Wohnung! 5 Personen! 3 Zimmer! Arge war da!! Hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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babydoll123456
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Wohnung! 5 Personen! 3 Zimmer! Arge war da!! Hilfe

Beitrag von babydoll123456 »

Hallo!!!

Mal wieder ich!

Ich habe einen antrag auf umzug gestellt mit der begründung dass eine 3 zimmer whg für 5 personen zu klein ist.

Erst mal die whg-Daten

Küche:6Qm
Bad: ca.6qm
Kinderzimmer für 2 jungs 6und 3 : 15qm
Schlafzimmer für meinen mann ,mich und Baby ( Mädchen): 15qm

Wohnzimmer : ca.25qm

Ich bin der meinung dass diese whg für uns einfach zu klein ist...
Die beiden jungs haben ca.7,5qm pro personzum spielen und leben
Dass mädchen könnte dass schlafzimmer von uns haben aber dann müssen wir im wohnzimmer schlafen....

Diesen vermerk haben auch die beiden netten leute von der arge uns mitgeteilt....

Wir könnten ja einen antrag auf eine schlafcoutsch stellen....

Ich meine aber dass der mietspiegel auch seinen sinn hat und wir darunter wohnen!
Mein mann arbeitet und hat er nicht ein recht auf ein normales bett?

7,5 qm für einen jungen ist nun sehr klein ( im knast ist mehr platz)

Mein bekannter hat noch nie im leben gearbeitet und bez. schon immer harz 4 oder damals sozialhilfe!
Der hat für sich alleine eine 2 zimmer whg 60qm bewilligt bekommen!
Wir sind 5 und leben mit flur auf ca.80qm!!!


Bitte helft mir!!! Gibt es nicht gesetzestexte oder so die ich im wiederspruch einbringen kann!!!


10000 liebe grüße!

Vielleicht wäre es auch nett dj-Termi zu hören oder einen anderen sachbearbeiter der arge....
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo babydoll123456,
ich werde mich mal mit denn Kollegen aus Reinfeld in Verbindung setzen, was euch zu stehen müsste.

Gruß DjTermi
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Also,… ich habe mich mal Erkundigt.

Für 5 Personen stehen euch BIS 751 € Kalt incl. Betriebskosten zu.
Die Wohnung darf nicht größer als 95m² und der Quadratmeter – Preis darf nicht höher als 1,30 € sein.

Garantie übernehme ich aber nicht für die Aussage die ich selbst bekommen habe.
Denkt daran, dass die Kosten für ein Umzug nur genehmigt wird, wenn euch das Amt zu einem Umzug auffordert.

Ich hoffe, ich konnte euch bzw. Dir damit was weiter Helfen.
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hi
mal eine Frage,wieso bekomme ich dann als einzel Person 50qm und hier beträgt der Quadratmeter – Preis 6 Euro !! (Düsseldorf )
Da kann doch was nicht stimmen,wieso handeln Argen in Deutschland nicht alle gleich?? :roll:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Weil in Düsseldorf der Mietspiegel höher oder Tiefer ist wie z.b in Duisburg, Essen ect !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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babydoll123456
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huhu

Beitrag von babydoll123456 »

dass ist sehr nett von dir aber dass problem ist dass wir die erlaubniss vom amt wohl nichtr bekommen.... bez.jetzt675 warm


möchte aber in wiederspruch gehen....
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D_C
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Beitrag von D_C »

Ich finde es ziemlich ungeheuerlich, dass es anscheinend nach oben hin Grenzen gibt (nicht größer als, nicht teurer als) aber nach unten hin kann man anscheinend in einem Zimmer mit 5 Personen notfalls klar kommen? Kann doch nicht sein?

Gruß, DC
*auch mal suchen geht*
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aileen
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Beitrag von aileen »

Hallo.

Bei mir war eine Frau vom Jugendamt da und hatte sich die Wohnung angeschaut und für das Jobcenter ein Bescheid geschrieben, wo drin stand das ein Umzug nötig wäre.
Das Amt hatte trotzdem abgelehnt. Ich hab dann beim Sozialgericht geklagt und schon kam die Mietgarantie vom Jobcenter.

Viel Gück.
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

DjTermi

Aber warum darf dann eine Person 50qm haben und eine 5 Köpfige Familie nur eine Hundehütte ?
Es kann nicht sein das man Kindern den freiraum nimmt !!
Und da wundert sich Deutschland das immer weniger Kinder in diese Welt gesetzt werden.
Ist doch klar wenn Mama & Papa arm sind weil alles den Bach runter geht!
Es könnte anders laufen wenn man auch mal uns Fragen würde :?
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D_C
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Beitrag von D_C »

Ich denke es liegt vor allem daran, dass das Baby noch so klein ist. Irgendwo hier im Forum hab ich gelesen, dass ein Kind erst mit drei Jahren nicht mehr im Elternschlafzimmer untergebracht werden kann. Schon zu Sozialhilfezeiten war es so, das eine allein erziehende Mutter mit einem Kind keinen Anspruch auf ein eigenes Schlafzimmer hatte, nach dem Motto: Zwei Personen, zwei Zimmer.

Aber das ist ne Sache die ich so einfach auch nicht akzeptieren würde...
Das eine erwachsene Einzelperson mehr Platz braucht als ein Kind leuchtet mir durchaus ein, aber allein der Altersunterschied bei Babydolls Kindern wird früher oder später zu Problemen führen.

Gruß, DC
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Haben die Herrschaften vom Amt evtl. m,al darüber nachgedacht, das einer deiner Söhne demnächst schulpflichtig ist, und es somit angebrachter wäre, ihm eine Rückzugsmöglichkeit anzubieten?

Ich mein schon allein die Tatsache mit 3 Kindern und 2 Erwachsenen heisst 4 Raumwohnung, die bekommt man zugesprochen, da gibt es auch bezahlbare.

Ich würde Dir in jedem Fall empfehlen, Widerspruch einzulegen, sofern es eine Ablehnung gibt. Eine Bekannte von mir hat auch 3 Kinder und Mann. Das 3. Kind war bis dato der Umzugsbewilligung noch in der Türkei gemeldet, da der Vater das Sorgerecht hatte. Das ganze war dann aber so geregelt, das ihr Sohn wieder zu ihr kommt, weil Vater krank wurde.

Die Wohnung allerdings (4 Raumwohnung) wurde bewilligt als das mit dem Sohn noch nicht mal hundertpro klar war. Sie hat 2 Mädels im Alter von 6 und 10 - beide haben laut der Zusage des Amtes Anspruch auf jeweils ein Zimmer. Die Eltern auf ein Schlafzimmer und auf ein Wohnzimmer!

Ich verstehe jetzt wirklich nicht, wo da die Gerechtigkeit liegt ?

Kämpfe, denn dein Mädchen wird auch älter, deine Söhne grösser und man kann ein Schulkind nicht auf Dauer mit einem Kleinkind zusammenstecken, das geht schief, ich habs bei mir ja auch gesehen............der Junge hatte absolut keine Möglichkeit sich mal zurückzuziehen (wenn man Küche und Wohnzimmer mal wegdenkt)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

Ich nochmal!

Nein es hat nix mit dem alter der kinder zu tun! Die jungs haben auf 15 qm laut arge genug platz!

Meiner meinung nach nicht dan schon die betten und der kleiderschrank viel platz in anspruch nehmen...

Ich und mein mann sollen im wohnzimmer auf einer schlafcoutsch schlafen !

Meine tochter würde dann dass andere zimmer bekommen!!

Wir möchten aber nicht wirklich gerne auf einer coutsch schlafen und außerdem haben eltern doch auch noch privatspfäre!

Die coutsch könnten wir beantragen! Dass wurde uns von den mitarbeitern der arge gesagt als sie da waren :-(
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Die Privatsphäre eines Kindes ist ebenso wichtig wie die der Eltern, da stimm ich Dir absolut zu.
Du hast ein Anrecht auf 4 Zimmer - das ist nun mal so, lass Dich nicht unterkriegen, im Notfall ziehst du eben vor Gericht !

Es geht doch letzten Endes darum, ob die Wohnung bezahlbar ist......ihr habt ja nichtmal die angemessene Grösse, die euch zusteht, erreicht. Was verstehen die dann daran nicht, das es hier um 1 Zimmer geht, das fehlt

oh man.........sowas kann mich echt sauer machen :(
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pitter
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Beitrag von pitter »

Ich lese hier immer nur "zustehen"
Zustehen tut einem ALG II Empfänger garnix sondern es geht immer nur um die Höchstgrenzen.
Gruß
Pitter
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

pitter hat geschrieben:Ich lese hier immer nur "zustehen"
Zustehen tut einem ALG II Empfänger garnix sondern es geht immer nur um die Höchstgrenzen.

Das sehen viele bestimmt anders !!
Wo liegt die Höchstgrenze in der heutigen Zeit ??
Alles wurde teurer,doch bekommst Du mehr??
Arbeitnehmer Streiken für mehr Geld,darfst Du das??
Neeeeee alles das kannst und darfst Du nicht !!
Ich selber bin jetzt seit Juni 2005 arbeitslos und mache seit über einem Jahr 1€ Job`s weil ich von dem was ich bekomme nicht leben und nicht sterben könnte !!
Und ich finde einer 5 Köpfigen Familie sollte das Amt helfen,und nicht nur nieder machen!!
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

diese aussage finde ich auch ziemlich daneben!

mein mann arbeitet und er hat auch schon immer gearbeitet ( außer mal so 3monate) !

Kein 1 euro job sondern in festeinstellung! Er fährt jeden morgen ca.22km mit der bahn zu arbeit! Hat sichtsystem!!!

Leider haben wir nun mal dass pech dass er nicht viel verdiehnt und wir auf ergenzend alg2 angewiesen sind!!!

Natürlich haben wir rechte !!

wir haben uns nunmal für kinder entschieden! wenn wir alleine wären hätten wir keine probleme sondern könnten jedes jahr 2 mal in den urlaub fahren !!!
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kettelmaus
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Re: ich

Beitrag von kettelmaus »

babydoll123456 hat geschrieben:diese aussage finde ich auch ziemlich daneben!

Welche Aussage :oops:
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

was pitter geschrieben hat!
luna23
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Beitrag von luna23 »

das is echt ma wieder ne frechheit was sich das amt da leistest...
ne 5köpfige familie in ner 3raumwohnung...
man da hab ich früher mit meinen eltern drin gewohnt... und wir waren nur zu 3. gut meine eltern ham auch gearbeitet. und arbeiten zum glück immer noch.

ich hab hier mal gelesen auch ein baby zählt schon als person und braucht seinen raum. und es bringt ja auch nix zu warte bis die kleine dann größer wird um erst dann vielleicht umzuziehn...

ich hoff ihr kommt durch. auch wenn ihr vors gericht müßt ...

aber das amt gibt meist nix freiwillig raus.

luna.
buxi
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Beitrag von buxi »

Hallo babydoll ich glaube hier sollte Dich ein Anwalt unterstützen! Es gibt viele Argumente die in Deinem Fall für eine größere Wohnung sprechen, alle hier aufzuzählen würden den Rahmen sprengen. Unverheiratete Paare ohne Kinder bekommen vom Amt eine 2 Zimmerwohnung genehmigt und haben somit das Recht in einem richtigen Schlafzimmer, in einem richtigen Bett zu schlafen. Man kann Eltern mit Kindern nicht strafen in dem man ihnen zumutet auf einer Schlafcouch im Wohnzimmer zu nächtigen.Das verstößt gegen das Gleichheitsgesetz! Nicht nur Erwachsene brauchen Platz! Kinder brauchen platz um sich entfalten und gut entwickeln zu können. Sie bauen und spielen auf dem Boden und brauchen einen Schreibtisch für die Hausaufgaben. Die Zeiten ändern sich und ihr habt nun ein Baby als drittes Kind bekommen. Diesen Veränderungen hat sich auch die Arge anzupassen. Die versuchen sich mal wieder davor zu drücken indem sie Dir den Ermittlungsdienst vor Ort in die Wohnung schicken und Dir damit erst mal die Puste zum Kämpfen rauben. Dieser Ermittlungsdienst ist jedoch kein Sozialrichter! Schalte den Anwalt ein, der hat noch viel mehr Argumente als ich, glaub mir. Gruß und alles Gute für Deine Familie von buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo babydoll123456,

( ich überlese mal das was da bis jetzt so alles gekommen ist )

Grundsätzlich darf jeder Deutsche innerhalb des Bundesgebietes umziehen, wohin er will (Art. 11 Grundgesetz). Wenn jemand aber den Umzug nicht selbst finanzieren kann und auf Unterstützung durch Sozialamt oder Arbeitsagentur/Arge angewiesen ist, und er einen entsprechenden Antrag stellt, wird er die entsprechende Unterstützung nur bekommen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Bei der Anerkennung der Erforderlichkeit des Umzugs werden enge Grenzen gesetzt. Gründe können z.B. eine zu große und zu teure Wohnung sein oder eine zu kleine Wohnung (bei Familienzuwachs).

Wenn man Grundsicherung oder Alg II bezieht und umziehen möchte, muss man vor Abschluss eines neuen Mietvertrages beim zuständigen Amt zunächst die Zustimmung zum Umzug beantragen. Das Amt ist zur Zustimmung nur verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.Bei vorheriger Zustimmung zum Umzug können Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten übernommen werden.

Der Fall, dass jemand Arbeit in einer anderen Stadt aufnimmt und deshalb umziehen will, ist im Gesetz nicht konkret geregelt. Man könnte sich (bei Alg-II-Bezug) auf § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II berufen: „Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann“ sowie auf § 14 Satz 1: „Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit“ und § 16 Abs. 1 Satz 1: „Als Leistungen zur Eingliederung kann die Agentur für Arbeit alle im Dritten Kapitel [...] geregelten Leistungen erbringen“. (§ 22 gehört zum 3. Kapitel.)

Natürlich darf man auch als Alg-II- oder Grundsicherungsbezieher ohne Zustimmung der Behörde umziehen. Dann kann man allerdings nicht damit rechnen, irgendwelche finanziellen Hilfen zu erhalten. Außerdem kann es passieren, dass die Miete in der neuen Wohnung nur in angemessener Höhe übernommen wird, wenn dies vorher nicht geprüft wurde und sich im Nachhinein herausstellt, dass die Miete unangemessen hoch ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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babydoll123456
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dj-termi

Beitrag von babydoll123456 »

Fakt ist: wir wollen in reinfeld bleiben da wir ein Integrations-Kind haben und er hier mom. die beste förderung bekommt!

Fakt ist : Wir haben kein Geld für die Kaution !

Fakt ist : wenn wir ohne o.k der arge umziehen dürfen wir " nur" eine whg bis 675 inkl. haben

Fakt ist: größere whg kosten auch mehr geld

Fakt ist: dass geld was wir wenn wir ohne genehmigung umziehen aus unserer tasche bezahlen müssen haben wir nicht!!

Fakt ist: Wo ist die gerenze! ab wann ist eine whg für 5 personen zu klein!!

liebe grüße
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babydoll123456
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ps

Beitrag von babydoll123456 »

wir würden gerne nach ahrensburg ziehen ( arbeitsstelle von meinem mann)

Doch wir bleiben wegen unserem sohn in reinfeld ...

Die erzieher von der Kita ( teilstationnär raten von diesem schritt entschieden ab!

Für die entwicklung wäre es ein dramatischer einschnitt!

Wir bleiben in reinfeld nur aus diesem grund!

Würden wir nach Ahrensburg ziehen würde der umzug wohl auch genehmigt werden!

Doch ich will eine bessere zukunft für meinen sohn! Diese ist mom. nur in reinfeld gegeben!
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

ich schick dass mal wieder na oben! Gibt es Gesetzes Texte oÄ die als grundlage eines wiederspruches gelten...
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babydoll123456
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so

Beitrag von babydoll123456 »

So heute ist der Abehnungsbescheid gekommen! Beg. dass Wohnzimmer ist als wohn und schlafzimmer zu nutzen :-(
Mausebär
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Beitrag von Mausebär »

also das finde ich echt nicht in Ordnung...
5 Personen auf 80 qm is doch ne Zumutung.. :evil:
ich habe ne Zeit mit meinen 2 Kindern (11 und 13 Jahre alt) auf 56 qm gewohnt.. und fand das schon unmöglich...
und das die eltern im Wohnzimmer schlafen ist nicht gerade die Ideal-lösung :roll:

ich würde hier schnellstens Widerspruch einlegen.. die Kinder werden ja größer.. und brauchen gewisse Freiräume.. wie die Eltern übrigens auch!!!

liebe grüße
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Habe ein wenig rumgeschaut und dieses in einem Zeitungsauschnitt gefunden !!

Es können im Durchschnitt die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:

Ca. 45-50qm für eine Person

Ca. 60qm oder zwei Wohnräume für zwei Personen

Ca. 75qm oder drei Wohnräume für drei Personen

Ca. 85-90qm oder vier Wohnräume für vier Personen

Für jedes weitere Familienmitglied ca. 10qm oder ein Wohnraum mehr
Ich hoffe, das hilft weiter.
Ich wünsche euch viel Glück......
buxi
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Beitrag von buxi »

ich hab hier noch was gefunden.....

Impressum Doris Fraccalvieri - Sozialrecht-Urteile
Arbeitslosengeld II, Wohnungsgröße, Kinder
Arbeitslosengeld II: eigenes Zimmer für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft

Einer vierköpfigen Familie, die von Arbeitslosengeld II lebt, steht in der Regel ein Anspruch auf eine Vierzimmerwohnung zu, sofern die Mietkosten als angemessen zu betrachten sind. Ein Anspruch auf ein eigenes Zimmer besteht nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden auch dann, wenn sich unter den vier Personen ein 17 Monate altes Kleinkind befindet. Lediglich Säuglinge benötigen in der Regel kein eigenes Zimmer.

Urteil des SG Dresden vom 02.08.2007 S 10 AS 1957/07 ER Pressemitteilung des SG Dresden
SG Dresden
S 10 AS 1957/07 ER

Alle Sozialrecht-Urteile
Doris Fraccalvieri - Dresden - Zimmer - Arbeitslosengeld - Anspruch
© Doris- Fraccalvieri / Doris- Fraccalvieri
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo buxi
Und noch ein Urteil mit solch schönen Sätzen wie:

".....Damit würde der vom SG genannte Zeitraum - die ersten Lebensmonate des Säuglings -, für den die jetzige Wohnung noch ausreichend sei, deutlich überschritten werden. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde iVm dem Sozialstaatsgebot folgt (BVerfGE 82, 60/80). Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (BVerfG NJW 2003, 1236/1237). Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG Breith 2006, 803/806 f)....
....Danach haben Hilfebedürftige regelmäßig einen Anspruch auf ein Zimmer für Kinder...."

LSG NSB L 6 AS 556/06 ER vom 17.10.2006

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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babydoll123456
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so

Beitrag von babydoll123456 »

Wiederspruch ist eingereicht!

Wünscht uns glück dass der positiv verläuft!

Sonst werden wir wohl zum anwalt müssen :-( Kostet dem Steuerzahler auch wieder Geld!

Melde mich wenn es was neues gibt! Laut sachbearbeiterin dauert dass :-(
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Beitrag von buxi »

Bin mir sicher, der Widerspruch wird zunächst abgelehnt! Das macht die Arge immer so, weil sie hofft, daß Du vor einem Rechtsstreit zurückschreckst. Laß Dich dadurch bitte nicht einschüchtern, Du hast jetzt ja schon ein paar Infos und Gerichtsurteile, die FÜR einen Umzug sprechen. Auch wenns lange dauert, wäre toll wenn Du uns hier auf dem Laufenden halten würdest.
Gruß und viel Glück von buxi
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Beitrag von babydoll123456 »

Hallo es gibt neues! Bin total fertig nur am heulen!
Wiederspruch wurde abgelehnt mit der begründung das wir ja kein whg - angebot hatten! das habe ich die ganze zeit noch nie gehört ! ich habe da angerufen und sie hatte immer nur darauf hingewiesen! aber das ist doch unlogisch.........

habe ihr gesagt das wenn das hier so weiter geht und mein mann uns trennen weil wir uns auf den keks gehen ich ein totaler sozialfall bin mit 3 kinder und das man in diesem land echt bestraft wird kinder in die welt zu setzten !!!leider habe ich geheult!

habe jetzt nächsten donnerstag einen termin beim anwalt! aber ich glaube nicht das wir chancen haben sie meinte auch das 15qm für 2 jungs ausreichen! lach

was soll ich nur tun habe auch in den wiederspruch die pharagrafen reingeschrieben was ihr mir geraten habt..............
buxi
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Beitrag von buxi »

Hallo babydoll, erst mal finde ichs toll, daß Du uns hier auf dem Laufenden hälst! Daß Du total fertig und entteuscht bist kann ich nur zu gut verstehen, weil ich unzählige Male solche Situationen mit der Arge schon erlebt habe.
Doch jetzt will ich mal versuchen Dir ein bisschen Mut zu machen.
Ich hab da oben ja schon mal geschrieben, daß zu erwarten ist, daß Dein Widerspruch erst mal abgelehnt wird. ( Das Handeln der Arge ist inzwischen doch bekannt und leicht zu durchschauen, das kam doch nicht überraschend!) In der Begründung haben sie Dir tatsächlich geschrieben, weil Du kein Wohnungsangebot vorgelegt hast??? Na dann leg doch mal ganz schnell ein paar Wohnungsangebote vor.... dann fällt die Begründung automatisch aus. Die AZ der Gerichtsurteile nimmst Du bitte mit zum Anwalt, daß er gleich was zum nachlesen hat. Solltest Du aber wirklich zu dem Anwalt gehen, der auch der Meinung wie die Arge ist, daß 15 m² für zwei Jungs ausreichend sind? Denk darüber nochmal nach. Du brauchst einen Anwalt, der auf Deiner Seite ist und nicht auf Arges Seite.
Und nochwas, DU brauchst Dir keine Vorwürfe zu machen, daß Du den Steuerzahler mit Anwaltskosten belastest. Das sollte lieber mal die Arge tun, denn die provozieren doch den Rechtsstreit wieder einmal herauf. Ich bin heilfroh, daß fast kein Tag mehr vergeht, ohne daß in den Medien (Plus Minus, Frontal, Panorama usw.) Negativberichte über die "Vorgehensweisen" der Arge und Jobcenters ausgestrahlt werden.
Ich greife hier keine Mitarbeiter persönlich an aber die Leute aus der Berechnungsabteilung und Widerspruchsabteilung sollten wirklich mal lernen, den Einzelfall zu entscheiden und nicht immer nach Chema F! Diesen Spielraum haben sie nämlich und leider macht keiner davon Gebrauch. Erst mal muß ein rechtskräftiges Urteil her, damit zu Gunsten des Antragstellers entschieden wird. Ohne Klage geht das leider nicht, wie auch in Deinem Fall babydoll. Deshalb solltest Du jetzt ertst mal: ein Wohnungsangebot vorlegen und parallell einen "GUTEN" Anwalt aufsuchen. Halte uns bitte auf dem Laufenden. LG buxi
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Hallo babydoll!

Sorry, aber irgendwie verstehe ich nicht so recht, warum Du Dich so darüber aufregst, das die Arge keine größere Wohnung bezahlen will/kann.

Es ist sehr wohl möglich, mit 5 Personen in einer 80qm Wohnung (3 Zimmer) zu wohnen. Es geht sogar mit 6!!! Personen.

Wir haben eine 3 Zimmer Wohnung in der Grösse von 80qm und wohnen mit 6 Personen drin. 2 Erwachsene und 4! Kids.

Und 15qm für 2 Jungs sind auch bei etwas grösserem Altersunterschied ausreichend. Unsere Kids teilen sich auch die Zimmer, und wir schlafen im Wohnzimmer. Und unser Wohnzimmer hat definitiv KEINE 25qm.

Sorry, aber man sollte schon ein wenig ab und an für sich zurück stecken und nicht immer darauf pochen, was man haben will. Die Kassen sind, wie jeder weiss leer, und da wird dann eben auch mal auf ne Schlafcouch verwiesen. (wir tragen übrigens jeden Abend unsere Matratzen ins Wohnzimmer!)

Trotz allem noch eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit!
Carmen

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babydoll123456
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mom

Beitrag von babydoll123456 »

Also bitte! Wenn ihr in einer Hundehütte leben wollt könnt ihr das machen !
Ich bin ein mensch mit bedürfnissen und habe auch meine privatsphäre!

Ich werde das nicht hinnehmen!

Und zurückstecken! lach ! Bitte?

Dass heißt ich und mein mann dürfen nicht alles ausleben was wir wollen weil wir kinder haben?

Sorry dafür lebe ich und liebe auch zu gerne!

Finde diese aussage absolut danneben!

Ich möchte auch nicht das meine beiden jungs in so einem zimmer aufwachsen!
Die haben ein anspruch auf kind gerechtes wohnen! wenn du denkst das es bei euch klappt bitte bei uns nicht!

Selbst die dame von der awo die hier war meinte das es nicht auf dauer geht sowie die logopädin!

Aber kritik an unserer vorstellung von wohnen muss ich wohl auch hinnehmen!

Wie schon gesagt mein mann macht schwere harte arbeit und er hat abend"s bez. nachts wenn er nach hause kommt jawohl ein recht auf ein bett! zumal er 2,03 groß ist! gibt mir die arge so eine coutsch? wohl nicht für den preis bekommen wir ne kaution!
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich hoffe für dich dass du Glück hast und dir geholfen wird!

Ich selbst lebe mit 3 weiteren Personen in einer 3 Zimmerwohnung.
Meine Tochter 13 hat ein eigenes Zimmer
Mein Sohn 7 hat ein eigenes ZImmer
Elternschlafzimmer gibt es keines somit stand bis vor ein paar Monaten das Bett im Wohnzimmer. Wurde zwar jeden Tag schön mit Tagesdecke und riesen Kissen dekoriert was aber viel zu nervig war.
Mitlerweilen steht da ein Schlafsofa. Und es geht auch muss gehen da eine noch teurere Wohnung nicht drin ist !
Meine Wohnung hat 78 qm und das Wohnzimmer keine Tür sondern einen breiten Durchgang von ca 1,80m bis 2 m :D

Ich denke das hängt eben von der persönlichen Einstellung ab wie groß man seinen persönlichen Wohnraum möchte.
Ich habe als ich noch allein mit meinen KIndern gewohnt habe immer nur eine 3 Zimmerwohnung ( 60 qm) gehabt und eben im Wohnzimmer geschlafen von daher war ich es gewohnt !

Jetzt eine größere Wohnung in der Gegend wo ich jetzt wohne könnte ich mir nicht leisten und wäre ich auch nicht bereit zu bezahlen. Denn ich bekomme ergänzend ALGII und wenn das weg ist gibt es auch keinen ZUschuss zur Miete mehr ! Also habe ich meine Wohnungen immer so angemietet wie ICH sie mir leisten konnte !

Viel Glück !

LG
Silvia
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

Huhu!

Für alle die es interessiert:-)
Es gibt neuigkeiten!

Ich war beim Anwalt!

Wir werden klagen und er wird eine einsweilige anordnung beantragen....
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo babydoll123456
Dann Viel Erfolg und das ihr danach eine schöne Wohnung findet und es mit der Umzieherei endlich klappt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
buxi
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Beitrag von buxi »

Toll babydoll, das ist der einzig richtige Weg! Und ich bezweifle, daß Dein Anwalt zur Klage raten würde, wenn er nicht Erfolgschancen sehen würde. Die sehe ich auch für Euch! Bitte sag uns auf jeden Fall, egal wie lange es dauert, wies ausgegangen ist. Stell Dich darauf ein, es wird sehr lange dauern.
Alle Daumen drück ich für Dich. Gruß buxi
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

ja deswegen macht er ja 2 sachen dual.... klage dauert 2 jahre!!!

er meinte damit ist uns nicht geholfen da es ja schnelles gehen muss :-)
schmusi38
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hallo

Beitrag von schmusi38 »

Also ich bekomme zwar kein harz 4 aber so wie ich das lese mit wohnung kaution usw ich gebe mal ein kleinen tip
gibt es bei euch so stellen wo mann hin gehen kann wie AWO oder so?
dann würde ich raten geh mal da hin sie helfen dir auch was kaution und so betrieft seidem du hast kinder unter 1 jahr
lg
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

das ist lieb von dir bloß wenn ich ohne ok der arge umziehe bekomme ich nicht die komplette miete bezahlt ! größere whg kosten auch mehr :-(

nebenkostenabrechnung wird auch nicht übernommen!

deswegen können wir nix machen
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

schwupps
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babydoll123456
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neues

Beitrag von babydoll123456 »

es gibt mal wieder was neues zu berichten und ich hoffe das es noch ein paar hier interessiert! smile

die richterin hat angeordnet das wir uns ne whg suchen sollen! sie wird dann entscheiden ob sie angemessen ist!

die klage leuft dual noch weiter!

das heißt wir müssen auf whg suche gehen!freu

das jugendamt war auch hier und hat ein schreiben aufgesetzt wo drin steht das es dringend erfordelich ist!
hilft uns sehr!
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

das nenn ich doch schon mal einen Erfolg :D

dann drück ich Dir die Daumen, das Du fündig wirst, und zwar so bald wie möglich ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo babydoll123456
Klar interessiert das.
Auch von mir Glückwunsch und Viel Erfolg beim Wohnungsfinden.
Schöne Grüsse
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Na dann erstmal Herzlichen Glückwunsch ! :D
LG
Silvia
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Na, dann wünsch ich Euch mal, daß Ihr zügig eine neue hübsche und dem Gericht passende Wohnung findet. :D
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Na dann erstmal Herzlichen Glückwunsch ! :D
Drück euch ganz feste die Daumen das ihr schnell was findet.... :wink:



LG
Petra
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D_C
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Beitrag von D_C »

Scheint heute nicht nur mein Glücktag zu sein :D

Ich freu mich für euch!

Gruß
DC
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