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Aufgabe der zweitwohnung

Verfasst: 30.10.2007 12:18
von brian
Hallo. Meine Freundin wird nun zum 1.2.08 Arbeitlos und bekommt dann Harzt 4.

Nun ist sie auch Schwanger und will zusammen mit mir zurück nach Berlin (wohnen im MOment in ihre zweitwohnung in Bayern)

Meine Frage ist, zahlt das Amt den Umzug zurück in die erst Wohung? Habe ich auch ein recht wieder umzuziehen da sie ja von mir Schwanger ist und ich natürlich mit ihr zusammen wohnen will.

LG Brian

Verfasst: 30.10.2007 12:42
von DjTermi
Die frage ist eher, wie lange Sie schon gearbeitet hat... Warum Kündigung wenn Sie Schwanger ist... Einen Umzug weil jemand wieder zurück in seine Heimat Stadt möchte gibt’s eh nicht.. Eben sowenig werden Kosten übernommen weil der Kindsvater zur "FREUNDIN" möchte..

Verfasst: 30.10.2007 12:51
von brian
18 Monate hat sie gearbeitet, sie wurde nicht gekündigt sondern nciht übernommen der Vertrag läuft ganz normal aus.

Verfasst: 30.10.2007 14:31
von DjTermi
Hat sie vor denn 18 Monaten schon gearbeitet ?