Da ich weiß, das man hier immer geholfen bekommt,so bin ich heute wieder einmal hier, um Fragen zu stellen,die ich hoffentlich beantwortet bekomme. :?
Wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist und zusätzlich Harz4 bekommt ,weil das Einkommen zu gering ist(std.6,00 bruttox140 Std im Monat- 4 köpfige Familie). :roll:
Bin ich dazu verpflichtet von der Zeitarbeit mit meinem eigenen Auto zu Firmen hinzufahren um für die Zeitarbeit Leiharbeit zu verrichten? :?: Teilweise sind das manchmal bis zu 70 Kilometer (eine Stecke) wofür ich nur täglich 5.- euro Fahrkosten von der Zeitarbeit erhalte? :!: Das Fahrgeld reicht nie aus,somit muss ich die Spritkosten von meinem Lohn noch abziehen :cry: .Zeitweilig muss ich noch weitere Arbeiter dieser Zeitarbeitsfirma mit meinem Auto mitnehmen(auf Anordnung der Zeitarbeitsfirma),die keinen Führerschein/Auto haben. :!:
Fahrkosten bekomme ich von der Arge nicht,weil die Zeitarbeitsfirma in unserer Stadt ist. :idea: Die Arge würde nur Fahrkosten zahlen zur Zeitarbeistfirma,nicht aber in die Fremdfirmen.Laut Ausage der Arge :!:
Kennt sich jemand damit aus? :shock: Danke für jede Hilfe.... :)
Zeitarbeit & Harz4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo maleite
Habe in den Tarifverträgen zur Zeitarbeit nichts genaues wegen Regelungen zu Fahrtkosten gefunden. Schau aber lieber selber noch mal und lies Dich durch den Papierwust. Findest Du hier bei der Hans Böckler Stiftung auf der Seite ganz unten sind die Links.
Ich weiss nur von meinem Sohn, der arbeitet bei einer ZAF die unter den IGZ Tarifvertrag fällt, das er Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohn- und Einsatzort bekommt. Er fährt nur zum Sitz der ZAF wenn was zu regeln ist, ansonsten ist er immer an die selbe Firma ausgeliehen.
Bei meiner Suche bin ich aber auf ein Landesarbeitsgerichtsurteil zu dieser Frage gestossen das recht interessant ist. Und auf eine Infobroschüre die das Thema behandelt.
Ich hoffe Du kannst aus den Infos das nötige herausfinden und ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Rechte. Hoffentlich bist Du in der Gewerkschaft, wenn nicht dann aber schnell eintreten.
Gruss
Habe in den Tarifverträgen zur Zeitarbeit nichts genaues wegen Regelungen zu Fahrtkosten gefunden. Schau aber lieber selber noch mal und lies Dich durch den Papierwust. Findest Du hier bei der Hans Böckler Stiftung auf der Seite ganz unten sind die Links.
Ich weiss nur von meinem Sohn, der arbeitet bei einer ZAF die unter den IGZ Tarifvertrag fällt, das er Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohn- und Einsatzort bekommt. Er fährt nur zum Sitz der ZAF wenn was zu regeln ist, ansonsten ist er immer an die selbe Firma ausgeliehen.
Bei meiner Suche bin ich aber auf ein Landesarbeitsgerichtsurteil zu dieser Frage gestossen das recht interessant ist. Und auf eine Infobroschüre die das Thema behandelt.
Ich hoffe Du kannst aus den Infos das nötige herausfinden und ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Rechte. Hoffentlich bist Du in der Gewerkschaft, wenn nicht dann aber schnell eintreten.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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