Ich habe ein Problem und zwar folgendes : Ich lebe zur Zeit mit meinem Kind in einer 60m2 Wohnung, möchte aber gerne in eine andere Stadt ziehen um die räumliche Distanz zum werdenden Kindsvater (bin wieder schwanger) zu reduzieren.
Ich habe (zum zeitpunkt einen monat vor der geburt) eine 70m2 wohnung in aussicht die 20€ mehr kosten würde als das was das arbeitsamt mir hier an ALGII (bzw Miete) bezahlt.
Nun mein Problem:
Ich war auf meinem ´zukünftigen´ Arbeitsamt und wollte mich vorstellen, und gleichzeitig etwas die Lage klären wegen größerer Wohnung etc.
Da mein SB nicht da war bin ich zur vertretung wo mir dann auch gesagt wurde, dass das kein problem sei da meine jetzige Wohnung ja zu klein werde. Ich solle einfach eine Bescheinigung bringen über die m2-zahl meiner jezigen Whg, dann dürfte das keine Probleme geben. Die umzugskosten müsste ich allerdings selbst tragen.
So weit so gut.
Heute morgen habe ich mit meiner SB direkt telefoniert und diese sagte mir dass mein jetziges Arbeitsamt die notwendigkeit des umzugs bestätigen müsse, ansonsten könne sie mir nur die bisherigen kosten der unterkunft gewähren. zudem sei zu prüfen ob eine Whg in der größe meiner bisherigen (60m2) ausreichend sei.
Was stimmt denn nun ? bin total verwirrt

lg