhe an den Vermieter gezahlt werden kann und die Frau dies über ihr sonstiges Einkommen decken soll.

Beispiel:

Sie hat eine Miete von 300 Euro. Vom Amt bekommt sie für den Regelsatz noch 1 Euro, weil sie nämlich selbst 346 Euro Witwenrente hat. Ihr Einkommen ist also 346 Euro Rente, 1 Euro ALG 2. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.

So, jetzt hat sie ein Darlehen erhalten, was sie mit 60 Euro/Monat zurückzahlen soll. Ergo behält das Amt die 1 Euro ALG 2 sowie 59 Euro von der KdU ein. An den Vermieter gehen also nur noch 241 Euro. Den Rest muss sie aus ihrer Rente selbst zahlen.

Die KdU im BEDARF ist aber immer noch 300 Euro....

Henry
moselkerl
Beiträge: 150
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Wohnort: Bad Bertrich

Du hast natürlich Recht

Beitrag von moselkerl »

Ja, Henry, so ist es auch. Habe es inzwischen auch so gesehen. Danke für die Mitarbeit! :D :D :D :D :D :idea:
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