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verbrauchsabrechnung energie und wasserwerke

Verfasst: 30.10.2007 16:04
von belgor2029
Hallo ich habe da mal eine frage an euch,

meine frau und ich haben heute die verbrauchsabrechnug der energie und wasserwerke bekommen da steht drin das wir von 130,00 € auf 90,00€ runtergestuft worden sind, in dem Versorgungsvertrag den wir beim amt abgegeben haben steht aber noch 130,00 € drin, jetzt ist meine Frage ob ihr wisst ob wir jetzt weniger geld vom amt bekommen? da wir ja jetzt 40,00€ weniger an die energie werke bezahlen müssen? Bitte helft uns, wir kennen uns damit garnicht aus.

Danke im vorraus

Verfasst: 30.10.2007 23:39
von pitter
Habt ihr denn auch eine Rückzahlung von den Energie und wasserwerken bekommen?
Die werden euch bestimmt als Einkommen angerechnet.
Wenn es sich bei den Zahlungen um genehmigte Zahlung seitens der ARGE handelt bekommt ihr auch nur noch 90,00 Euro. Ihr müsst es aber angeben.

Verfasst: 31.10.2007 12:56
von Melinde
Hallo belgor2029
Verringern sich die Kosten der Unterkunft dann muss diese Veränderung angegeben werden. Die Zahlungen von ARGE verringern sich dann entsprechend.
Rückzahlungen bei Strom dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden da aus dem Regelbedarf bezahlt.
Bei den Kosten für Heizenergie darf der Anteil für das Warmwasser ebenfalls nicht angerechnet werden wenn es eine sog. verbundene Anlage ist (Heizanlage auch zur Warmwasserbereitung). Separate Auflistung dazu gibt es meist nicht, dann gelten wie im Mietrecht 18 % der Heizkosten.
Gruss