Seite 1 von 1

Eingabefrist Betriebskostennachzahlung?

Verfasst: 17.10.2007 08:45
von Manfred
Hallo,
gibt es eine Eingabefrist bei dem Antrag auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen?
Ich habe eine Ablehnung bekommen mit der Bergründung, ich habe sie zu spät eingegeben.
Habe im Internet bis jetzt keine Regelung dazu rausfinden können.
Grüße
Manfred

Verfasst: 17.10.2007 10:32
von Melinde
Hallo Manfred
Genaue Regelung ist mir auch nicht bekannt aber alles muss zeitnah geschehen.
Leg am besten Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Wenn Du eine plausible Begründung für die Zeitverzögerung schreibst hat es sicher Erfolg.
ARGE verzichtet ja auch nicht auf die Anrechnung von zurückerstatteten Betriebskosten wenn diese Mitteilung verspätet eingeht.
Solltest Du die Rechnung schon an den Vermieter gezahlt haben sieht es schlecht aus denn es besteht kein Bedarf mehr weil schon bezahlt.
Viel Erfolg
Gruss

Verfasst: 17.10.2007 12:36
von Manfred
Danke für die Antwort,
ich habe anfangs, weil mir die Forderung der Avacon viel zu hoch erschien sogar erst einmal dort Widerspruch eingelegt (hat sehr lange gedauert...)und bin dann in der Zwischenzeit sogar schnellstens umgezogen( weil die neue Abschlagszahlung immens hoch sein sollte).
Habe dann den Antrag auf Rückerstattung bei der neuen Arge eingereicht.
Die schrieb mir zurück, sie sei nicht zuständig.
Danach erst habe ich ihn bei der vormals zuständigen eingereicht.
Grüße
Manfred

Verfasst: 17.10.2007 13:54
von DjTermi
Hallo,
es gibt erst eine Frist wenn Du dazu aufgefordert wirst die Betriebskostenabrechnung ein zu reichen; ist das der Fall ?

Verfasst: 17.10.2007 15:38
von Manfred
Hallo Dj Termi,
ich wurde bis jetzt gar nicht aufgefordert, irgendeine Abrechnung einzugeben, so geshen wurden mir bisher nie Fristen mitgeteilt.
Gruß Manfred

Verfasst: 17.10.2007 17:00
von DjTermi
Hallo Manfred,
die Begründung für die Ablehnung der Übernahme der Betriebskosten verstehe ich dann nicht wirklich. Ich würde in Widerspruch gehen mit der Begründung wo es Gesetzlich geregelt ist, das eine übernahme der Betriebskostenabrechnung Zeitlich gebunden ist.