Ich hab mal eine Frage zur Brennstoffbeihilfe.Ich hab das jetzt beantragt und werde wohl wieder diese Gutscheine bekommen.Jetzt hat mir aber unser Örtlicher Händler gesagt das es diese Scheine nicht mehr annehmen möchte da es im vergangenen Jahr zuviel Probleme damit gab und er immer noch nicht alles an geld vom Amt bekommen hat.Was soll ich den da jetzt machen.
MFG
Brennstoffbeihilfe
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Hallo Powerreptile
Bleibt entweder anderen Lieferanten suchen oder mit den Gutscheinen beim jetzigen wieder auftauchen. Lehnt er eine Belieferung auf Gutschein ab soll er Dir das schriftlich geben und Du legst das dann ARGE vor und forderst Bargeld.
Den Ärger des Kohlenhändlers kann ich verstehen, die öffentliche Hand ist nicht der zahlungswilligste Kunde, viele Handwerker warten Ewigkeiten auf ihr Geld, oft macht ein Mahnbescheid da Beine.
Gruss
und das sich alles gut regeln lässt.
Bleibt entweder anderen Lieferanten suchen oder mit den Gutscheinen beim jetzigen wieder auftauchen. Lehnt er eine Belieferung auf Gutschein ab soll er Dir das schriftlich geben und Du legst das dann ARGE vor und forderst Bargeld.
Den Ärger des Kohlenhändlers kann ich verstehen, die öffentliche Hand ist nicht der zahlungswilligste Kunde, viele Handwerker warten Ewigkeiten auf ihr Geld, oft macht ein Mahnbescheid da Beine.
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Powerreptile
Klar doch, auch das Arbeitsamt muss Rechnungen zahlen, da gibt es keinen Unterschied. Wenn Du was nicht zahlst schickt Dir der Gläubiger doch auch Mahnung. Wo ist der Unterschied wenn sich ein Amt als "fauler Kunde" herausstellt. Soll der Kohlenhändler auf den Kosten sitzenbleiben? Wenn er das bei allen seinen Kunden durchgehen lässt kann er seinen Laden bald dichtmachen und sich mit einem Sack voller Schulden Richtung Amt bewegen. Dann aber nicht als "Geschäftspartner" sondern als "Kunde".
Gruss
Klar doch, auch das Arbeitsamt muss Rechnungen zahlen, da gibt es keinen Unterschied. Wenn Du was nicht zahlst schickt Dir der Gläubiger doch auch Mahnung. Wo ist der Unterschied wenn sich ein Amt als "fauler Kunde" herausstellt. Soll der Kohlenhändler auf den Kosten sitzenbleiben? Wenn er das bei allen seinen Kunden durchgehen lässt kann er seinen Laden bald dichtmachen und sich mit einem Sack voller Schulden Richtung Amt bewegen. Dann aber nicht als "Geschäftspartner" sondern als "Kunde".
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Hier geht es so!
Habe für eine von mir begleitete AGL II-Bezieherin heute die Freigabe von 534,- € Heizungsbeihilfe für den Winter erreichen können. Die ARGE forderte nun eine "Abtretungserklärung" von der Bezieherin über diese Summe wieder zurück an die ARGE. Diese überweist dann den Betrag auf das Konto des Heizöllieferers. Erst wenn das Geld bei diesem eingegangen ist, erfolgt dann die Lieferung von 824 Liter Heizöl.
Solange wird weiter gefroren!!!!!!
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