Schwangerschaft und Harzt4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Katja1206
Beiträge: 4
Registriert: 10.10.2007 13:22

Schwangerschaft und Harzt4

Beitrag von Katja1206 »

Hallo Ihr lieben,
ich hoffe ich schreibe gerade in richtigen Bereich und verursache keinen Doppelpost mit meinen Fragen. Falls doch, entschuldigt bitte.

Ich bin in der 31. Woche schwanger und erhalte als Geringverdiener ergänzenes Hartz4.
Jetzt habe ich heute mal einwenig im Internet geschaut, wo ich mir denn Hilfe holen könnte für die Erstausstattung zum Beispiel und bin so a) auf dieses Forum und b) auf Hinweise zur ARGE gestoßen.
Morgen früh will ich dann auch gleich mal los zur Arge und nun meine Frage. Was benötige ich an Unterlagen um Geld für eine Erstausstattung zu beantragen? Kann ich jetzt in der 31. SSW immernoch Geld für Umstandsmode beantragen? Oder bin ich zu spät?
Es ist immer soooo voll in unserer ARGE, ich mag nicht umsonst hinlaufen, sondern hätte gerne schon alles an Papieren dabei.

Ich würde mich sehr freuen wenn ich eine Antwort bekäme.

Seit nett gegrüßt
Katja
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Na, schnell aber hin!

Beitrag von moselkerl »

Hallo und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Sicherlich ist es noch nicht zu spät. Du brauchst vor allen Dingen deinen Schwangerschaftsausweis. Die anderen Daten sind sicherlich schon dort bekannt. Diese Betreuung erfolgt aber im JobCenter immer durch besondere Bearbeiter. Also erkundige dich an der Anmeldung wohin du musst.
:idea: :idea: :idea: :idea: :idea:

Weitere Hilfe kannst du aber auch noch durch die anderen sozialen Dienste bekommen. Hier gibt es weitere Möglichkeiten der Unterstützung durch die Schwangerenberatung der Caritas und auch besondere Läden für den sehr preiswerten Kauf von Babyausstattungen, wie den Kinderwagen oder das Kinderbett.
Auch die Jobcenter wissen da Bescheid, weil sie an diese Einrichtungen auch 1,- € Jobern vermitteln.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Katja1206
Beiträge: 4
Registriert: 10.10.2007 13:22

Beitrag von Katja1206 »

Vielen Dank für Ihre Antwort :)
Katja1206
Beiträge: 4
Registriert: 10.10.2007 13:22

Beitrag von Katja1206 »

Hallo noch mal,

ich habe jetzt 200 Euro für die "Erstlingsausstattung" bekommen. Auf meine Frage ob da schon das Geld fürs Kinderbett und Kinderwagen mit drin ist, wurde mir gesagt, ich hätte doch einen Antrag auf Babypauschale gestellt. Der Antrag auf Kinderbett und Kinderwagen wurde darum nicht entgegen genommen.

Was genau ist denn eine Babypauschale und was beinhaltet sie?

Besten Gruuß
Katja
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Katja1206
Das mit den 200 € ist ja wohl ein „Irrtum vom Amt“ wie man so schön sagt.
Schau mal hier
was da noch möglich ist.
Schon alleine ein Kinderbett mit Matratze und Zubehör dürft heutzutage mehr als 200 € kosten selbst wenn es gebraucht ist. Matratze sollte jedoch aus hygienischen Gründen Neuware sein. Wird zumindest hier bei uns im Landkreis als Neuware bewilligt, genauso wie Kühlschrank den es aus dem Möbellager gibt.
Nochmal Antrag für alles was noch fehlt stellen, den persönlich gegen Empfangsbestätigung abgeben oder per Einwurfeinschreiben schicken (das ist der sicherste Postweg weil mit Einwurf in ARGE Briefkasten der Brief als zugestellt gilt).
Und nicht vergessen bei der Stiftung Mutter und Kind oder caritativen Organisationen nachfragen, was es von dort gibt darf nicht angerechnet werden und schmälert nicht die Mittel die ARGE bewilligt.
Gruss und Alles Gute für Dich und den neuen Erdenbürger
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Das Kinderbett und die Möbel bzw, den Kinderwagen Zuschuss bekommt man m.E. erst kurz vor der Geburt (so wars bei meiner Schwester), das was Du bekommen hast, kann nicht die alleinige Erstausstattung sein :?:

Bei ProFamilia oder Caritas kannst du ebenso noch was beantragen. Das ist alles fürs Baby. Da sind Kosten für Bett und Wagen sowie anderes zeugs enthalten. Gibt ungefähr 600-900 Euro. Meine Sxchwester hatte glaub ich an die 750 Euro bekommen.

Wenn dann nämlich dieses Geld bewilligt wurde, steuert das Amt nix mehr zum Wagen und zum Bett hinzu. So wurde mir das damals gesagt und meiner Schwester auch.

Hast Du denn nichts mehr für Deine Bekleidung bekommen ? Nur fürs Baby? Du müsstest doch auch aus allen Nähten *platzen* (tschuldige diese Bezeichnung *g ) ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Katja1206
Beiträge: 4
Registriert: 10.10.2007 13:22

Beitrag von Katja1206 »

Hallo ihr zwei,

danke für Eure Antworten sowie die hilfreichen Info's.
Ich hab jetzt für nächste Woche einen Termin gemacht und werd noch einmal genauer nach harken.

Lieben Gruß
Katja
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