___________________Habe grosse Probleme mit dem Job Center,wer kann mir da mal einen guten Rat geben oder mir helfen?
Lebe mit meinem Sohn eineinhalb Jahre alleine bekomme für mich 347 euro der kleine 121 euro alleinerziehendes geld und 154 euro kindergeld ,
in meinem Leistungsbescheid taucht aber grundsätzlich immer ein regelsatz von 208 euro auf der auch berechnet wird ich aber nicht ausbezahlt bekomme,niemand will mir den sachverhalt darüber erklären beim amt, wenn doch meinem kind ein regelsatz von 208 euro zusteht wieso bekommt man ihn dann trotz berechnung nicht ?
Dann musste ich dringend letztes jahr aus meiner alten wohnung ausziehen weil diese voll mit schimmel befallen war hatte dies aber dem amt erst gemeldet als ich umgezogen war seid dem muss ich von meinem so grossen lohn 347 euro fast 100 euro miete selber zahlen weil sie das neue mitverhältnis nicht anerkennen ,ist das rechtens ??Man soll kinder kriegen hier in deutschland aber keiner denkt mal darüber nach wie ein kleines kind von so einem hungerlohn was sowieso schon zu wenig ist und noch alles abgezogen wird leben soll !!
Klara : Probleme mit dem Job Center
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Klara : Probleme mit dem Job Center
Hier der verlorene Beitrag von Klara.
Hallo Klara
Der Zuschlag für Alleinerziehende gehört nicht zum Bedarf Deines Kindes, der steht Dir zu.
Dein Kind hat Anspruch auf 208 € Sozialgeld, davon wird aber das Kindergeld als Einkommen abgezogen und der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
Mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss wird der Bedarf des Kindes überschritten und der Rest bei Dir angerechnet.
Wenn Du keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hast wird der trotzdem als sog. fiktives Einkommen angerechnet weil Du ihn ja hättest bekommen können.
Nach meinen Rechenkünsten sieht Dein Bedarf so aus:
347 € für Dich
125 € alleinerziehenden Zuschlag
208 € für Kind
= 680 € plus anerkannte Kosten der Unterkunft
Abgezogen werden
154 € Kindergeld
125 € Unterhaltsvorschuss
als Einnahmen
Bleiben 401 € übrig (plus KdU), die Du jeden Monat bekommen müsstest.
Erziehungsgeld wird nicht angerechnet, das kommt dann noch dazu.
Das mit dem ungenehmigten Umzug ist leider so im Gesetz geregelt.
Zieht man ohne Zustimmung um werden nur die Kosten in der bisherigen Höhe übernommen. Genehmigung hättest du bei Schimmel in der alten Wohnung bekommen.
100 € auf Dauer selber zuzahlen wird hart, versuch eine neue und nicht teurere Wohnung zu finden und dort mit vorheriger Zustimmung einziehen.
Da es Deine ARGE mit ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht nach SGB I §14 offensichtlich nicht so ganz draufhat kann ich Dir empfehlen in einer Beratungsstelle oder hier im Forum nachfragen wenn es Unklarheiten gibt oder bevor Du irgendwas unterschreiben sollst. Du hast immer das Recht Unterlagen zuhause in Ruhe zu lesen, es darf Dich keiner zur sofortigen Unterschrift drängen.
Gruss
Der Zuschlag für Alleinerziehende gehört nicht zum Bedarf Deines Kindes, der steht Dir zu.
Dein Kind hat Anspruch auf 208 € Sozialgeld, davon wird aber das Kindergeld als Einkommen abgezogen und der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
Mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss wird der Bedarf des Kindes überschritten und der Rest bei Dir angerechnet.
Wenn Du keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hast wird der trotzdem als sog. fiktives Einkommen angerechnet weil Du ihn ja hättest bekommen können.
Nach meinen Rechenkünsten sieht Dein Bedarf so aus:
347 € für Dich
125 € alleinerziehenden Zuschlag
208 € für Kind
= 680 € plus anerkannte Kosten der Unterkunft
Abgezogen werden
154 € Kindergeld
125 € Unterhaltsvorschuss
als Einnahmen
Bleiben 401 € übrig (plus KdU), die Du jeden Monat bekommen müsstest.
Erziehungsgeld wird nicht angerechnet, das kommt dann noch dazu.
Das mit dem ungenehmigten Umzug ist leider so im Gesetz geregelt.
Zieht man ohne Zustimmung um werden nur die Kosten in der bisherigen Höhe übernommen. Genehmigung hättest du bei Schimmel in der alten Wohnung bekommen.
100 € auf Dauer selber zuzahlen wird hart, versuch eine neue und nicht teurere Wohnung zu finden und dort mit vorheriger Zustimmung einziehen.
Da es Deine ARGE mit ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht nach SGB I §14 offensichtlich nicht so ganz draufhat kann ich Dir empfehlen in einer Beratungsstelle oder hier im Forum nachfragen wenn es Unklarheiten gibt oder bevor Du irgendwas unterschreiben sollst. Du hast immer das Recht Unterlagen zuhause in Ruhe zu lesen, es darf Dich keiner zur sofortigen Unterschrift drängen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.