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Umzug & schwanger

Verfasst: 15.10.2007 11:38
von fragendeMAUS
Hallo!
Ich habe ein Problem und zwar folgendes : Ich lebe zur Zeit mit meinem Kind in einer 60m2 Wohnung, möchte aber gerne in eine andere Stadt ziehen um die räumliche Distanz zum werdenden Kindsvater (bin wieder schwanger) zu reduzieren.
Ich habe (zum zeitpunkt einen monat vor der geburt) eine 70m2 wohnung in aussicht die 20€ mehr kosten würde als das was das arbeitsamt mir hier an ALGII (bzw Miete) bezahlt.
Nun mein Problem:
Ich war auf meinem ´zukünftigen´ Arbeitsamt und wollte mich vorstellen, und gleichzeitig etwas die Lage klären wegen größerer Wohnung etc.
Da mein SB nicht da war bin ich zur vertretung wo mir dann auch gesagt wurde, dass das kein problem sei da meine jetzige Wohnung ja zu klein werde. Ich solle einfach eine Bescheinigung bringen über die m2-zahl meiner jezigen Whg, dann dürfte das keine Probleme geben. Die umzugskosten müsste ich allerdings selbst tragen.
So weit so gut.
Heute morgen habe ich mit meiner SB direkt telefoniert und diese sagte mir dass mein jetziges Arbeitsamt die notwendigkeit des umzugs bestätigen müsse, ansonsten könne sie mir nur die bisherigen kosten der unterkunft gewähren. zudem sei zu prüfen ob eine Whg in der größe meiner bisherigen (60m2) ausreichend sei.

Was stimmt denn nun ? bin total verwirrt :(

lg

Verfasst: 15.10.2007 11:51
von Melinde
Hallo fragendeMAUS
Es stimmt das die verschiedenen ARGEN bei Umzügen kooperieren und die Notwendigkeitsbescheinigungen haben wollen.
Wegen der qm kann es also durchaus passieren das die neue ARGE der Ansicht ist ein Säugling hätte noch keinen erhöhten Wohnbedarf und die alte Wohnungsgrösse wäre ausreichend.
Ich wünsche Dir das Du die neue Wohnung ohne grosse probleme anmieten kannst uund die Kosten vollständig übernommen werden.
Gruss

Verfasst: 15.10.2007 15:26
von Lucy
ich habe als ich noch schwanger war, eine größere Wohnung zugestimmt bekommen, da gab es keine Probleme mit! Viel Glück

Verfasst: 16.10.2007 13:08
von fragendeMAUS
ab wann hat denn ein kind einen erhöhten wohnbedarf ?

Verfasst: 17.10.2007 08:05
von Melinde
Hallo fragendeMAUS
Manche ARGEN vertreten die Auffassung das ein Kind bis zum Alter von etwa 3 Jahren noch nicht als Person gezählt werden braucht wenn es um die Wohnungsgrösse geht.
Gruss