karlm: kindergeldrückzahlung rechtens?
Verfasst: 15.10.2007 08:46
Hier die verlorengegangene Frage von karlm
Dann noch eine weitere Antwort von DC.
Mehr konnte ich nicht finden.
Aber so kann man ja wieder an das Thema anknüpfen.
Melinde wollte ja auch noch was schreiben.
Ich wünsche einen guten Start in die neue Woche.
Grüße Flunk
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Dann eine Antwort. Von wem die ist kann ich nicht auf die Schnelle rausfinden.hallo zusammen, brauche mal wieder kompetente hilfe von euch.
folgendes:mein sohn hat im august seine ausbildung beendet.
mitte august kam per post das offizielle ausbildungszeugnis seines ausb.-betriebes.
der kindergeldkasse hatte ich mitgeteilt, dass er die ausbildung im august beendet und die kindergeldzahlung wurde im september eingestellt.
jetzt bekomme ich ein schreiben, dass ich den august (in dem er auch noch lehrlingsgeld bekommen hat) zurückzahlen muss, weil ja die letzte prüfung am 26.juli war.
hier beginnt das was ich nicht verstehe.
möchte gerne widerspruch einlegen, meine fragen an euch - wie formuliere ich den widerspruch und ist das alles rechtens?
im voraus schon mal danke karlm
Hallo karlm
Wenn 26. Juli Ende der Ausbildung war muss das Kindergeld für August zurückgezahlt werden, leider ist das so.
Wenn aber ein anderes Datum als Ende der Ausbildung (z.B. Ferienbeginn nach dem 1.8. oder so) irgendwo dokumentiert ist dann gilt natürlich dieses Datum als Ausbildungsende und bis dahin gibt es Kindergeld.
Gruss
Dann noch eine weitere Antwort von DC.
Hallo Karlm,
bei einer Ausbildung ist es wie bei den Schuljahren. Die beginnen (theoretisch) am 01.09 und enden am 31.08.
Für diejenigen die zB eine Nachprüfung machen, oder deren Prüfung nicht am selben Tag endet, ist die Ausbildung da auch noch nicht beendet gewesen. Für deinen Sohn (und jeden anderen Azubi auch) endet die Ausbildung mit der letzten Prüfung.
Gruß, DC
Mehr konnte ich nicht finden.
Aber so kann man ja wieder an das Thema anknüpfen.
Melinde wollte ja auch noch was schreiben.
Ich wünsche einen guten Start in die neue Woche.
Grüße Flunk
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