Arge rechnet einkommen außerhalb des Leistungsbezuges an

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Flunk
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Arge rechnet einkommen außerhalb des Leistungsbezuges an

Beitrag von Flunk »

Alexandro99 wenn Du hier noch liest bitte registriere Dich noch einmal .
Deine Registrierung vom 13. ist leider auf Grund eines Serverproblem verlorengegangen .

Nicht aber Deine Frage

Grüße Flunk


Alexandro99



Anmeldungsdatum: 13.10.2007
Beiträge: 2

Verfasst am: 13.10.2007 16:25 Titel: Arge rechnet einkommen außerhalb des Leistungsbezuges an

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Hallo Zusammen,

folgendes würde mich interessieren. Ich habe von 1. Januar 2007 bis 30. Juni 2007 ALG2 bezogen. Da ich eine freiberufliche Nebenselbständigkeit hatte, wurde mir allerdings monatlich 200 € vermutetes Einkommen angerechnet, so dass mir monatlich weniger ALG 2 ausgezahlt wurde.

Die Absprache mit der Arge war, dass ich nach den 6 Monaten eine Einkommens- Überschussrechnung einreichen sollte. Würde ich in dem Halben Jahr mehr als 200 monatlich verdienen, müsste ich was an die Arge zurückzahlen, sollte ich weniger verdient haben, würde ich rückwirkend den einbehaltenen Betrag erstattet bekommen.

Ende Juni habe ich dann wie gewünscht die Einkommens- Überschussrechnung eingereicht. Da ich in dem halben Jahr leider gar keine Aufträge hatte, hatte ich auch keine Einnahmen. Im Grunde sogar, laufende Betriebskosten, aber das steht auf einem anderen Blatt. Von der Arge habe ich mich dann auch abgemeldet, da ich versuchen wollte, in dem zweiten Halbjahr, über neue Jobs und Aufträge selber über die Runden zu kommen. Das gelingt zur Zeit auch einigermaßen. Also es reicht gerade so zu leben.

Die Antwort der Arge war plötzlich, dass wegen der Freiberuflichkeit auf einmal mein ganzes Jahreseinkommen, angerechnet werden muss und das die Jahreseinnahmen durch 12 geteilt ergeben, wieviel ich von Januar bis Juni verdient habe. Sollte es dann mehr als 200 Euro monatlich sein, würde ich nichts zurückbekommen, müsste ggf. sogar das teilweise ausbezahlte ALG2 zurückzahlen.
Wie soll das gehen, ich habe doch im zweiten Halbjahr wesentlich höhere Kosten, da ich ja meine Miete, Lebesnmittel etc. selber zahlen muss. Wie kann man da alles durch 12 teilen und mir übers ganze Jahr nur 200 € monatlich zugestehen. Mein Anwalt meinte, die können das, und es wäre alles richtig so. Ich habe da doch starke Zweifel.

Weiß da jemand Bescheid?

Viele Grüße und danke für die Geduld mit dem langen Text.

Alex







maria1106



Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 668

Verfasst am: 13.10.2007 18:52 Titel:

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Hallo!
Hast du nun nach dem Juli noch ALG II bezogen oder nicht ? BzW Beziehst du noch ALGII ?
Oder will die ARGE jetzt bis Dezember abwarten? Sorry aber ich verstehe das nicht ganz , auf Welches ganzes Jahr wollen die warten ?
LG
Silvia

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Alexandro99



Anmeldungsdatum: 13.10.2007
Beiträge: 2

Verfasst am: 13.10.2007 22:48 Titel:

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Hi Silvia,

also ich habe nur vom 1. Januar 2007 bis 30. Juni 2007 ALG2 bezogen. Seit 1. Juli 2007 beziehe ich kein ALG2 oder sonstwas mehr.

Die Arge will aber das ganze Jahr 2007 abwarten und meinen Jahresgewinn ermitteln (wegen der Selbständigkeit) . Der Gewinn soll durch 12 Monate geteilt werden. Wenn ich dann monatlich mehr als 200 Euro Gewinn gemacht habe, bekomme ich den zuwenig gezahlten Betrag des ersten Halbjahres nicht ausgezahlt, bzw. Dann fordern die evtl. sogar noch was zurück.

Generell leuchtete mir die Sache mit dem Jahresgewinn ein. Was mir nicht einleuchtet ist, dass sie mir in dem zweiten Halbjahr, wo ich keine Leistungen beziehe, nur 200 Euro Gewinn monatlich zugestehen.
Wenn schon, dann müssten sie mir ab Juli 2007, monatlich zumindest soviel als Gewinn zugestehen, wie man normalwerweise als ALG 2 Empänger bekommen würde, also in meinem Fall wären das dann 345 € zzgl. Miete, NK und Heizkosten". Und nur meinen Gewinn, der darüber hinaus geht, kann doch eigentlich auf die 12 Monate umgerechnet werden, weil ich ja schließlich jetzt alles selber zahlen muss.

Grüße Alex
Alexandro99
Beiträge: 2
Registriert: 16.10.2007 09:07

Beitrag von Alexandro99 »

Danke, ich habe mich soeben unter dem gleichen Usernamen neu registriert und hoffe natürlich weiterhin auf Antworten meines Problems.

Grüße
Alex
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Alexandro99
Mit Einkommen bei Selbständigkeit kenne ich mich nicht so aus aber habe folgendes dazu gefunden:
Durchführungshinweise der BA zum SGB II bei Hinweise auf Seite 1 Randziffer 11.6
ver.di-Erwerbslosenberatung
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – Alg II-VO

Im Leitfaden Alg II / Sozialhilfe der AGTuWas habe ich ab Seite 269 nachgelesen und schreib das jetzt mal hier hin:

Zitat:
“…………..1.11 Berechnungszeitraum
Berechnungsjahr ist das Jahr, in dem Sie Alg II beziehen.
Als monatliches Einkommen eines Selbständigen gilt ein Zwölftel des Einkommens im Berechnungsjahr bzw. ein entsprechend geringerer Anteil, wenn Einkommen nur in einem Teil des Jahres erzielt wird. (§2a Abs. 2 Alg-II V)
Ähnliches gilt für Honorarkräfte. Laufende Einkünfte, die nicht monatlich zufallen, sollen wie Einmalige Einnahmen behandelt werden.

Dieses Verfahren unterstellt, das Sie Einkommen in Monaten ansparen, in denen es über Ihrem Bedarf liegt, und in Monaten ausgeben, in denen Ihr Einkommen unter ihrem Bedarf liegt. Es würde Sie dazu zwingen, ganzjährig wie ein Alg IIer zu leben, auch wenn Sie nur in einigen Monaten hilfebedürftig wären. Das ist nur dann akzeptabel, wenn Sie mit Ihrem Jahreseinkommen tatsächlich im Jahresdurchschnitt ihren Bedarf zum Lebensunterhalt plus Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag decken können. Sie vermeiden dann nämlich, sich mehrfach bei der Krankenkasse an- bzw. abmelden zu müssen.
Ebenso wie Löhne müssen auch Gewinne in ihrer jeweiligen Höhe für die Monate berücksichtigt werden können, in denen sie anfallen. Alles andere stellt Selbständige schlechter als Lohnabhängige. Von diesen wird nicht erwartet, dass sie Einkommen in Monaten, in denen sie über dem AlgII-Bedarf liegen, für Monate unterhalb des AlgII-Bedarfs ansparen.

1.111 Niedrigeres Einkommen als geschätzt
Wenn Sie niedrigere Einnahmen haben, als Ihnen aufgrund der Schätzung angerechnet wird, haben Sie ein Problem. Wie wollen Sie die monatlichen Mieten, Nebenkosten, Stromrechnungen, Telefonrechnungen usw. bezahlen und Ihren Lebensunterhalt decken? Sie können dadurch in eine dringende Notlage kommen, die Sie zu einer Einstweiligen Anordnung zwingen kann. Faktisch würde Ihnen durch die Unterstellung eines fiktiven Einkommens der Regelsatz gekürzt. Sie müssen bei Gericht beantragen, dass Ihr Einkommen nur auf der Grundlage Ihrer tatsächlich erzielten Einnahmen festgesetzt wird, die Sie unverzüglich mitteilen. Nur tatsächliche Einkünfte dürfen angerechnet werden, nicht fiktive. ( §11 Abs. 1 S 1 SGB II)

1.112 Höheres Einkommen als geschätzt
Wenn Sie Einnahmen in einzelnen Monaten haben, die dazu führen, dass Ihr Jahresbedarf incl. KV deutlich überschritten wird, ist die mtl. Aufteilung ungünstiger.
Diese zwingt Sie, wie ein AlgII-Bezieher zu leben, obwohl sie zumindest zeitweise keiner sind. Sie können in diesem Fall den Bewilligungszeitraum verstreichen lassen und auf einen Fortsetzungsantrag verzichten. Günstig wäre, wenn Ihre Auftraggeber Sie auch dann erst auszahlen würden. Sie müssen dann aber auch die Krankenkasse selbst zahlen. Wenn Ihre Einkommenslage Sie später zu einem Neuantrag zwingt, sind nicht verbrauchte Beträge dem Vermögen zugeflossen……“
Zitat Ende.

Der Leitfaden ist sehr zu empfehlen.
Schon vor mehr als 20 Jahren galt: „AAche uff, die Brill gebutzt, des lese dhut sich lohne“
(soweit ich mich erinnere war das der Text der Sprechblase einer Figur auf dem Deckblatt als es den Leitfaden noch nicht als Buch gab)

Vielleicht hilft Dir das etwas weiter.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Alexandro99
Beiträge: 2
Registriert: 16.10.2007 09:07

Beitrag von Alexandro99 »

Danke für die Texte. Das werde ich mal genauer unter die Lupe nehmen.
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