Hallo. Meine Freundin wird nun zum 1.2.08 Arbeitlos und bekommt dann Harzt 4.
Nun ist sie auch Schwanger und will zusammen mit mir zurück nach Berlin (wohnen im MOment in ihre zweitwohnung in Bayern)
Meine Frage ist, zahlt das Amt den Umzug zurück in die erst Wohung? Habe ich auch ein recht wieder umzuziehen da sie ja von mir Schwanger ist und ich natürlich mit ihr zusammen wohnen will.
LG Brian
Aufgabe der zweitwohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Die frage ist eher, wie lange Sie schon gearbeitet hat... Warum Kündigung wenn Sie Schwanger ist... Einen Umzug weil jemand wieder zurück in seine Heimat Stadt möchte gibt’s eh nicht.. Eben sowenig werden Kosten übernommen weil der Kindsvater zur "FREUNDIN" möchte..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hat sie vor denn 18 Monaten schon gearbeitet ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
