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Hkein Harz4 wegen Barfög ??

Verfasst: 21.11.2005 13:38
von Gast
Hallo zusammen :-)

Ich befinde mich im Moment in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung und bekomme daher 192€ Barfög.
Dies ist meines Wissens der Höchstsatz für Auzubis die noch im Elternhaus wohnen.
Meine Mutter ist Krankenschwester, bekommt jedoch aufgrund Arbeitslosigkeit Harz 4.

Da ich jetz die Volljährigkeit erreicht habe (das heisst vor 3 mons) und somit eine eigene "BEdarfsgemeinschaft bin"
wird unser Haushalt nun als 2 Personen und nicht wie vorher als 3 Personen Haushalt gerechnet.
Dies bedeutet im Klartext viel weniger Geld.
Der Berater(vom Arbeitsamt) meiner Mutter meinte, dass ich selber einen Harz 4 Antrag ausfüllen muss,
damit meine Mutter wieder das volle Geld bekommt.
Gesagt getan. Ich bin also mit dem Antrag zum Amt. Der wurde dort jedoch nicht mal angefasst, da ich Barfögempfänger bin.

Meine Freundin z.b ist in der Gleichenlage (macht nur eine andere Ausbildung).
Sie bekommt Harz 4 (für ihre Eltern) und der Barfög Anteil wird davon abgerechnet.

nun meine Fragen:

Steht mir das Harz4 Geld zu ?
wenn nicht, gibt es eine Möglichkeit Wohngeld zu beantragen ?
mein Vater ist vor mehreren Jahren gestorben. Der Antrag auf Halbwaisenrente wurde abgelehnt. Kann man Hallbweisenrente
trotz Volljährigkeit beantragen ? Dann würde ich es in Anbetracht der Lage nochmal versuchen.

Danke schonmal,

Gruß

Thorsten

Haushaltsgemeinschaft

Verfasst: 21.11.2005 16:12
von Carola
Es ist richtig, das Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest

In der Haushaltsgemeinschaft sind jedoch immer noch drei Personen vorhanden! Bei der Berechnung der Miet- und Nebenkostenanteile wirst Du nun herausgerechnet. Es wird 1/3 der Miet- und Nebenkosten für Dich abgezogen, weil Du diesen Anteil an Deine Mutter als Mietanteil zahlen musst. Natürlich bekommt Deine Mutter durch diesen Umstand weniger Geld gezahlt. Deshalb musst Du nun selbst einen ALG II - Antrag stellen.
Bei der Berechnung Deines Anspruches wird dann Dein Mietanteil als Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Diesen Mietanteil musst Du dann an Deine Mutter weiterleiten. Der Regelsatz für Dich ist ab 18 Jahre höher als der für unter 18 jährige. D.h. Du wirst nun mehr Geld erhalten als Deine Mutter für Dich als ihr Kind erhalten hat.

Deine Einnahmen werden, wie bisher auch schon, Deinem Bedarf gegenübergestellt, die sich daraus ergebene Differenz ist die ALGII - Zahlleistung an Dich.

Den Antrag hättest Du schon vor drei Monaten stellen müssen. Der Sachbearbeiter war bereits zu dem Zeitpunkt dazu verpflichtet Deine Mutter darüber aufzuklären, damit keine Versorgungslücken entstehen. Nun fehlt das Geld für drei Monate! Ob da noch was zu machen ist müsst ihr gemeinsam mit dem Vorgesetzten des zuständigen Sachbearbeiters klären. Aber es sieht nicht gut aus!