karlm: kindergeldrückzahlung rechtens?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Flunk
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karlm: kindergeldrückzahlung rechtens?

Beitrag von Flunk »

Hier die verlorengegangene Frage von karlm

hallo zusammen, brauche mal wieder kompetente hilfe von euch.
folgendes:mein sohn hat im august seine ausbildung beendet.
mitte august kam per post das offizielle ausbildungszeugnis seines ausb.-betriebes.
der kindergeldkasse hatte ich mitgeteilt, dass er die ausbildung im august beendet und die kindergeldzahlung wurde im september eingestellt.
jetzt bekomme ich ein schreiben, dass ich den august (in dem er auch noch lehrlingsgeld bekommen hat) zurückzahlen muss, weil ja die letzte prüfung am 26.juli war.
hier beginnt das was ich nicht verstehe.
möchte gerne widerspruch einlegen, meine fragen an euch - wie formuliere ich den widerspruch und ist das alles rechtens?
im voraus schon mal danke karlm
Dann eine Antwort. Von wem die ist kann ich nicht auf die Schnelle rausfinden.

Hallo karlm
Wenn 26. Juli Ende der Ausbildung war muss das Kindergeld für August zurückgezahlt werden, leider ist das so.
Wenn aber ein anderes Datum als Ende der Ausbildung (z.B. Ferienbeginn nach dem 1.8. oder so) irgendwo dokumentiert ist dann gilt natürlich dieses Datum als Ausbildungsende und bis dahin gibt es Kindergeld.
Gruss


Dann noch eine weitere Antwort von DC.
Hallo Karlm,

bei einer Ausbildung ist es wie bei den Schuljahren. Die beginnen (theoretisch) am 01.09 und enden am 31.08.
Für diejenigen die zB eine Nachprüfung machen, oder deren Prüfung nicht am selben Tag endet, ist die Ausbildung da auch noch nicht beendet gewesen. Für deinen Sohn (und jeden anderen Azubi auch) endet die Ausbildung mit der letzten Prüfung.

Gruß, DC

Mehr konnte ich nicht finden.
Aber so kann man ja wieder an das Thema anknüpfen.
Melinde wollte ja auch noch was schreiben.

Ich wünsche einen guten Start in die neue Woche.

Grüße Flunk


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Zuletzt geändert von Flunk am 15.10.2007 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Flunk
Genau das war der Beitrag.
Geschrieben habe ich schon was dazu, das was mit Hallo karlm anfängt und mit Gruss (ich weiss, Gruß schreibt man mit ß) aufhört.
Nach DC´s Antwort hatte ich nur noch geschrieben das es bei mir damals mit dem Kindergeld für den Rest des Monats nicht zurückgefordert wurde obwohl der Prüfungstermin Anfang des Monats lag.
Gruss
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Hier nochmal der ganze Gesprächsfaden .


karlm



Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 29

Verfasst am: 12.10.2007 08:29 Titel: kindergeldrückzahlung rechtens?

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hallo zusammen, brauche mal wieder kompetente hilfe von euch. folgendes:mein sohn hat im august seine ausbildung beendet. mitte august kam per post das offizielle ausbildungszeugnis seines ausb.-betriebes. der kindergeldkasse hatte ich mitgeteilt, dass er die ausbildung im august beendet und die kindergeldzahlung wurde im september eingestellt.jetzt bekomme ich ein schreiben, dass ich den august (in dem er auch noch lehrlingsgeld bekommen hat) zurückzahlen muss, weil ja die letzte prüfung am 26.juli war. hier beginnt das was ich nicht verstehe. möchte gerne widerspruch einlegen, meine fragen an euch - wie formuliere ich den widerspruch und ist das alles rechtens? im voraus schon mal danke karlm



Melinde
Moderator


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
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Wohnort: Hessen
Verfasst am: 12.10.2007 10:15 Titel:

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Hallo karlm
Wenn 26. Juli Ende der Ausbildung war muss das Kindergeld für August zurückgezahlt werden, leider ist das so.
Wenn aber ein anderes Datum als Ende der Ausbildung (z.B. Ferienbeginn nach dem 1.8. oder so) irgendwo dokumentiert ist dann gilt natürlich dieses Datum als Ausbildungsende und bis dahin gibt es Kindergeld.
Gruss
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Henry01



Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 164

Verfasst am: 12.10.2007 12:31 Titel:

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Wie alt ist denn der Sohn?

Henry

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karlm



Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 29

Verfasst am: 12.10.2007 12:56 Titel:

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auf dem ausbildungsvertrag steht der 31.08.07 als datum der beendigung der ausbildung, der brief mit dem offiziellen ausbildungszeugnis ist vom 10.august 07 und henry mein sohn ist 23 jahre alt. danke karlm

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D_C



Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 368
Wohnort: Eitorf
Verfasst am: 12.10.2007 20:42 Titel:

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Hallo Karlm,

bei einer Ausbildung ist es wie bei den Schuljahren. Die beginnen (theoretisch) am 01.09 und enden am 31.08.
Für diejenigen die zB eine Nachprüfung machen, oder deren Prüfung nicht am selben Tag endet, ist die Ausbildung da auch noch nicht beendet gewesen. Für deinen Sohn (und jeden anderen Azubi auch) endet die Ausbildung mit der letzten Prüfung.

Gruß, DC
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Melinde
Moderator


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 2156
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Verfasst am: 12.10.2007 22:59 Titel:

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Hallo D_C
Da hab´ich ja damals noch Glück gehabt.
Anno 1978 lief bei mir das Kindergeld bis Ende des Monats ohne Probleme weiter.
Gruss
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karlm
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Registriert: 15.06.2007 08:21
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Beitrag von karlm »

Ich danke Flunk für die Suche nach meinem Beitrag und den anderen für die Antworten, also schlußfolgere ich: ich muß zurückzahlen. Nochmal Dankeschön und wünsche ebenfalls eine schöne Woche.
Karlm
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