Hier die Fakten:
Bewilligung des JC für Unterkunft und Heizung = 542,00 Euro
Vorliegendes, aktuelles Wohnungsangebot: 495,00 Brutto + Heizung. Es handelt sich hierbei um eine Gasetagenheizung.
Meine Frage:
die 495,00 Euro beziehen sich auf die Bruttokaltmiete - muss das JC die Kosten für die GASAG (sprich Heizung) bis zum Betrag von 542,00 Euro übernehmen?
Was genau ist in der Bruttokaltmiete enthalten? Auf dem Expose erscheint auch ein zusätzlicher Posten, deklariert als Nebenkosten (Betriebskosten inklusive Kaltwasser) in Höhe von 67,00 Euro.
Der Eigentümer scheint bezüglich einer Modifikation des Vertrages gesprächsbereit.
Wie soll der Mietvertrag aussehen damit das JobCenter auch wirklich die Kosten bis zu einer Höhe von 542,00 Euro übernimmt - welche Posten müssen da unbedingt hinein?
Ich bitte um klare Aussagen und bedanke mich im Voraus.
Gruß Sentinel
Hilfe bezüglich eines neuen Mietvertrages erbeten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar
Hallo Sentinel
Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Grundmiete und den Nebenkosten (kalte Betriebskosten) zusammen.
Kalte Betriebskosten sind:
Grundsteuer,
Wasserversorgung,
Regenwasserentsorgung,
Gebühren für Kanalisation,
Müllabfuhr, Hausbeleuchtung,
Hausmeisterkosten,
Straßenreinigungsgebühren,
Kosten der Grubenentleerung,
Instandhaltungskosten von Personen- und Lastenaufzügen, Schornsteinreinigung,
Hausreinigung,
Ungezieferbekämpfung,
Gartenpflege,
Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters,
Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage,
laufende Kosten für Sondereinrichtungen (wie Einbaumöbel - diese müssen fest mit der Wand des Gebäudes verbunden sein und nur unter Zerstörung oder Beschädigung des einen oder anderen entfernt werden können - Kühlschränke gehören nicht dazu)
Zur Bruttokaltmiete gehören nicht Kosten für Heizung, Garagenstellplätze und ähnliches.
Das mit den zusätzlichen 67 € für Nebenkosten geht so nicht, die sind bei der Bruttokaltmiete schon drin.
Die Heizkosten müssen in voller Höhe übernommen werden sofern angemessen. Auch der Betriebsstrom für die Gastherme gehört dazu.
Wird mit Gas gekocht und das warme Wasser bereitet muss dann ein Anteil von 10% bzw. 18% von der Gasrechnung selbst gezahlt werden.
Wenn der Vermieter in einem modifizierten Mietvertrag die 67 € wegfallen lässt denke ich es könnte klappen denn bei 495 + 76 sprengt das schon den bewilligten Rahmen und für Heizgas bleibt nichts mehr.
Gruss
Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Grundmiete und den Nebenkosten (kalte Betriebskosten) zusammen.
Kalte Betriebskosten sind:
Grundsteuer,
Wasserversorgung,
Regenwasserentsorgung,
Gebühren für Kanalisation,
Müllabfuhr, Hausbeleuchtung,
Hausmeisterkosten,
Straßenreinigungsgebühren,
Kosten der Grubenentleerung,
Instandhaltungskosten von Personen- und Lastenaufzügen, Schornsteinreinigung,
Hausreinigung,
Ungezieferbekämpfung,
Gartenpflege,
Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters,
Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage,
laufende Kosten für Sondereinrichtungen (wie Einbaumöbel - diese müssen fest mit der Wand des Gebäudes verbunden sein und nur unter Zerstörung oder Beschädigung des einen oder anderen entfernt werden können - Kühlschränke gehören nicht dazu)
Zur Bruttokaltmiete gehören nicht Kosten für Heizung, Garagenstellplätze und ähnliches.
Das mit den zusätzlichen 67 € für Nebenkosten geht so nicht, die sind bei der Bruttokaltmiete schon drin.
Die Heizkosten müssen in voller Höhe übernommen werden sofern angemessen. Auch der Betriebsstrom für die Gastherme gehört dazu.
Wird mit Gas gekocht und das warme Wasser bereitet muss dann ein Anteil von 10% bzw. 18% von der Gasrechnung selbst gezahlt werden.
Wenn der Vermieter in einem modifizierten Mietvertrag die 67 € wegfallen lässt denke ich es könnte klappen denn bei 495 + 76 sprengt das schon den bewilligten Rahmen und für Heizgas bleibt nichts mehr.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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