Verdienst durch Verkauf

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Ampelfrau79
Beiträge: 13
Registriert: 12.09.2006 18:46

Verdienst durch Verkauf

Beitrag von Ampelfrau79 »

Wie verhält sich es, wenn ich nebenbei zeugs verkaufe also krimskrams. Ich habe paar Autoteile die ich über eine Teilebörse verkaufen will. von privat zu privat. Muss ich das angeben? zählt das als Einkommen was angerechnet wird? also muss ich das angeben?
und wie ist das mit Bareinzahlung auf mein Girokonto. Hab mir von meine Eltern was geborgt, was ich auf mein Konto eingezahlt habe um paar offene Rechnungen zu zahlen.
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Also bei mir wurden Artikel die ich bei Ebay versteigert habe als Zugewinn gezählt,verstehe ich zwar nicht da ich diese Sachen ja irgend wann mal selber käuflich erworben habe aber naja es war nicht die Welt.
Ab und zu muss man ja seine Kontoauszüge vorlegen und dort könnte es schwierigkeiten geben je nach dem was >Die < darauf finden !! Solltest Du also was versteigern wollen,nicht über dein Konto :wink:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ampelfrau
Eigentlich bedeutet der Verkauf von Dingen aus Deinem Besitz lediglich eine Vermögensumwandlung und der Erlös darf nicht angerechnet werden.
So wie bei E-bay Verkäufen.
Bei den Bareinzahlungen wirst Du nachweisen müssen das das Geld nur geliehen war (und Du es zurückzahlen musst) um fällige Rechnungen zu überweisen.
Wenn es jeweils nur kleine Beträge gewesen wären die Du bar auf Dein Konto zahlst dann wäre eine mögliche Erklärung das Du nicht alles ausgegeben hattest was beim letzten Bankbesuch abgehoben wurde und Du es einfach wieder eingezahlt hast. Ich vermute aber mal das es in diesem Fall um einen grösseren Betrag geht.
Besser ist es wenn Du Rechnungen nicht über das Konto überweist sondern per Direkteinzahlung wenn die Herkunft des Geldes die kritischen
ARGE-Augen auf die Idee bringen kann das Geld als anrechenbar zu sehen.
Wenn Deine Eltern so nett sind und Dir was leihen oder schenken dann wäre es einfacher sie zahlen Deine Rechnung ohne das Dein Konto davon berührt ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ampelfrau79
Beiträge: 13
Registriert: 12.09.2006 18:46

Beitrag von Ampelfrau79 »

mh, leider ist mir das alles erst im nachhinein eingefallen. hHab da absolut nicht drüber nachgedacht. Hab 1000,-€ eingezahlt, allerdinmgs gleich 500,-€ abgehoben. War ne filiale die kein Bargeld hatte und meine eltern hatten 2 500€ scheine die sie gern klein gemacht haben wollten. man sieht ja auch das ich danach gkeich rechnungen bezahlt habe und einen Teil zurücküberwiesen habe an meine eltern. Nächste Frage: sollte man das gleich melden oder hoffen das die arge nicht nachprüft?
Meine Eltern bestätigen auch das ich das Geld geliehen habe.

DAs mit dem Verkauf sind dinge im wert von unter 100€ - trotzdem anmelden bzw bescheid geben bei der ARGE?! bzw es ist blöd, weil die Versandkosten zählen ja nicht dazu.
markuswalter
Beiträge: 32
Registriert: 08.03.2007 22:31

Beitrag von markuswalter »

Um auf der sicheren Seite zu stehen würde ich mit Deinen Eltern einen schriftlichen Darhlensvertrag machen :!:
Eigentlich ist sowas nicht meldepflichtig, aber beim nächsten Fortzahlungsantrag wenn Du Deine Kontoauszübe beilegen musst bekommst Du eh Post, deshlab Vorbeugen: Darhlehnsvertrag in Kopie dabei, damit die nicht erst auf "dumme" Gedanken kommen.

Und für nächste mal Gilt: Alles in BAR, keine BAR- Einzahlungen auf dem Girokonto und alles schriftlich festhalten.





Hartz 4 ist moderne Sklaverei und Menschenverachtend, meine persönliche Meinung.
Ampelfrau79
Beiträge: 13
Registriert: 12.09.2006 18:46

Beitrag von Ampelfrau79 »

Ich hoffe das ich kein Folgeantrag stellen muss und ich bis Ende März nen Job bekomme. Ansonsten machen wir halt noch so nen Darlehensvertrag.
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