Lehrling und Alg 2 empfänger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
fu83
Beiträge: 4
Registriert: 10.10.2007 07:25
Wohnort: Rudolstadt

Lehrling und Alg 2 empfänger

Beitrag von fu83 »

Hallo alle zusammen

Habe mal ne frage uzw ich beziehe momentan bis nächstes jahr Alg1 darf aber schon eine eigene wohnung haben da ich vor dem neuen gesetz schon ausgezogen war. Nun meine frage meine Freundin ist unter 25 Jahr und ist noch für 1 Jahr in einer Ausbildung beschäfftigt wir möchten aber zusammen ziehen es würde ja jetzt noch gehen aber was ist wenn ich wider nach dem alg1 ins Hartz 4 falle und sie nach ihre Lehre auch muß sie dann wider ausziehen weil sie unter 25 ist oder gibt es da irgendwelche möglichkeiten ihr vater meinte auch das er bis 25 jahre noch unterhaltpflichtig wäre aber sie bekommt ja theoretisch eh nach ihrer Lehre erstmal Alg1 wenn sie keine arbeit findet mfg freue mich auf antwort
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fu83
Zurück in´s Elternhaus kann Deine Freundin keiner scheuchen. Die Eltern sind nach Abschluss einer Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig, also müssten sie die Tochter noch nicht einmal wieder in ihren Haushalt aufnehmen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
fu83
Beiträge: 4
Registriert: 10.10.2007 07:25
Wohnort: Rudolstadt

Lehrling und Alg 2 empfänger

Beitrag von fu83 »

Hallo kann mir nun jemand sagen was nun richtig ist und wie die regeln sind mfg
karlm
Beiträge: 76
Registriert: 15.06.2007 08:21
Wohnort: sachsen

Beitrag von karlm »

meiner meinung nach steht einem zusammenzug doch nichts entgegen. solltet ihr beide arbeitslos werden bildet ihr eine bedarfsgemeinschaft und werdet entsprechend den richtlinien auch so behandelt. schau dich doch mal im forum ein wenig um, ich glaube dieses thema wurde schon oft behandelt. nutze die suchfunktion.
EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)

Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar.
Antworten