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Hartz IV mit 17?

Verfasst: 22.10.2007 19:00
von Arnold47
Hey Leute!

Vorweg, es geht NICHT um mich! also bitte nicht MIR Moralpredigten halten. :wink:

Es is so. Ein guter Kumpel von mir hat ein großes Problem und ich soll jetzt mal für ihn hier anfragen (der hat kein Internet), da ich von nem anderen den Tipp bekommen hab, dass das Board hier gut ist.

Es geht um folgendes:
Er is jetzt 17 und wird Anfang nächstes Jahr 18 (also in wenigen Monaten), lebt in Bayern (Oberpfalz), hat jetzt Schule abgebrochen bzw. wird rausgeworfen. hat auch keinen Quali oder so. Er hat jetzt 9 Jahre gymnasium, dann nochmal 9te dort, hinter sich (also 10 jahre Gymnasium), dann hat er 10te Wirtschaftsschule gemacht und jetzt in der 11ten Wirtschaftsschule (Abschlussjahr) wird er rausgeworfen.

Nun is die Frage: Was hat er jetzt für Rechte genau?

wohnt übrigens noch zuhause (Vater berufstätig, verdient durchschnittlich bis überdurchschnittlich).

Verfasst: 22.10.2007 19:58
von D_C
Hi Arnold,

kein Alg2 für deinen Freund. Einen Antrag auf Alg2 kann nur der Haushaltsvorstand stellen, dies ist dann in dem Fall der Vater. Da der arbeitet wird er wohl (hoffentlich) kein zusätzliches Geld vom Amt brauchen.

Rechte?
Er hat das Recht sich Arbeit zu suchen.
Er hat das Recht sich darum zu kümmern, doch noch irgendwie die Schule zu einem Vernünftigen Ende zu bringen.
Er kann sich Ausbildungsplatzsuchend melden (bei der Arbeitsagentur, sofern er denn einen Ausbildungsplatz will)
Er kann sich alternativ Arbeitssuchend melden (auch bei der Arbeitsagentur)

Wenn du ein guter Kumpel bist, dann kaufst du dir ne Flasche Shampoo und wäscht ihm den Kopf

Gruß und viel Glück für deinen Kumpel
DC

Verfasst: 22.10.2007 20:08
von Arnold47
Erstmal danke für deine Antwort!
D_C hat geschrieben:kein Alg2 für deinen Freund. Einen Antrag auf Alg2 kann nur der Haushaltsvorstand stellen, dies ist dann in dem Fall der Vater. Da der arbeitet wird er wohl (hoffentlich) kein zusätzliches Geld vom Amt brauchen.
Gilt das auch dann noch, wenn er 18 - also volljährig - ist? Was ja bald sein wird.
Er kann sich Ausbildungsplatzsuchend melden (bei der Arbeitsagentur, sofern er denn einen Ausbildungsplatz will)
Er kann sich alternativ Arbeitssuchend melden (auch bei der Arbeitsagentur)
Hat er denn da überhaupt eine Chance ohne Schulabschluss?

Und vor allem: Was ist, wenn das nicht klappt, d.h. wenn er nichts findet/bekommt an Arbeit/Ausbildung?

Und: Hat er iwelche Ansprüche dann an seinen Vater? Also bezügl Versorgung usw.

Verfasst: 22.10.2007 20:46
von D_C
Nochmals Hallo,
ja, das gilt auch wenn er 18 wird. Alg 2 kann er erst mit 25 beantragen.
Wenn er jetzt auszieht und ALg2 beantragen will, wird er reichtlich Probleme bekommen und vermutlich eher kein Geld.
Sein Vater ist unterhaltspflichtig ihm gegenüber (seine Mutter übrigens auch), bis er 18 ist oder die erste Ausbildung abgeschlossen hat, auch wenn er ausziehen sollte. Wenn er aber keine Ausbildung anfängt endet der Unterhaltsanpruch wenn er 18 wird. (oder Arbeitet)

Ganz ohne Abschluss ist er ja nicht, er hat ja immerhin anderthalb Jahre Wirtschaftsschule hinter sich. Chancen hin oder her, wer sich nicht bewegt wird es nicht wissen. Er soll sich halt bewerben und von der Arbeitsagentur bei der Suche nach einer Lehrstelle unterstützen lassen. Wenn er sich nicht zusammenreissen kann (sein Rauswurf aus der Schule wird ja seinen Grund haben), zerstört er sich selber alles was er haben könnte (was verdammt dumm wäre)

Es ist immer leicht zu sagen das die Alten dummes Zeug reden, wenn man selber jung ist und meint die ganze Welt, das ganze Leben noch vor sich zu haben und alle Zeit die man braucht. Aber im Grunde schiebt man damit nur die Verantwortung von sich. Für sich ist er selbst verantwortlich, er muss sich jetzt entscheiden was er will vom Leben.

Gruß
DC

Verfasst: 22.10.2007 21:15
von Arnold47
danke dir!
Ich werde ihm dann das mal mitteilen, dass er einfach sich mal ans Arbeitsamt wenden muss... ;)

Aber eine Frage noch (die mich selbser ehrlich gesagt auch interessiert): Was ist denn, wenn man mit 18 immernoch keine Ausbildung oder Arbeit hatund die Eltern dann ja, wie du sagst, nicht mehr unterhaltspflichtig sind? Wovon lebt man dann?

Verfasst: 23.10.2007 01:50
von Melinde
Hallo Arnold47
Ergänzend zu dem was D_C schrieb würde ich empfehlen das sich Dein Kumpel ausbildungssuchend meldet, dann läuft nämlich das Kindergeld weiter.
Wenn er so gar nicht weiss was er ausbildungsmässig machen möchte/könnte dann hilft ihm möglicherweise eine berufsvorbereitende Bildungsmassnahme (BVB). Die wird mit BAB gefördert und für den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wird Einkommen der Eltern nicht angerechnet.
Siehe SGB III ab § 59.
Gruss

Verfasst: 23.10.2007 15:05
von Arnold47
Nochwas: Kann man sich auch telefonisch Ausbildungsplatzsuchend/arbeitssuschend melden, oder muss man da zum Arbeitsamt gehen?

edit: Wie ist es mit dem Quali? kann er den auch nachmachen an der Hauptschule als Externer, wenn er an keiner Schule mehr ist?

Verfasst: 23.10.2007 17:00
von D_C
Hi Arnold,
Was ist denn, wenn man mit 18 immernoch keine Ausbildung oder Arbeit hatund die Eltern dann ja, wie du sagst, nicht mehr unterhaltspflichtig sind? Wovon lebt man dann?
Das ist eine gute Frage. Man kann im Grunde nur bei seinen Eltern wohnen bleiben bis man 25 ist, oder nen Job gefunden hat mit dem man sein eigenes Leben finanziert.

Abschluss nach machen extern ist schwierig die Schulpflichtjahre sind voll, sobald er 18 ist, ist er auch nicht mehr (Berufs)schulpflichtig. Bis er 18 ist muss er vermutlich noch zur Berufsschule gehen, vielleicht kann er da ein Berufsvorbereitungsjahr machen, das aber dann wohl erst ab dem nächsten Schuljahr.

Was immer er angestellt hat, wenn er klug ist versucht er alles um auf der Schule bleiben zu dürfen. Kurz vor einem Abschluss alles hin zu schmeißen ist so panne... Und die Abschlüsse der Wirtschaftsschule sind ja auch eine gute Qualifikation, weil sie kaufmännische Grundlagen vermitteln.

Deshalb eben auch mein Vorschlag sich um eine Lehrstelle zu kümmern. Selbst ein Jahr Wirtschaftsschule ist eine Qualifikation und wenn er eine Ausbildung geschafft hat, hat er mit der Ausbildung auch gleich die mittlere Reife.

Gruß, DC