HILFE.... Lohn vom Sohn in der Ausbildung voll angerechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Goldmaus
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HILFE.... Lohn vom Sohn in der Ausbildung voll angerechnet?

Beitrag von Goldmaus »

Hallo!
Ich habe mich hier eben angemeldet weil ich nicht weiter weiß...
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich schwer krank bekomme ALG 2 und mein Sohn hat am 1.9 eine Lehre angefangen.
Nun sagen die beim Arbeitsamt das Geld von ihm wird voll angerechnet :(
Aber das kann doch nicht sein...er bekommt 382,22 ausgezahlt aber er gibt mir doch nicht alles....Ist doch LOGO.
Wenn er mir davon 100 Euro gibt aber das Amt mir seinen Lohn abzieht dann fehlen mir doch jeden Monat 280 Euro.
Aber die können doch nicht verlangen das der Junge alles hier abgibt von seinem ersten Lohn....
Welchen Sinn macht das???
Wofür geht er dann arbeiten wenn wir weniger haben als vorher?
Würde er sehr viel bekommen könnte ich das verstehen aber so doch nicht....Mein Sohn war froh sich von seinem ersten Geld Jeans und Schuhe zu kaufen und nun sowas....
Ist das richtig so...?
Kann ich da was machen?
War mir sicher das sein Geld für ihn ist und nicht voll angerechnet wird :cry: Wofür geht er dann arbeiten...dadurch wird der Unmut der Jugendlichen doch gefordert....
Da geht es einem schlechter als vorher obwohl man sich mehr Mühe gibt....wie soll ich ihm das erklären.

Hoffe sehr ihr habt einen Rat oder Tip und noch viel mehr hoffe ich das es nicht wirklich so ist das er mir alles geben muss....
macksie
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hallo Goldmaus!

Beitrag von macksie »

Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Sie ist weder Lohn noch Gehalt, sondern stellt einen Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden einschließlich eines Taschengeldes dar.

Da Du Leistungen beziehst, könnte Dein Sohn sogar noch BAB beantragen.
Hast du schon Widerspruch eingelegt?
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Macksie,

das ist interessant was du da schreibst, gibt es Stellen an denen ich das genauer nachlesen kann? Ich kenne einige Leute die Alg2 bekommen, bei denen das Lehrlingsgehalt der Kinder als Einkommen angerechnet wird.

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
macksie
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Beitrag von macksie »

Du solltest in jedem Fall Widerspruch einlegen.
Begründe unbedingt, worum es bei der Ausbildungsvergütung geht!
Du bist nicht im geringsten in der Lage, ihn zu unterstützen, von daher muss er für sich selbst sorgen und kann nichts abgeben .. Fahrtkosten, Verpflegung etc..für all das ist die Ausbildungsvergütung gedacht.. dazu kommen Schulbücher für die Berufsschule etc. Das kannst du unmöglich noch von Deinem ALG2 abzweigen, mach denen das mal klar! Ich bin auf der Suche nach weiteren Quellen und werde sie, sobald ich was gefunden habe, hier rein stellen!
Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen und Kindergeld aus?
ganz liebe grüsse!
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macksie
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Beitrag von macksie »

D_C hat geschrieben:Hallo Macksie,

das ist interessant was du da schreibst, gibt es Stellen an denen ich das genauer nachlesen kann? Ich kenne einige Leute die Alg2 bekommen, bei denen das Lehrlingsgehalt der Kinder als Einkommen angerechnet wird.

Gruß, DC
wie oben geschrieben, azubivergütung ist kein lohn bzw gehalt! Da sollte man nicht so schnell klein beigeben wenn das Amt da ran will! ich denke das richtet sich auch jeweils nach den persönlichen finanziellen und familiären Umständen inwieweit das Amt da greifen kann/darf, da sollte man aber auf jeden Fall genau überprüfen, wo da die grenzen sind.. ich kenne zum Beispiel eine Familie, wo der Mann soviel verdient, dass die Frau keine Leistung vom Amt bekommt.
Sie klagte auf diskriminierung. Sie könne jah schliesslich nichts dafür, dass sie keine Arbeit bekommt. Sie konnte Bewerbungen grosser Zahl nachweisen und die jeweiligen Absagen dazu. Sie erhält heute eine monatliche Zahlung der ARGE. Diese ist gering, aber sie hat etwas erreicht.
Lasst euch nicht kleinkriegen. Bleibt dran ... ihr habt auch Rechte!
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karlm
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Beitrag von karlm »

hallo goldmaus, mir ging es damals ähnlich wie dir. auch mein sohn hat vor 3 jahren seine lehre angefangen. bis zum vergangenen jahr hat er eine eigene bedarfsgemeinschaft gebildet und wenigstens seinen mietanteil von der arge zusätzlich bekommen (lehrlingsentgelt war auch sehr gering). im vergangenen jahr dann kam das neue gesetz für alle unter 25 jährigen, die noch im haushalt der eltern wohnen. ab da gings bergab. er bekam gar nichts mehr und mir wurde das lehrlingsentgelt angerechnet. nach unserem widerspruch wurde auf das neue gesetz verwiesen und begründet, dass sein lehrlingsgeld als einkommen zählt. ich weiss auch nicht ob die die solche gesetze erlassen und verfassen noch richtig nachdenken können und sich am menschen orientieren. alles aber auch alles dreht sich nur noch um den schnöden mammon. ich rate dir trotzdem widerspruch gegen den bescheid einzulegen.
viele grüße karlm
p.s. bab wurde auch abgelehnt weil er noch bei mir wohnte
macksie
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Beitrag von macksie »

Das zu lesen trifft mich schon! Ich weiss, dass sie bei meiner Schwester versucht haben, dass sie wieder zu Hause einzieht. Sie war 23 zu diesem Zeitpunkt.
Sie konnte das mit einem Widerspruch verhindern.
Schon traurig, dass man beim Start ins Berufsleben dermassen hart 'geprüft' wird. Ich würde trotzdem einen Widerspruch einlegen und die Gründe ausreichend darlegen.
Und bei Krankheit verhält sich das genauso?
Dafür kann ja nun keiner was, wenn die Berufsunfähigkeit einen zwingt, einer beruflichen Tätigkeit zu entsagen.
Traurig traurig :(
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Goldmaus
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Beitrag von Goldmaus »

Hallo!
Vielen lieben Dank für die Antworten....
Na dann muss ich wohl mal die Ärmel hoch krempeln und den geistigen Kampf mit dem Amt beginnen.....Puh hab echt Angst das es nicht klappt.
Also bin krank mit 3 Kindern alleine bekomme Unterhaltsvorschuß vom Amt, Kindergeld und das vom Arbeitsamt sonst nichts und kann wirklich nicht die Fahrkarte von meinem Sohn und die anderen Sachen zahlen :cry:
Aber auch wenn ich es zahlen könnte.....es ist doch wirklich unfair dem Kind gegenüber zu sagen ja schön das du einer der wenigen bist die es geschafft haben überhaupt eine Lehrstelle zu finden aber glaub nicht das es dir finanziell auch nur einen Vorteil verschafft :(
Das Amt hat weil noch nicht genau klar war was mein Sohn bekommt erst mal normal weiter gezahlt und nun wollen die das zurück fordern .....aber ich komme sowieso schon nicht aus und dann noch zurück zahlen :cry:
Bitte wenn es irgendeinen § oder sonstwas gibt bitte mitteilen :)
Lieben Dank für eure Hilfe
Gruß Goldmaus :D
karlm
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Beitrag von karlm »

paragraphen gibt es viele goldmaus, aber im endeffekt läuft es darauf hinaus, dass du mit der gekürzten fassung deines hartz IV geldes auskommen musst und eventuell nachzahlen musst. kann aber bei dir hoffentlich anders sein. :) kämpfe auch gerade mit widerspruch usw. gegen die kindergeldrückforderung für einen monat. sohn hat im august seine prüfungsergebnisse erhalten, schriftlich, aber ende juli seine ausbildung beendet. hab auch gedacht, mit Bekanntgabe des offiziellen prüfungsergebnisses (so stehts im §) an den auszubildenden endet die zahlung des kige. pustekuchen, die drehen alles wie sie es brauchen.
mach kopien von den fixen ausgaben die dein sohn hat, tanken, versicherung auto u.ä. und leg alles deinem widerspruch bei.
grüße von karlm :roll:
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ist es nicht Normalerweise so, das der Sohn mit seinem Lehrlingsgeld von 382€ + 154€ Kindergeld aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt? Keine Ahnung, ob er damit seinen Bedarf und den Mietanteil decken kann. Wenn das der Fall ist, wäre er doch aus der BG raus und dürfte auch nicht mehr angerechnet werden. Hoffe, ich liege jetzt nicht falsch. Aber meine Tochter zählt mit Bafög und KG nicht mehr zur BG. Wir haben das KG an sie übergeleitet und somit wird es auch nicht mehr bei meinem ALG angerechnet.

LG Simone
karlm
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Beitrag von karlm »

soweit mir bekannt (und am eigenen leibe erfahren) solange das "kind" im haushalt wohnt, wird er zur bedarfsgemeinschaft dazugerechnet. dementsprechend hast du ja auch eine größere wohnung . alles was er verdient wird zum gesamteinkommen gerechnet (abzüge kann man dem bescheid entnehmen).
gruß karlm
EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)

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ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich glaube, so stimmt das nicht. Solange das "Kind" seinen Bedarf aus eigenen Mitteln decken kann, zählt es nicht mehr zur BG. Und der Bedarf ist gedeckt, wenn er den Regelsatz (278€)? + Mietanteil übersteigt. So jedenfalls ist es bei uns. Wir haben das Kindergeld auf meine Tochter überleiten lassen. So wird es bei mir auch nicht mehr als Einkommen angerechnet. Mit ihrem Bafög fällt sie somit aus der BG raus. Da wird auch bei mir nix angerechnet.
Wir haben eine angemessene Wohnung für zwei Personen. Ich bekomme den halben Mietanteil. Meine Tochter muss ihren Anteil selbst zahlen. Und ich bzw. sie, bekommt noch Wohngeld.

LG Simone
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Goldmaus
ayumi liegt da richtig mit dem geschriebenen. Schau mal was das SGB II § 7 (3) 4. zu Bedarfsgemeinschaft und deren Mitgliedern sagt:
„….die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.“
Deckt Sohnemann seinen Bedarf aus eigenen Mitteln ist nix mit Teil der BG und anrechnen.
Schau Dir auch mal die Durchführungshinweise der BA zu § 7 SGB II an. Bei Hinweise wird es ab Seite 10 unten für Dich interessant Randziffer 7.23.
Gruss
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moselkerl
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Richtig so!

Beitrag von moselkerl »

Schliesse mich der Meinung von Melinda und ayumi voll an. Würde es auch so auslegen. Mach denen auf dem Jobcenter mal Beine!
Ich drück dir die Daumen. Geht bitte nicht immer alleine zum Amt, eine Begleitung- und wenn es die Nachbarin ist- zahlt sich aus!

:) :) :) :idea: :idea: :idea:
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Kossi
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Beitrag von Kossi »

Hallo zusammen,

googelt mal unter Erwerbslosenforum,dort im Forum unter Beiträgen über u25...gibt es ganz viele solcher Fälle,wir sind davon auch betroffen...
Kindergeld auf das Konto deines Kindes leiten lassen und zur Wohngelstelle gehen und sich dort beraten lassen,Du kannst für Dein Kind Wohngeld beantragen und somit dürfte dann das Einkommen reichen um den Bedarf des Kindes zu decken,und dann kannst du ihn aus der BG rausnehmen lassen,ist ein langer schwieriger Weg aber es lohnt sich.Lass Dich nicht abweisen...
Viel Glück und Daumen drück...
LG kossi
Goldmaus
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Beitrag von Goldmaus »

Hallo!
Vielen dank für die guten Tips...bin noch nicht weiter gekommen aber ich bleibe dran....Wenn ich was neues weiß dann melde ich mich...sollt ihr ja auch wissen :wink:
Liebe Grüße Goldmaus
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Höm,

theoretisch könnte kein individueller Hilfebedarf mehr bestehen und damit der Jung aus der BG fallen. Nichstdestotrotz muss er dann seiner Mutter die Kohle für die halbe Miete und seine Lebensmittel, seinen Strom usw.. von seiner Azubivergütung geben!!!

Hier in der Anfrage ging es doch darum, dass die Mutti gern hätte, dass der Sohn seine Vergütung für sich behalten darf. Dem ist aber nunmal nicht so. Egal ob er nun wegen doch noch bestehender HB in der BG bleibt oder rausfällt: Er muss seiner Mutter was abgeben und das sind GARANTIERT mehr als 100 Euro!

Im übrigen dürfte der junge Mann hier nicht rausfallen, da er eine betriebliche Ausbildung macht, demzufolge die Azubivergütung versicherungspflichtig ist und somit gem. § 11 SGB II als Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit zu BEREINIGEN ist. Also mit besagten und bekannten pauschalen 100 Euro + 20% vom Rest. Ca. 156 Euro seiner Vergütung sind also Freibetrag, 227 Euro wären anrechenbar. Dazu noch 154 Euro Kindergeld, damit hat er ein anrechenbares Einkommen von 381 Euro. 278 Euro ist sein Regelsatz, verblieben also 103 Euro. Insoweit sein Mietanteil höher ist als diese 103 Euro ist er WEITERHIN HILFEBEDÜFTIG und damit MITGLIED der BG!

Der Hinweis auf BAB durch macksie ist im übrigen völlig am Ziel vorbei, da BAB nur Azubis bekommen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen oder Jugendliche, die sich in einer BvB befinden!!!!

Es mag unschön sein, dass der Junge nicht seinen ganzen Lohn behalten darf, aber mehr als der besagte Freibetrag ist für ihn nunmal nicht drin. Den Rest muss er der Frau Mama geben.

Henry
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Ist so auch nicht ganz richtig...
sie kann für Sohnemann noch Wohngeld beantragen und damit deckt er wohl seinen Bedarf. Einfach zur Wohngeldstelle hin,beraten lassen,machen auch eine Proberechnung und dann wird das schon. Dann zur Arge und beantragen das Sohn aus der BG rauszunehmen ist,nicht abweisen lassen... Meine Erfahrung ist das die Mitarbeiter der Arge sich da querstellen und davon nix wissen wollen. Aber dran bleiben...
Mein Antrag ist auch noch nicht durch aber ich bleib dran...
und wenn er Wohngeld bekommt kann er das doch seiner Ma geben als Mietanteil und somit seine Ausbildungsvergütung für sich behalten.

Viel Glück
LG kossi
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

...laufender ALG 2 Bezug und Wohngeldbeantragung schließen sich aus! Die Wohngeldstelle wird daher ablehnen.

Henry
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Aber der Sohn kann doch mit einem ausgezahlten Lohn von 382€ + Kindergeld nicht gezwungen werden, ALG 2 zu beantragen. Was ist denn, wenn er es einfach nicht macht? Er ist doch in diesem Fall überhaupt nicht bedürftig? Und in diesem Fall wird auch nichts bereinigt? Und er kann auch Wohngeld beantragen. Warum denn nicht?
Er hätte somit etwa 530€ Einkommen + eventuell Wohngeld. Davon kann er ja der Mutter wohl die halbe Miete und Kostgeld geben.
Genauso läuft es jedenfall bei uns.
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Niemand kann gezwungen werden ALG 2 zu beantragen. Mein Sohn bekommt 225 Euro Azubigeld,154 Euro Kindergeld und 130 Euro Unterhalt er hat vorher vom Amt eh nix bekommen da sein "Leistungsüberhang"seinen Mietanteil deckte. Daher war er auch auf den Bescheiden "ausgenullt". Mit diesem Bescheid bin ich zur Wohngeldstelle gegangen und habe Wohngeld für ihn beantragt,das kannst Du nur als Hauptmieter machen,er allein nicht.
Das war alles ziemlich problemlos und die Dame vom Wohngeld sehr nett,hilfsbereit und kompetent.
Als ich zur Arge ging und ihn austragen lassen wollte kam es mir so vor als hätten sie davon noch nix gehört. Aber ich habe mich nicht abweisen lassen und meinen Antrag auf Herausnahme aus der BG gestellt.
Einfach hartnäckig bleiben und sich nicht abweisen lassen...und wenn alles klappt läuft es so wie bei ayumi,so ist es nämlich richtig...

Viel Glück
LG Kossi
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

ayumi, im LAUFENDEN ALG 2 Bezug geht aber nunmal die Antragstellung auf Wohngeld nicht! Wenn die ARGE nunmal einen aufstockenden Anspruch ausgerechnet hat und auszahlt, dann wird niemand was dagegen machen können.

Und nochmal: "Abgeben" muss er doch von seinem Geld sowieso was an die Mutter. Auch das Wohngeld wird nicht so hoch sein (wahrscheinlich sogar geringer als das anteilige aufstockende ALG 2!), dass er den GANZEN Lohn von über 300 Euro für sich behalten könnte!

Es ist doch in dem Sinne letztendlich schlichtweg sch...egal, ob es nun Wohngeld, ALG 2 oder sonstwas ist, was die Mutter noch für den Sohn bekommt, denn das Problem war doch, dass die Mutti gern hätte, dass Sohni halt sein gesamtes Geld behalten kann. Aber dafür gibt es keine Lösung.

Henry
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Das der Sohn nicht sein ganzes Geld behalten darf/kann, ist Goldmaus sicher auch klar.
Aber ich bin mir trotzdem sicher, das der Junge ohne Hartz IV besser fährt.
Und ehrlich gesagt, finde ich es persönlich für z. B. mein Kind absolut nicht Sch.... egal, ob nun Wohngeld oder ALG 2.

So genau kenne ich mich mit der Materie nicht aus. Aber in dem Moment, wo man Hartz IV bekommt ( in dem Fall auch der Sohn ) wird doch auf jeden Fall schonmal das Kindergeld als Einkommen gerechnet und somit angerechnet. Jetzt ist es bei uns so, das meine Tochter Bafög + Wohngeld + KG bekommt. Dieses wurde vorher bei mir als Einkommen angerechnet. Somit hatten wir definitiv jeden Monat 154€ weniger.

Ohne ALG 2 Bezug hat der Sohn also 382 €
+ 154 €
-------------------------------------------------------------------------
= 536 € + ev. WG


Mit ALG 2 Bezug lt. Deiner Rechnung 381 €
und das wir dann um den restlichen Mitanteil aufgestockt.

Wenn ich jetzt einfach mal einen Mietanteil von 200 € rechne, bleiben bei meiner Rechnung 336 € + ev. WG, bei Deiner Rechnung bleibt der Regelsatz von 278 €.

Entweder bin ich jetzt völlig blöd, aber meiner Meinung nach ist das weniger. Oder habe ich irgendwie einen Denkfehler :?: :?: :?: :?:

LG Simone
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo ayumi
Kindergeld wird beim Wohngeld nicht als Einkommen gerechnet.
Lt. der Wohngeldbroschüre Seite 10.
Habe jetzt mal nicht nitgerechnet was günstiger ist aber:
Je grösser der Abstand zu ARGE oder Sozialamt und deren Krake-Armen, desto besser. :lol:
Gruss
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ayumi
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Beitrag von ayumi »

Melinde hat geschrieben: Je grösser der Abstand zu ARGE oder Sozialamt und deren Krake-Armen, desto besser. :lol:
Gruss
:lol: Danke Melinde, sehe ich ganz genauso. Deshalb habe ich auch geschrieben, das es nicht Sch....egal ist, ob ALG 2 oder Wohngeld :lol:.
Und fürs Selbstwertgefühl vom " Kind " ist es auch tausendmal besser.

LG Simone
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Dem kann ich mich nur anschließen...
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Milchmädchenrechnung!!!!

Lt. Gesetz ist Kindergeld in dem Umfang, wie es der U25jährige nicht zum eigenen Bedarf braucht EINKOMMEN des KINDERGELDBERECHTIGTEN!

Wenn also Wohngeld zum Lohn dazukäme, dann wird das Kindergeld anteilmäßig oder in voller Höhe der Mutter als Einkommen zugerechnet und würde deren ALG 2 mindern.

Sie bekäme jetzt also weniger ALG 2 und der Junge müsste trotzdem noch was von seinem Lohn abgeben für seine Lebenmittel und die Miete!

Henry
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Tja, ist aber eben nicht so. Und wir machen nichts illegales. So wie es läuft, ist es bei allen beteiligten Stellen angegeben. Schon merkwürdig, das es problemlos so läuft. Und das anscheinend nicht nur bei uns.
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Wenn es bei euch anders läuft, dann habt ihr einfach Glück gehabt. Die Anrechnung von Kindergeld beim Kindergeldberechtigten insoweit es das Kind nicht selbst braucht ist gesetzlich verankert. Nur blicken ob des grottenschlechten Computerprogrammes und natürlich ob den tagtäglichen Änderungen in der Gesetzlichkeit und Rechtsprechung viele (teils ungeschulte) Mitarbeiter von Ämtern nicht durch.

Was aber nicht heißt, dass es überall zu eben solchen Fehlentscheidungen kommt!

Henry
sieausnrw
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Beitrag von sieausnrw »

Hallo, ich habe mich jetzt extra angemeldet, um antworten zu können. Bei meinem Sohn und mir ist es folgendermaßen:
er gehört zur Haushaltsgemeinschaft und wird mit in die Berechnung einbezogen
Hilfe zum Lebensunterhalt, keine Zahlung = 278,00 Euro + Unterkunftskostenanteil = Bedarf. Dannwerden seine eigenen Mittel abgezogen, also Lehrvergütung + Kindergeld - Grundfreibetrag - Freibetrag wg. Erwerbstätigkeit. Das ergibt bei ihm einen Überschuss von 40,26 Euro, die mir dann als Einkommen angerechnet werden.
Noch heute wurde mir von meinem Sachbearbeiter versichert, dass mein Sohn je nach Höhe der Lehrlingsvergütung nur bis zur Höhe des Kindergeldes was abgeben muss und die halben Wohnkosten.(auch bei 1000 Euro Einkommen, :-) aber dann gibts ja kein Kindergeld mehr)
BAFÖG kann man nicht beantragen, weil das Kind mit in meinem Haushalt wohnt. (meine Tochter bekam in der Ausbildung BAFÖG, weil sie eine eigene Wohnung hatte + von mir das Kindergeld überwiesen, kein Wohngeld (das gibt es aber nun seit Januar). Ich musste einen Antrag auf Wohngeld stellen und habe jetzt auch den Bescheid erhalten. Im nächsten Monat wird dieser Betrag meinem Sohn als Einkommen angerechnet, dadurch wird sich seine "Zahlung" an mich erhöhen (aber nur bis 154 Euro). Es bleibt bei diesen 154 Euro, da das Kindergeld den Eltern zusteht, wenn die Kinder im Haushalt wohnen. Bei einer geringeren Lehrvergütung braucht ein Auszubildender außer den Mietkosten nichts von seinem Lohn abgeben, wenn Lehrvergütung + Kindergeld + Wohngeld - Freibeträge kein Überschuss übrig bleibt. Wie das gehandhabt wird, wenn er dann noch einen Bedarf hat, dass weiß ich nicht. Denn Auszubildende haben ja keinen Anspruch auf ALG II
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Denn Auszubildende haben ja keinen Anspruch auf ALG II
Das stimmt nicht. Hätte dein Sohn keinen Überschuss sondern aufgrund geringen Azubilohnes z. B. noch 50 Euro Bedarf, dann bekäme er diese 50 Euro auch als aufstockendes ALG 2. Bzw. du für ihn.

Zwar sind Azubis gem. § 7, Abs. 5 SGB II vom ALG 2 ausgeschlossen, aber einige Azubis sind gem. § 7 Abs. 6 SGB II davon ausgenommen. Dies sind gemeinhin Azubis, die noch bei den Eltern wohnen....

Henry
Goldmaus
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Beitrag von Goldmaus »

also ich war beim AA und die rechnete hin und her und sagte das geht nicht :( dann würde mir weniger bleiben wenn ich ihn rausnehme :cry:
Wenn ich ehrlich bin versteh ich das alles nicht mehr....diese komischen Rechnereien vom AA :oops:
Am Ende soll er mir nun 205 Euro geben und noch 1/4 vom Strom der Rest wäre für ihn :( lassen wir mal Strom weg...
Wenn er mir 200 Euro gibt und 50 für seine Fahrkarte zahlt....wovon soll er was für den Führerschein sparen.... :?:
Nun wollen die ihm bzw. uns auch noch das Weihnachtsgeld anrechnen...er hat sich so drauf gefreut...
Ich hab es ihm noch gar nicht gesagt
Beim AA sagte mir die Frau er bekommt 60 Euro vom AA dazu weil seines nicht reicht....versteh ich das richtig das der ganze Quark nur entsteht wegen 60 Euro vom Amt?
Wie viel muss man den haben um für sich selber sorgen zu können?
Welche Summe genau muss man haben?
382 Euro + 154 Euro + ?
Wenn er dann raus ist aus der BG was müssen wir noch bedenken... zb. GEZ usw...
Also ich finde es schon ein Unterschied ob ALG2 oder Wohngeld denn so hat man ja ständig Angst was falsch zu machen und was nicht angegeben zu haben....
Zitat vom AA:"Führerschein kann man eben mit ALG 2 nicht machen "
und was wenn doch woher kommt das Geld?
Immer dieses Gefühl nicht bis auf die Knochen ausziehen zu müssen :(
Das hat nun auch schon mein Sohn :"Warum müssen die immer alle Kontoauszüge sehen?"
Ich bin echt überfordert mit der Situation :oops: :cry:
Weiß nun nicht mehr wo ich anfangen soll....was wenn ich echt weniger habe als jetzt?
Komme ja so schon nicht aus....rechnen die mir meinen Sohn dann nicht an im Sinne von...Sie kochen und waschen für ihn also eine Art Lebensgemeinschaft wenn auch nicht Ehe ähnlich...
Muss ich nun ein Extra Fach im Kühlschrank haben wo seine Sachen liegen?
Wie damals die Regeln vom Sozialamt :?:
Sorry wenn es wirr klingt...aber so wirr ist es auch im Kopf bei mir....
Danke für eure Hilfe
Gruß Goldmaus
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Hallo Goldmaus,
sein Grunbedarf sind glaub ich 276 euro,dazu musst du seinen Mietanteil rechnen das ist sein Grundbedarf was er haben muss, jetzt rechnest du seine Azubivergütung,Kindergeld und Unterhalt zusammen ist das mehr als das vom Amt dann gehört er nicht mehr in Deine BG. Dann beantrage das er da rauskommt,egal was die Dir erzählen. Kindergeld geht auf sein Konto weil das braucht er,für Bücher,Fahrkarte,Führerschein etc.

kann Dir nur nochmal den Tip geben: gib bei google "Erwerbslosenforum" ein dort im Forum kannst Du Dich durch die U25 Beiträge lesen,es geht vielen so wie Dir und viele haben es auch schon geschafft die Kinder aus der BG zu nehmen. Ich weiß es ist alles ganz schön verwirrend aber Du schaffst das schon!!!!!
Viel Glück!!!!
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