Umzug & schwanger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
fragendeMAUS
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2007 15:47

Umzug & schwanger

Beitrag von fragendeMAUS »

Hallo!
Ich habe ein Problem und zwar folgendes : Ich lebe zur Zeit mit meinem Kind in einer 60m2 Wohnung, möchte aber gerne in eine andere Stadt ziehen um die räumliche Distanz zum werdenden Kindsvater (bin wieder schwanger) zu reduzieren.
Ich habe (zum zeitpunkt einen monat vor der geburt) eine 70m2 wohnung in aussicht die 20€ mehr kosten würde als das was das arbeitsamt mir hier an ALGII (bzw Miete) bezahlt.
Nun mein Problem:
Ich war auf meinem ´zukünftigen´ Arbeitsamt und wollte mich vorstellen, und gleichzeitig etwas die Lage klären wegen größerer Wohnung etc.
Da mein SB nicht da war bin ich zur vertretung wo mir dann auch gesagt wurde, dass das kein problem sei da meine jetzige Wohnung ja zu klein werde. Ich solle einfach eine Bescheinigung bringen über die m2-zahl meiner jezigen Whg, dann dürfte das keine Probleme geben. Die umzugskosten müsste ich allerdings selbst tragen.
So weit so gut.
Heute morgen habe ich mit meiner SB direkt telefoniert und diese sagte mir dass mein jetziges Arbeitsamt die notwendigkeit des umzugs bestätigen müsse, ansonsten könne sie mir nur die bisherigen kosten der unterkunft gewähren. zudem sei zu prüfen ob eine Whg in der größe meiner bisherigen (60m2) ausreichend sei.

Was stimmt denn nun ? bin total verwirrt :(

lg
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fragendeMAUS
Es stimmt das die verschiedenen ARGEN bei Umzügen kooperieren und die Notwendigkeitsbescheinigungen haben wollen.
Wegen der qm kann es also durchaus passieren das die neue ARGE der Ansicht ist ein Säugling hätte noch keinen erhöhten Wohnbedarf und die alte Wohnungsgrösse wäre ausreichend.
Ich wünsche Dir das Du die neue Wohnung ohne grosse probleme anmieten kannst uund die Kosten vollständig übernommen werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Lucy
Beiträge: 140
Registriert: 17.10.2006 21:33
Wohnort: Kreis Unna

Beitrag von Lucy »

ich habe als ich noch schwanger war, eine größere Wohnung zugestimmt bekommen, da gab es keine Probleme mit! Viel Glück
fragendeMAUS
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2007 15:47

Beitrag von fragendeMAUS »

ab wann hat denn ein kind einen erhöhten wohnbedarf ?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fragendeMAUS
Manche ARGEN vertreten die Auffassung das ein Kind bis zum Alter von etwa 3 Jahren noch nicht als Person gezählt werden braucht wenn es um die Wohnungsgrösse geht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten