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Rückforderung

Verfasst: 10.10.2007 10:22
von Paul28
Für mich ist es unbegreiflich, dass ich damals die "Einstweilige Anordnung" verloren habe. Ich bzw. mein Rechtsanwalt war sich sicher, dass wir das gewinnen werden.

Die Arge wusste das ich nur 600 Euro auf dem konto hatte, da ich Anfang August auch mein alg2-Folgeantrag gestellt hatte. der auch bewilligt wurde.
2 Tage später stellte man mich als "Sozialbetrüger" hin. die Arge konnte nicht einmal den Hausbesuch begründen etc. und gewinnt die Einstweilige Anordnung.

Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich trotz verlorener "Einstweiligen Anordnung" den Fall noch gewinnen kann?