Rehafall, Jobangebot, Wohnungswechsel,
Verfasst: 20.11.2005 19:03
hallo,
ich habe da ein paar Fragen , wäre toll wenn die jemand von euch beantworten könnte.
1.)
Hatte 2001 nen Bandscheibenvorvall konnte deshalb meinen zuletzt ausgeübten Beruf (Fassadenputzer) nicht mehr ausüben und auch meinen erlernten Beruf (Industriemechaniker) durfte ich nicht mehr nach gehen und dies alles laut ärztlichen Gutachten vom Arbeitsamt.
Bin also für diese Berufe berufsunfähig.
Habe danach (2002) eine Umschulung zum IT-Systemelektroniker gekümmert auch bekommen und nen Facharbeiter dafür seit 2004 in der Tasche.
Schreibe auch Bewerbungen aber halt ohne Erfolg bisher.
Nun ist meine zuständige Bearbeiterin auf die glorreiche Idee gekommen mir nen Schreiben zu schicken wo ich mich auf eine Stelle als SCHLOSSER bewerben soll obwohl sich laut Gutachten solche Arbeiten auf Amtsdeutsch"..sehr negativ auf den Gesundheitszustand auswirken" eigentlich nicht machen darf?! da ich ja laut Gutachten eine Umschulung machen musste weil ich diese beiden oben genannten Berufe nicht mehr ausüben kann.
Muss ich den Job dort annehmen? und was ist dann wenn es nicht mehr geht(Bandscheibe?)
Oder ist das dem Staat egal?
sollte ich vielleicht nochmal bei der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes vorstellig werden deswegen?
Mir wurde bei der Kommunalen Beschäftigungsagentur(beim Erstantrag) gesagt das trotzdem noch in der Rehaabteilung des Arbeitsamtes für mich mit zuständig ist.
2.)
Wir erwarten im Mai Nachwuchs und sind dann zu viert.
Meine Lebensgefährtin geht noch arbeiten.
Wir wollen deshalb unsere Wohnung kündigen und in eine grössere Wohnung (1 Kinderzimmer mehr) umziehen auch die m² der Wohnung steigt etwas an und es wären dann für 4 Personen 96 m² wobei die Miete etwa 470 € Warmmiete betragen würde. Da wir ja auf dem Land leben sind die Mietpreise noch recht human.
Wohnen in Sachsen Anhalt vielleicht weiß einer darüber Bescheid?
Kann das Amt uns die Kündigung der Wohnung untersagen ? oder hat die das nicht zu interessieren solange die Kosten der Wohnung unter den "Landesdurschnitt" liegt?
so waren vielleich tetwas ausführlich beschrieben aber vielleicht bekomm ich schnell Hilfe von euch.
wünsche euch noch einen schönen Sonntag
Gruß Mikesch
ich habe da ein paar Fragen , wäre toll wenn die jemand von euch beantworten könnte.
1.)
Hatte 2001 nen Bandscheibenvorvall konnte deshalb meinen zuletzt ausgeübten Beruf (Fassadenputzer) nicht mehr ausüben und auch meinen erlernten Beruf (Industriemechaniker) durfte ich nicht mehr nach gehen und dies alles laut ärztlichen Gutachten vom Arbeitsamt.
Bin also für diese Berufe berufsunfähig.
Habe danach (2002) eine Umschulung zum IT-Systemelektroniker gekümmert auch bekommen und nen Facharbeiter dafür seit 2004 in der Tasche.
Schreibe auch Bewerbungen aber halt ohne Erfolg bisher.
Nun ist meine zuständige Bearbeiterin auf die glorreiche Idee gekommen mir nen Schreiben zu schicken wo ich mich auf eine Stelle als SCHLOSSER bewerben soll obwohl sich laut Gutachten solche Arbeiten auf Amtsdeutsch"..sehr negativ auf den Gesundheitszustand auswirken" eigentlich nicht machen darf?! da ich ja laut Gutachten eine Umschulung machen musste weil ich diese beiden oben genannten Berufe nicht mehr ausüben kann.
Muss ich den Job dort annehmen? und was ist dann wenn es nicht mehr geht(Bandscheibe?)
Oder ist das dem Staat egal?
sollte ich vielleicht nochmal bei der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes vorstellig werden deswegen?
Mir wurde bei der Kommunalen Beschäftigungsagentur(beim Erstantrag) gesagt das trotzdem noch in der Rehaabteilung des Arbeitsamtes für mich mit zuständig ist.
2.)
Wir erwarten im Mai Nachwuchs und sind dann zu viert.
Meine Lebensgefährtin geht noch arbeiten.
Wir wollen deshalb unsere Wohnung kündigen und in eine grössere Wohnung (1 Kinderzimmer mehr) umziehen auch die m² der Wohnung steigt etwas an und es wären dann für 4 Personen 96 m² wobei die Miete etwa 470 € Warmmiete betragen würde. Da wir ja auf dem Land leben sind die Mietpreise noch recht human.
Wohnen in Sachsen Anhalt vielleicht weiß einer darüber Bescheid?
Kann das Amt uns die Kündigung der Wohnung untersagen ? oder hat die das nicht zu interessieren solange die Kosten der Wohnung unter den "Landesdurschnitt" liegt?
so waren vielleich tetwas ausführlich beschrieben aber vielleicht bekomm ich schnell Hilfe von euch.
wünsche euch noch einen schönen Sonntag
Gruß Mikesch