Rückforderung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Paul28
Beiträge: 5
Registriert: 08.10.2007 23:24

Rückforderung

Beitrag von Paul28 »

Für mich ist es unbegreiflich, dass ich damals die "Einstweilige Anordnung" verloren habe. Ich bzw. mein Rechtsanwalt war sich sicher, dass wir das gewinnen werden.

Die Arge wusste das ich nur 600 Euro auf dem konto hatte, da ich Anfang August auch mein alg2-Folgeantrag gestellt hatte. der auch bewilligt wurde.
2 Tage später stellte man mich als "Sozialbetrüger" hin. die Arge konnte nicht einmal den Hausbesuch begründen etc. und gewinnt die Einstweilige Anordnung.

Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich trotz verlorener "Einstweiligen Anordnung" den Fall noch gewinnen kann?
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