Anerkennung für Unterkunft und Heizung
Verfasst: 08.10.2007 07:23
Sachlage: wir müssen so schnell wie möglich umziehen
1) Anerkennung der Mietkosten über 542,00 Euro liegt vor
2) Kostenübernahme für eine Wohnung die besichtigt wurde liegt vor
Meine Frage:
wir haben keine Garantie, dass wir die besichtigte Wohnung bekommen - es sind ja auch andere Bewerber interessiert. Wir haben andere Angebote, die dem Kostenrahmen entsprechen, eingeholt.
Können wir auch für diese eine Zusicherung der Übernahme vom JobCenter einholen oder verfällt die bereits Erteilte dann?
Danke im Voraus und Gruß aus Berlin
1) Anerkennung der Mietkosten über 542,00 Euro liegt vor
2) Kostenübernahme für eine Wohnung die besichtigt wurde liegt vor
Meine Frage:
wir haben keine Garantie, dass wir die besichtigte Wohnung bekommen - es sind ja auch andere Bewerber interessiert. Wir haben andere Angebote, die dem Kostenrahmen entsprechen, eingeholt.
Können wir auch für diese eine Zusicherung der Übernahme vom JobCenter einholen oder verfällt die bereits Erteilte dann?
Danke im Voraus und Gruß aus Berlin