Wohnung zu teuer

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
shari06
Beiträge: 1
Registriert: 16.10.2007 16:12

Wohnung zu teuer

Beitrag von shari06 »

Hallo

ich beziehe seit kurzem ALG2 bin Alleinerziehend (2 Kinder)
Das ganze Geld was ich bekomme geht fast fuer Miete und Strom ab.
Ich moechte liebend gerne Umziehen aber ich habe niemanden der mir Helfen koennte beim Umzug,zahlt das Amt mir die Umzugskosten (sind auch der Meinung das meine jetzige Wohnung zu teuer ist).
Ausserdem kann mir jemand sagen ob die Leistung die ich Beziehe richtig sind?
Ich habe den ALG2 Rechner getestet fuer Hessen aber die Summe stimmt nicht mit dem was ich bekomme?



Gruss
Shari
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Na, die Miete wird doch in voller Höhe gegenwärtig noch über

Beitrag von moselkerl »

Na, wenn du nun AGL II bekommst, wird die Miete doch in voller Höhe übernommen, wenn nicht, melde dich mal mit PM hier. Deinen Bescheid kann ich dir natürlich überprüfen, ob der richtig ist. Doch hier sind deine Angaben dazu sehr dürftig. Melde dich ruhig bei einem vom uns hier. wir helfen ja gern!
:idea: :idea: :idea: :idea: :idea:
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten